Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2014 - I-4 U 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1971
OLG Hamm, 16.01.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - I-4 U 102/13 (https://dejure.org/2014,1971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vertrieb von "B-Ware" - Sachen sind erst dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden.

  • openjur.de

    "B-Ware", gebrauchte Sachen, Verkürzung der Gewährleistungsfrist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    "B-Ware", gebrauchte Sachen, Verkürzung der Gewährleistungsfrist

  • webshoprecht.de

    Zur Gewährleistungsfrist bei B-Ware

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsfrist darf bei B-Waren nicht analog zu Gebrauchtware verkürzt werden

  • IWW
  • JurPC

    Abgrenzung von "B-Ware" und gebrauchten Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von sog. B-Ware mit einer verkürzten Gewährleistungsfrist

  • kanzlei.biz

    Verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für

  • rabüro.de

    Zur Bedeutung des Begriffs "B-Ware"

  • RA Kotz

    B-Ware - Verkürzung der Gewährleistungsfrist wirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 475 Abs. 2 BGB
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von sog. B-Ware mit einer verkürzten Gewährleistungsfrist

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    B-Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr: B-Ware ist nicht unbedingt Gebrauchtware iSd § 475 Abs. 2 BGB

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Was ist B-Ware?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    B-Ware ist keine Gebrauchtware - Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr gegenüber Verbrauchern bei B-Ware wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    B-Ware ist nicht Gebrauchtware

  • heise.de (Pressebericht, 05.04.2014)

    Keine Kürzung der Gewährleistung bei "B-Ware"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistungsfrist bei "B-Ware"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Notebooks als "B-Ware" - Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung für "B-Ware" mit verkürzter Verjährungsfrist kann wettbewerbswidrig sein, wenn diese Waren nicht gebraucht wurden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei "B-Ware"

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf und Mängelhaftung: B-Waren sind keine Gebrauchtwaren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei B-Waren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

  • nachtwey-ip.eu (Zusammenfassung)

    Ist B-Ware gebraucht?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei B-Waren

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Wichtig für Online-Händler - Keine Verkürzung der Gewährleistung für B-Ware

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsfrist bei B-Ware

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay: Keine Gewährleistung für B-Ware?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    B-Ware hat 2 Jahre Gewährleistung

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Gewährleistungsfristverkürzung bei "B-Ware"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr ist wettbewerbswidrig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "B-Ware" muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neu oder gebraucht? Zwei Jahre Gewährleistung für B-Ware

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    B-Ware muss nicht gebraucht sein

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbrauchsgüterkauf und Mängelhaftung: B-Waren sind keine Gebrauchtwaren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "B-Ware" muss nicht zwingend gebraucht sein - Zweijährige Gewährleistungsfrist kann ohne klare Feststellung über tatsächlich erfolgten Gebrauch des Artikels nicht auf ein Jahr verkürzt werden

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchsgüterkauf: Wann sind Waren "gebraucht”?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 386
  • MIR 2014, Dok. 034
  • K&R 2014, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13
    Die Vorschrift hat daher eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion (vgl. BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Harte/Henning-v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 71).

    Derartige Klauseln sind daher grundsätzlich geeignet, den Verbraucher daran zu hindern, eine informationsgeleitete Entscheidung zu treffen (vgl. BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Harte/Henning-v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 71; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.156f).

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13
    Andernfalls hätte es der Verkäufer in der Hand, durch die Vereinbarung, dass es sich um eine gebrauchte Kaufsache handelt, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen (vgl. BGH NJW 2007, 674, 677 Rn.33; MünchKomm-Lorenz, BGB, 6. Aufl., § 474 Rn. 15; Palandt-Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., § 475 Rn.11; Staudinger-Matusche-Beckmann, BGB, Neub. 2014, § 475 Rn. 89; a.A. u.a. BeckOK-Faust, BGB, Stand 01.03.2011, § 475 Rn. 17 mwN).
  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 12885/17

    Begriff "Refurbished Certificate" in einem Angebot als nicht hinreichender

    Wie ein Urteil des OLG Hamm zeige (MMR 2014, 386), sei der Begriff "Gebrauchtwaren" im Übrigen zu unbestimmt, da er verschieden ausgelegt werden könne.

    Dass es daneben auch andere Zustände von Waren gibt, die weder als neu(wertig) noch als gebraucht bezeichnet werden können (vgl. OLG Hamm, MMR 2014, 386), ändert an der Bestimmtheit des Begriffs "gebrauchte" nichts.

  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

    Bei einer zu weit gehenden Forderung bleibt es also dem Schuldner überlassen, eine ausreichende Unterwerfungserklärung abzugeben (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, AZ: I-4 U 102/13; Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 12, Rn. 1.17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht