Rechtsprechung
AG Oldenburg, 17.04.2015 - 8 C 8028/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Auftrag eines Unternehmers an einen Webdesigner zur Erstellung einer Homepage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Haftungsfalle: Müssen Webdesigner die Bilder der Kunden auf Urheberrechtsverstöße prüfen?
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Webdesigner haftet bei Bildrechtsverletzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Webdesigner muss eventuelle Urheberrechte Dritter an von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialen überprüfen - Verletzung der Prüfpflicht begründet Schadenersatzhaftung wegen Urheberrechtsverletzung
Besprechungen u.ä. (6)
- lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Hinweispflicht eines Webdesigners auf möglicherweise entgegenstehende Rechte Dritter an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werken
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Webdesigner müssen Kunden-Bilder auf Urheberrechtsverstöße prüfen
- kvlegal.de (Entscheidungsbesprechung)
Prüfpflichten und Haftung des Designers bei beigestellten Inhalten
- basicthinking.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrecht: Webdesigner haftet für Fehler eines Kunden
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Hinweispflicht des Webdesigners gegenüber Auftraggeber
- commari.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtliche Stolperfallen bei Webdesign-Verträgen
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 17.04.2015 - 8 C 8028/15
- LG Oldenburg, 13.01.2016 - 5 S 224/15
Papierfundstellen
- MMR 2015, 541
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 13.01.2016 - 5 S 224/15 Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17.04.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (8 C 8028/15 (XXVII)) wie folgt abgeändert:.