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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99   

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https://dejure.org/1999,1492
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99 (https://dejure.org/1999,1492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.1999 - 13 B 843/99 (https://dejure.org/1999,1492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 13 B 843/99 (https://dejure.org/1999,1492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Erhebung einer telekommunikationsrechtlichen Lizenzgebühr; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids hinsichtlich der Festsetzung einer Gebühr für eine mit Bescheid erteilte bundesweite Lizenz; Ausgestaltung der Rechtswirksamkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 115
  • DVBl 2000, 650 (Ls.)
  • K&R 2000, 92
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99
    Der Senat kann im vorliegenden Verfahren nicht oder jedenfalls nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen, daß in die Ermittlung des Verwaltungsaufwandes Kosten für Dienste eingestellt worden sind, die nicht mit Art. 11 Abs. 1 Satz 1 RL und/oder mit den Grundsätzen des vom Verwaltungsgericht angezogenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-188/95 (Fantask A/S u.a.) betreffend die Richtlinie 69/335/EWG, ABl.

    Die Rechtssache C-188/95, Slg. 1997-12, I-6783 ("Fantask") betraf eine Abgabe für eine Dienstleistung, die im wesentlichen aus einem Akt, nämlich der Eintragung einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaftskapitalerhöhung, bestand und keine weiteren Dienstleistungen nach sich zog.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 9 B 3098/97

    Rechtmäßigkeit der Anforderung von öffentlichen Kosten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99
    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluß vom 10. Februar 1998 - 9 B 3098/97 - Beschluß vom 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97, NVwZ-RR 1999, 696.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1988 - 3 B 2564/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99
    Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides rechtfertigen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in Abgabensachen nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher als ein Unterliegen ist - vgl. OVG NRW, Beschluß vom 25. August 1988 - 3 B 2564/85 -, NVwZ-RR 1990, 54 = OVGE 40, 160 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2861/97

    Erschließungsbeitrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99
    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluß vom 10. Februar 1998 - 9 B 3098/97 - Beschluß vom 26. Januar 1999 - 3 B 2861/97, NVwZ-RR 1999, 696.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-90/05

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 13 B 843/99
    Daß auch vorliegend der Gebührenverordnungsgeber nicht auf den Verwaltungsaufwand unmittelbar durch Lizenzerteilung beschränkt war, sondern auch künftigen - mit der Lizenz zusammenhängenden - Verwaltungsaufwand berücksichtigen durfte, folgt bereits aus der gegenüber dem Kommissionsvorschlag (vgl. insoweit Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der vorbereitenden Rechtsakte (96/C 90/05) vom 30. Januar 1996, Abl.EG Nr. C 90/5 vom 27. März 1996, der nur von den Kosten des Genehmigungsverfahrens ausgeht) weiten Fassung des Art. 11 Abs. 1 Satz 1 RL, insbesondere aus der Einbeziehung des notwendigerweise künftigen Aufwandes für Kontrolle und Durchsetzung.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    In diesem Zusammenhang ist auch in Rechnung zu stellen - ähnlich wie der Senat es in seinem Beschluss vom 7. Juli 2004 (a.a.O.) bei der Prüfung der Offensichtlichkeit des Verstoßes gegen das nationale Recht getan hat -, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in einem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 13 B 843/99 - (MMR 2000, 115) die Gebührenregelung in der Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung aufgrund einer zwar nicht abschließenden, aber ins Einzelne gehenden Rechtsprüfung als gemeinschaftsrechtskonform beurteilt hat.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    In diese Richtung weist bereits der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vor Ergehen des Urteils des Senats vom 19. September 2001 (a.a.O.) von der Rechtsgültigkeit der Verordnung ausgegangen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 13 B 843/99 - MMR 2000, 115 ).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    In diese Richtung weist bereits der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vor Ergehen des Urteils des Senats vom 19. September 2001 (a.a.O.) von der Rechtsgültigkeit der Verordnung ausgegangen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 13 B 843/99 - MMR 2000, 115 ).
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