Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 08.03.2017 - 15 C 364/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Zur wirksamen Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an den Betreiber eines Sozialen Netzwerkes mit Niederlassung in Irland
- berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland wirksam
- berlin.de
- JurPC
Zustellung einer Klage an Facebook in Irland
- online-und-recht.de
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook in Irland wirksam
- kanzlei.biz
An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden
- rabüro.de
Zur wirksamen Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an den Betreiber eines Sozialen Netzwerkes mit Niederlassung in Irland
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 18 Abs. 1 EuGVVO
- rechtsanwaltmoebius.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Facebook: Deutsche Klageschrift
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook am Sitz Irland zulässig
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Zustellung von Klage in deutscher Sprache an Facebook
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland
- lto.de (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage: Facebook Irland wird auf Deutsch verklagt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland ist wirksam
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Klage gegen irischen Facebook-Betreiber in deutscher Sprache zulässig
- versr.de (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland wirksam
- aufrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook in Irland wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Facebook: Man spricht kein Deutsch - muss aber
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Wirksame Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an im Ausland ansässigen Adressaten?
- ecovis.com (Kurzinformation)
Deutschsprachige Klageschrift an die in Irland ansässige Facebook Irland Ltd. wirksam zugestellt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klage gegen Facebook in Irland in deutscher Sprache, wirksame Zustellung
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Facebook Irland darf auf Deutsch verklagt werden
- tw-law.de (Kurzinformation)
Facebook in Irland: Zustellung deutscher Klageschrift wirksam
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Versäumnisurteil gegen Facebook
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Muss Facebook deutsch verstehen?
Besprechungen u.ä.
- aufrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig
Papierfundstellen
- MMR 2017, 497
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …
Zu würdigen ist dabei, ob auf Grund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kunden kümmern (vgl. mit Nuancen im Detail OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; LG Düsseldorf v. 10.03.2016 - 14 c O 58/15, GRUR-RR 2016, 228 Rn. 39 sowie - speziell zur Antragsgegnerin und Zustellungen in Irland - LG Heidelberg v. v. 04.10.2018 - 1 O 71/18; juris mit zust. Anm. Jungemeyer , jurisPR-IWR 8/2018 Anm. 6; LG Offenburg v. 26.09.2018 - 2 O 310/18, juris Rn. 35 f. m. zust. Anm. Tönies-Bambalska , jurisPR-IWR 6/2018 Anm. 5 sowie AG Berlin-Mitte v. 08.03.2017 - 15 C 364/16, MMR 2017, 497 m. zust. Anm. Pickenpack/Zimmermann , IPrax 2018, 364; siehe allgemein zudem etwa MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 EuZustVO Rn. 12; Okonska , in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 56. EL. - LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift …
Die Verweigerung der Annahme wegen einer fehlenden englischen Übersetzung ist rechtsmissbräuchlich (Anschluss AG Berlin-Mitte, Urteil vom 8. März 2017, 15 C 364/16, MMR 2017, 497).(Rn.36).Folglich erweist sich die Verweigerung der Annahme der nicht übersetzten Schriftstücke als rechtsmissbräuchlich (vgl. EuGH, Beschl. v. 28.04.2016, C-384/14, Rn. 78 m.w.N., juris und insgesamt zum Vorstehenden AG Berlin-Mitte, Urt. v. 08.03.2017 - 15 C 364/16 -, Rn. 9 ff., juris).
Rechtsprechung
AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Kein Lieferanspruch bei fehlerhafter Preisauszeichnung in einem Online-Shop bei treuwidrigem Handeln des Käufers
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Ausnutzung einer offensichtlich fehlerhaften Preisangabe in einem Onlineshop durch den Käufer verstößt gegen Treu und Glauben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme des Angebots über den Kauf der vier Markisen zu einem Stückpreis von EUR 29,90 i.R.e. Internetverkaufsplattform
- kanzlei.biz
Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler
- RA Kotz
Günstiges Angebot - Tippfehler
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Lieferanspruch gegen Online-Shop-Betreiber wenn für Käufer erkennbar ist dass deutlich zu niedriger Preis ein Fehler ist
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Offensichtlicher Preisfehler - Kein Anspruch auf Lieferung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausnutzung eines Preisfehlers in Online-Shop ist Verstoß gegen Treu und Glauben
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Preisfehler im Shop: Muss der Händler liefern?
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Tippfehlerangebote in Onlineshops
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Kunden dürfen Preisirrtümer oder Preiswidersprüche nicht ausnutzen
Papierfundstellen
- MMR 2017, 497
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- AG Lahr, 21.12.2004 - 5 C 245/04
Online-Handel: Anfechtung eines Internet-Kaufvertrages wegen fehlerhafter …
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Ob die Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss ggf. verpflichtet ist, der Klägerin ihren Schaden zu ersetzen, kann dahingestellt bleiben, weil die Klägerin einen solchen Schaden vorliegend z.B. in Form ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht geltend gemacht hat (AG Lahr NJW 2005, 991). - AG Hamburg-Barmbek, 15.07.2004 - 822 C 208/03
Onlinebestellung im Internet - Falschauspreisung und Erfüllungsanspruch
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772). - OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 12 U 91/06
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte ihre Willenserklärung wirksam gem. § 123 BGB angefochten hat oder ob in der Verweigerung der Lieferung nicht eine konkludente Anfechtungserklärung zu sehen ist (OLG Stuttgart Urt. v. 10.8.2006 - 12 U 91/06 (juris)).
- OLG Nürnberg, 23.07.2009 - 14 U 622/09
Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages; …
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772). - LG München I, 29.04.2014 - 12 O 11274/13
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772). - OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02
Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772). - OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09
Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages; …
Auszug aus AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16
Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
- LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte …
Vielmehr können auch Nutzer, die auf Vertragserfüllung bei Angeboten bestehen, welche für sie erkennbar fehlerhaft erheblich unterhalb der üblichen Bepreisung liegen, rechtsmissbräuchlich handeln (bspw. OLG Nürnberg NJOZ 2010, 1733 und AG Dortmund MMR 2017, 497 zu Bestellung in Onlineshops sowie AG München v. 4.11.2009, Az. 163 C 6277/09 zur Buchung eines sog. error fare).