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   OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19   

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https://dejure.org/2020,43732
OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 (https://dejure.org/2020,43732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II

    § 3a UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 9 S 2 HeilMWerbG
    Bewerbung der Ausstellens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mittels Tele-Arzt wettbewerbsrechtlich unzulässig - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II

  • kanzlei.biz

    Werbung für Ausstellung von AU-Bescheinigung mittels Ferndiagnose ist rechtswidrig

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Angebot AU-Scheine via WhatsApp ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Das Heilmittelwerbegesetz richtet sich an jeden Werbungstreibenden, das heißt an alle natürlichen oder juristischen Personen, die an der Verbreitung einer als Werbung im Sinne des Gesetzes einzustufenden Aussage beteiligt bzw. hierfür verantwortlich sind (OLG München GRUR-RR 2020, 461, 462 Rn. 38 - digitaler Arztbesuch).

    (1) Die Regelung des § 9 HWG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln i.S.v. § 3a UWG (KG GRUR-RS 2019, 40959 Rn. 24 - Werbung für ärztliche Fernbehandlung; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch, m.w.N.).

    Eine Verletzung dieser Bestimmung ist geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647, 651 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch).

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Ein erfolgter Wettbewerbsverstoß begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2020, 755, 763 Rn. 80 - WarnWetter-App, m.w.N.).

    Die Widerlegung dieser Vermutung kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erreicht werden (vgl. z.B. BGH GRUR 2020, 755, 763 Rn. 81 - WarnWetter-App).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    (2) Für den auf Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruch muss das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt der Vornahme als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats rechtswidrig sein (st. Rspr; vgl. nur BGH GRUR 2018, 438 Rn. 9 - Energieausweis, m.w.N.).

    Die Abmahnung war begründet und berechtigt, wobei es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung (§ 9 HWG a.F.) ankommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2018, 438 Rn. 9 - Energieausweis, m.w.N.).

  • LG Hamburg, 03.09.2019 - 406 HKO 56/19

    Wettbewerbsverstoß: Ausstellung ärztlicher AU-Bescheinigungen per WhatsApp

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2019, Az. 406 HKO 56/19, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Ausspruch zu Ziffer I. nach dem Wort "insbesondere" der Zusatz "wie in Anlage K 5 geschehen," gestrichen wird.

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2019, Az. 406 HKO 56/19, abzuweisen.

  • EuGH, 17.01.2013 - C-206/11

    Köck - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Der von §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG geforderte objektive Zusammenhang mit der Absatzförderung ist vor allem bei Werbung gegeben (vgl. EuGH GRUR 2013, 297 Rn. 27 - Köck; BGH GRUR 2010, 161, 163 Rn. 11 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Der von §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG geforderte objektive Zusammenhang mit der Absatzförderung ist vor allem bei Werbung gegeben (vgl. EuGH GRUR 2013, 297 Rn. 27 - Köck; BGH GRUR 2010, 161, 163 Rn. 11 - Gib mal Zeitung).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Eine Verletzung dieser Bestimmung ist geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647, 651 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München GRUR-RR 2020, 461, 464 Rn. 50 - digitaler Arztbesuch).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2020 - 5 U 175/19
    Werbung im Sinne des Heilmittelwerberechts sind alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit der Adressaten zu wecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Absatzes von Waren oder Leistungen i.S.d. § 1 HWG zu beeinflussen (BGH NJW 1995, 3054 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; Fritzsche in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., § 1 HWG Rn. 5).So liegt es im vorliegenden Fall.
  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Die Regelung in § 7 Absatz 4 Satz 3 MBO-Ä legt den Ärztinnen und Ärzten die Pflicht auf, im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob eine Fernbehandlung mit dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse vereinbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 55, juris).

    Dadurch wird deutlich, dass nicht einmal in dieser Ausnahmesituation ein geringerer persönlicher Kontakt als ein Telefonat zulässig sein soll (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 61 - 62, juris).

    Dass die Fragen unter Umständen bereits mehrfach beantwortet wurden, bevor eine Übermittlung erfolgte, kann er nicht erkennen (OLG Hamburg, Urteil vom 05. November 2020 - 5 U 175/19 -, Rn. 61 - 62, juris).

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    (2) Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung außerdem von der Neuregelung in § 7 Abs. 4 MBO-Ä ausgegangen und hat damit für die Auslegung des Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts für maßgeblich gehalten (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19, MMR 2021, 336 Rn. 39 [juris Rn. 50]; Doepner/Reese in BeckOK.HWG aaO § 9 HWG Rn. 63).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen

    (2) Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung außerdem von der Neuregelung in § 7 Abs. 4 MBO-Ä ausgegangen und hat damit für die Auslegung des Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts für maßgeblich gehalten (ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19, MMR 2021, 336 Rn. 39 [juris Rn. 50]; Doepner/Reese in BeckOK.HWG aaO § 9 HWG Rn. 63).
  • OLG Hamburg, 29.09.2021 - 3 U 148/20

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Werbung eines Dienstleisters für ein

    Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat im Hinblick auf das auch vorliegend streitgegenständliche Angebot der Beklagten (vgl. Anlagen K 2 bis K 5) mit Urteil vom 5. November 2020, Az. 5 U 175/19, (GRUR-RS 2020, Rn. 31 ff.) Folgendes ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 06.09.2022 - 406 HKO 14/22

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Online-Erteilung von

    Der Kläger hat die Beklagte bereits in verschiedenen anderen Verfahren erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (vgl. im Einzelnen S. 2 und 3 des Schriftsatzes des Klägers vom 12.08.2022, u.a. durch rechtskräftige Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zum Az. 5 U 123/19 und 5 U 175/19, betreffend die Erteilung von Prüfungsunfähigkeits- bescheinigungen und Krankschreibungen/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per WhatsApp).

    Die streitgegenständliche Werbung für eine gegen die ärztliche Sorgfalt verstoßende Form der Fernbehandlung verstößt zugleich gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG, wie sich aus dem den Parteien bekannten Urteil des Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 5.11.2020, 5 U 175/19 (406 HKO 56/19), ergibt (vgl. ferner Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg vom 9.11.2021 und vom 15.12.2021, 3 U 144/20 (406 HKO 162/19)).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22

    ärztliche Videosprechstunde - Zulässigkeit einer pauschalen Werbung für ärztliche

    Auch aus systematischen Erwägungen und dem Verweis der Beklagten auf § 15 Nr. 6 HWG, wonach der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen § 9 HWG eine Ordnungswidrigkeit darstellt, lässt sich nicht darauf schließen, dass die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 9 Satz 2 HWG, der eindeutig als Ausnahmetatbestand ausgestaltet ist, nicht beim Werbenden liegen sollte (vgl. auch OLG München, Urteil vom 9. Juli 2020 - 6 U 5180/19 - digitaler Arztbesuch, juris Rn. 55; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 5. November 2020 - 5 U 175/19 - Fernbehandlung - AU-Scheine per Whatsapp II, juris Rn. 49, 54).
  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob

    Insoweit verweist das Beschwerdegericht auf die überzeugenden Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur gleichliegenden Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 3 MBO-Ä in seiner Entscheidung vom 5. November 2020 (5 U 175/19, MedR 2021, 912, juris Rn. 56 f.), die es sich zu Eigen macht:.
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