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OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtsverletzung durch Internetdomain; Schutzfähigkeit des Begriffes "Intershop"; Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen "Intershop" und "Intershopping"
- online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.07.1999 - 9 HKO 12244/99
- LG München I, 21.09.1999 - 9 HKO 12244/99
- OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99
Papierfundstellen
- MMR 2000, 277
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 06.09.1996 - 12 W (pat) 27/96
Auszug aus OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundespatentgerichts (GRUR 1997, 280) an.
- OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
Keine Haftung des Admin-C
Seine Haftung für schon aus Anlass der Registrierung - und folglich vor Kenntniserlangung etwa durch eine Abmahnung - begangene Rechtsverletzungen bejaht haben im Rahmen kennzeichenrechtlicher Entscheidungen das OLG München (in MMR 2000, 277 - Intershopping.com) sowie das OLG Stuttgart (in MMR 2004, 38, 39 - Störerhaftung des Admin-C), letzteres unter Betonung der sich aus den Registrierungsbedingungen ergebenden rechtlichen Möglichkeiten des Admin-C, auf den Eintragungsinhalt einzuwirken. - OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung …
Für die rechtsverletzende Eintragung einer Domain wurde eine Haftung teilweise schon aus Anlass der Registrierung und damit vor Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung bejaht (OLG München, MMR 2000, 277; OLG Stuttgart, MMR 2004, 38, 39 unter Hinweis auf den Umstand, dass der Admin-C als Antragsteller bei der Eintragung des Namens aufgetreten ist, so dass es ihm oblegen habe, für eine korrekte Eintragung Sorge zu tragen), teilweise auch erst ab Kenntniserlangung durch Abmahnung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 175, 178). - KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
Oil-of-elf.de
- LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04
Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte
In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632). - KG, 18.08.2006 - 5 W 190/06
Markenrechtsverletzung durch Internet-Werbung: Verantwortlichkeit des Werbenden …
Ob schon dann regelmäßig eine kennzeichenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegt, wenn der Domain-Name zu einer aktiven Homepage führt (so etwa OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839; OLG München, MMR 2000, 277;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdn. 80 m.w.N.), kann hier dahingestellt bleiben. - KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00
Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder …
- OLG Frankfurt, 09.09.2003 - 14 U 6/03
Pflicht zur Löschung einer Domain auch des Admin-C bei unklarem Inhabereintrag; …
Der bei der Registrierung eines Domainnamens als administrative Kontaktperson Eingetragene ist deshalb bezüglich der Unterlassungsansprüche wegen eines Domainnamens jedenfalls dann passivlegitimiert, wenn sich aus der Registereintragung der Domaininhaber nicht eindeutig entnehmen lässt (vgl. auch OLG München MMR 2000, 277).