Rechtsprechung
LG Görlitz, 29.11.2019 - 1 O 295/19 EV |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Ein Prozent e.V. scheitert gegen Facebook
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verein hat keinen Anspruch auf Zugang zu Facebook und Instagram
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Social Media: Facebook darf "Hassorganisation" von Nutzung ausschließen
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 29.11.2019 - 1 O 295/19 EV
- OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
Papierfundstellen
- MMR 2020, 196
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2019 - Az.: 1 O 295/19 EV - wird zurückgewiesen.Das Landgericht, dessen Entscheidung in MMR 2020, 196 veröffentlicht ist, hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2019 (Az.: 1 O 295/19) wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt,.
Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2018 (Az.: 1 O 295/19) werden die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens der Verfügungsbeklagten auferlegt.