Rechtsprechung
OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 4 UWG
Rechtsmissbrauch eines Wettbewerbsverbands aufgrund der Verschonung der eigenen Mitglieder - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage; Fehlende Aktivlegitimation eines Abmahnvereins; Unzureichender Vortrag die Mitglieder eines Vereins betreffend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
IDO handelt rechtsmissbräuchlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich - jetzt auch OLG Rostock!
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Internetrecht-Rostock gewinnt gegen den IDO: Rechtsmissbrauch!
Verfahrensgang
- LG Rostock, 25.04.2019 - 5a HKO 112/18
- OLG Rostock, 20.05.2020 - 2 U 5/19
- OLG Rostock, 31.08.2020 - 2 U 5/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 508
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19
Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der …
a) Anders als in dem kürzlich abgeschlossenen Berufungsverfahren 2 U 5/19 - vergleiche den dortigen Beschluss vom 20.05.2020 bzw. 31.08.2020, mit dem der Senat bezüglich des dortigen wie hiesigen Klägers Rechtsmissbrauch bejaht hat - hat der Kläger vorliegend zwar die Abmahnung (K 18) ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts selbst vorgenommen.Es ergibt sich aber nach Aktenlage insgesamt - ebenso wie in dem Verfahren 2 U 5/19 - das Bild, dass der Kläger eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspart.
Auch in dem Senatsverfahren 2 U 5/19 hatte der dortige wie hiesige Kläger, worauf es vorliegend allerdings nicht tragend ankommt, in einer Mehrzahl von - dort wenigstens neun - Fällen keine Maßnahmen gegenüber eigenen Mitgliedern ergriffen, die in einer dem dortigen Beklagten vergleichbaren Art gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßen hatten.
- OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21
Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine …
Insofern unterscheidet sich der Streitfall von den Fallgestaltungen, die etwa den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Rostock (Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19 - NJ 2021, 74, Anlage B24, Blatt 209 ff. d.A., sowie Beschlüsse vom 20.05.2020 und 31.08.2020 - 2 U 5/19 - GRUR-RS 2020, 33554, MMR 2021, 508, Anlage K25 u. B26, Blatt 216 ff. d.A.) und des Landgerichts Bielefeld (Urteil vom 26.01.2021 - 15 O 26/19 - Anlage B26, Blatt 424 ff. d.A.) zu Grunde lagen.