Rechtsprechung
   LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37576
LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13 (https://dejure.org/2013,37576)
LG Köln, Entscheidung vom 03.12.2013 - 28 T 9/13 (https://dejure.org/2013,37576)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 28 T 9/13 (https://dejure.org/2013,37576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für einen Unterlassungsantrag im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Internet

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtliche Begrenzung des Streitwerts gilt ausschließlich für außergerichtliche Abmahnkosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Regelstreitwert von 3.000 Euro bzw. 6.000 Euro bei einem Unterlassungsanspruch wegen einer unberechtigten Bildnutzung im Internet bleibt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht

  • offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    (Gerichtlicher) Streitwert bei UrhR-Verletzung bleibt trotz § 97a Abs. 3 UrhG hoch

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Kostendeckelung für Abmahnungen nicht für das gerichtliche Verfahren bestimmt

Besprechungen u.ä. (3)

  • offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    (Gerichtlicher) Streitwert bei UrhR-Verletzung bleibt trotz § 97a Abs. 3 UrhG hoch

  • retosphere.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei § 97a Abs. 3 UrhG (Dr. Reto Mantz; MMR 2014, 194)

  • urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fotoklau im Internet: Aktuelle Streitwerte im Fotorecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13
    Davon ausgehend entspricht es der ständigen Rechtsprechung der bei dem Landgericht Köln mit Urheberrechtsstreitsachen befassten Kammern sowie des zuständigen 6. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Köln (vgl. OLG Köln vom 22. November 2011 - 6 W 256/11), den Streitwert im gerichtlichen Verfahren für einen Unterlassungsantrag im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im Internet regelmäßig auf 6000, 00 EUR bzw. auf 3000, 00 EUR, wenn es sich um eine private oder kleingewerbliche Nutzung handelt, festzusetzen.
  • AG Köln, 30.09.2013 - 125 C 388/13
    Auszug aus LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2013 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. September 2013, Az. 125 C 388/13, wird der Gebührenstreitwert für das gerichtliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt festgesetzt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht