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   OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99   

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https://dejure.org/2000,7341
OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99 (https://dejure.org/2000,7341)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2000 - 29 U 5819/99 (https://dejure.org/2000,7341)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 29 U 5819/99 (https://dejure.org/2000,7341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverletzung durch Internetdomain; Schutzfähigkeit des Begriffes "Intershop"; Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen "Intershop" und "Intershopping"

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 277
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 06.09.1996 - 12 W (pat) 27/96
    Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundespatentgerichts (GRUR 1997, 280) an.
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Seine Haftung für schon aus Anlass der Registrierung - und folglich vor Kenntniserlangung etwa durch eine Abmahnung - begangene Rechtsverletzungen bejaht haben im Rahmen kennzeichenrechtlicher Entscheidungen das OLG München (in MMR 2000, 277 - Intershopping.com) sowie das OLG Stuttgart (in MMR 2004, 38, 39 - Störerhaftung des Admin-C), letzteres unter Betonung der sich aus den Registrierungsbedingungen ergebenden rechtlichen Möglichkeiten des Admin-C, auf den Eintragungsinhalt einzuwirken.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Für die rechtsverletzende Eintragung einer Domain wurde eine Haftung teilweise schon aus Anlass der Registrierung und damit vor Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung bejaht (OLG München, MMR 2000, 277; OLG Stuttgart, MMR 2004, 38, 39 unter Hinweis auf den Umstand, dass der Admin-C als Antragsteller bei der Eintragung des Namens aufgetreten ist, so dass es ihm oblegen habe, für eine korrekte Eintragung Sorge zu tragen), teilweise auch erst ab Kenntniserlangung durch Abmahnung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 175, 178).
  • KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01

    Oil-of-elf.de

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 MarkenG ist im Fall einer Internet-Domain das auf den Webseiten zur Verfügung gestellte Dienstleistungsangebot maßgeblich (Senat, a.a.O., CHECK IN; OLG München, MMR 2000, 277).
  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632).
  • KG, 18.08.2006 - 5 W 190/06

    Markenrechtsverletzung durch Internet-Werbung: Verantwortlichkeit des Werbenden

    Ob schon dann regelmäßig eine kennzeichenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegt, wenn der Domain-Name zu einer aktiven Homepage führt (so etwa OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839; OLG München, MMR 2000, 277; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdn. 80 m.w.N.), kann hier dahingestellt bleiben.
  • KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00

    Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder

    Denn für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf das auf den Webseiten zur Verfügung gestellte Dienstleistungsangebot abzustellen (OLG München MMR 2000, 277; Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Auflage, § 15 Rdnr. 33; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdnr. 242; Bücking MMR 2000, 656).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03

    Pflicht zur Löschung einer Domain auch des Admin-C bei unklarem Inhabereintrag;

    Der bei der Registrierung eines Domainnamens als administrative Kontaktperson Eingetragene ist deshalb bezüglich der Unterlassungsansprüche wegen eines Domainnamens jedenfalls dann passivlegitimiert, wenn sich aus der Registereintragung der Domaininhaber nicht eindeutig entnehmen lässt (vgl. auch OLG München MMR 2000, 277).
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