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   OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15   

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https://dejure.org/2015,20528
OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15 (https://dejure.org/2015,20528)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.07.2015 - 6 U 64/15 (https://dejure.org/2015,20528)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 6 U 64/15 (https://dejure.org/2015,20528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Anforderungen an die Fundstellenangabe und deren Lesbarkeit bei Werbung mit einem Testergebnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fundstelle eines in der Werbung verwendeten Testergebnisses darf auch eine Internetseite sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnis mit Hinweis auf Veröffentlichung im Internet zulässig - Verweis auf Printpublikation nicht zwingend erforderlich

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist die Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Werbung mit im Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig

  • kanzlei.biz (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Werbung mit im Internet veröffentlichten Testergebnis nicht wettbewerbswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Genügt die Angabe einer Online-Fundstelle bei Werbung mit Testergebnissen?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testsiegeln: Reicht die Angabe von Online-Fundstellen der Testergebnisse?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Darf ein Händler unter Bezugnahme auf ein im Internet veröffentlichtes Testergebnis werben?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Händler darf mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis werben

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnis wettbewerbswidrig?

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Testergebnis nur Online veröffentlicht: Werbung gestattet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit im Internet veröffentlichtem Testergebnis zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweis auf Online-Testergebnisse in Bestellmagazin zulässig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit einem nur im Internet veröffentlichten Testergebnis rechtens

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Fundstelle genügt bei Werbung mit Testergebnissen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch Internetportale können werberelevante Testergebnisse liefern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Händler darf mit Online-Testergebnis werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig - Händler darf in Bestellmagazin Staubsauger nicht mit Testergebnis eines Internetportals bewerben

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11

    Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
    Dadurch wird die Möglichkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 31; KG GRUR-RR 2011, 278 = MDR 2011, 501 in juris Rn 6; OLG Bamberg, 3 U 81/11 Seite 3 - Anlagenband).

    Denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 8).

    Eine leichte Auffindbarkeit bedingt nämlich, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2011, 278 = MD 2011, 436 in juris Rn 7).

    Die Voraussetzung der Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter hat der Bundesgerichtshof im Regelfall bei der Verwendung einer Schrift als erfüllt angesehen, deren Größe 6 Punkt nicht unterschreitet, wenn nicht besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass auch eine jene Grenze unterschreitende Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist (vgl.  BGH GRUR 1987, 301 in juris Rn 12 ff; GRUR 1993, 52 in juris Rn 8; KG GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 9; OLG Celle GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 7; OLG Bamberg, aaO).

    Die geschäftliche Relevanz hat der Senat bei einer - wie hier - Verletzung einer wesentlichen Informationspflicht i. S. v. § 5 a Abs. 2 UWG nicht gesondert zu prüfen (vgl. Köhler/Bornkamm - Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 5 a Rn 56; OLG Celle GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 9; OLG Bamberg aaO).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
    Es ist ein Gebot der fachlichen Sorgfalt, mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen (Anschluss BGH, 16. Juli 2009, I ZR 50/07, GRUR 2010, 248).

    Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist ( vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 30).

    Dadurch wird die Möglichkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 31; KG GRUR-RR 2011, 278 = MDR 2011, 501 in juris Rn 6; OLG Bamberg, 3 U 81/11 Seite 3 - Anlagenband).

    Bei einer Werbung für ein Produkt mit einem im Internet nachlesbaren Testergebnis ist es allerdings erforderlich, dass die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Bildschirmseite dieser Werbung angegeben wird oder jedenfalls ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führt (vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 32).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84

    "6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
    Hinsichtlich der Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Lesbarkeit von Pflichtangaben hinsichtlich der Heilmittelwerbung übertragen, wonach Pflichtangaben erkennbar sein müssen (vgl. dazu BGH GRUR 1987, 301 in juris Rn 12 ff).

    In der Auslegung des Bundesgerichtshofs bedeutet das eine Lesbarkeit für den durchschnittlich normalsichtigen Betrachter bzw. Leser bei normalen Sichtverhältnissen ohne besondere Konzentration und Anstrengung; eine bei Verbrauchern vorhandene Fehlsichtigkeit bleibt unberücksichtigt, weil eine solche in ganz überwiegendem Maße durch optische Hilfsmittel ausgeglichen wird und sonst wegen der Vielfältigkeit von Sehschwächen eine Abgrenzung der noch vorhandenen Erkennbarkeit kaum möglich wäre (vgl. BGH GRUR 1987, 301 in juris Rn 13).

    Die Voraussetzung der Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter hat der Bundesgerichtshof im Regelfall bei der Verwendung einer Schrift als erfüllt angesehen, deren Größe 6 Punkt nicht unterschreitet, wenn nicht besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass auch eine jene Grenze unterschreitende Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist (vgl.  BGH GRUR 1987, 301 in juris Rn 12 ff; GRUR 1993, 52 in juris Rn 8; KG GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 9; OLG Celle GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 7; OLG Bamberg, aaO).

  • OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11

    Wettbewerbsrecht: Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
    Dadurch wird die Möglichkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 31; KG GRUR-RR 2011, 278 = MDR 2011, 501 in juris Rn 6; OLG Bamberg, 3 U 81/11 Seite 3 - Anlagenband).
  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 144/86

    "Lesbarkeit IV"; Lesbarkeit von Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
    Die Voraussetzung der Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter hat der Bundesgerichtshof im Regelfall bei der Verwendung einer Schrift als erfüllt angesehen, deren Größe 6 Punkt nicht unterschreitet, wenn nicht besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass auch eine jene Grenze unterschreitende Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist (vgl.  BGH GRUR 1987, 301 in juris Rn 12 ff; GRUR 1993, 52 in juris Rn 8; KG GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 9; OLG Celle GRUR-RR 2011, 278 in juris Rn 7; OLG Bamberg, aaO).
  • LG Kaiserslautern, 08.11.2016 - HKO 2/15

    Anforderungen an die Fundstellenangabe und deren Lesbarkeit bei Werbung mit der

    Eine nicht lesbare Fundstelle steht dem gänzlichen Fehlen einer solchen Angabe gleich (Anschluss OLG Oldenburg (Oldenburg), 31. Juli 2015, 6 U 64/15, MMR 2016, 37).

    Eine nicht nach diesen vergaben lesbare Fundstelle steht dem gänzlichen Fehlen einer solchen Angabe gleich (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.07.2015, Az.: 6 U 64/15, Randnr. 27 m. w. N.).

  • LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HKO 6/18

    Testsiegerwerbung mit schwer lesbarer Fundstellenangabe

    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt, dass die Fundstelle ausreichend deutlich lesbar ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 U 23/13; Juris m.w.N.; OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Juli 2015 - 6 U 64/15; Juris).
  • LG Dortmund, 14.10.2015 - 10 O 35/15

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung von Apothekenprodukten in einer Zeitung

    Dies ist hier nicht ausreichend (vgl. zu einer für ausreichend angesehenen Internetseite: OLG Oldenburg, BeckRS 2015, 13875).
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