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   LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98   

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LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98 (https://dejure.org/2000,3020)
LG München I, Entscheidung vom 30.03.2000 - 7 O 3625/98 (https://dejure.org/2000,3020)
LG München I, Entscheidung vom 30. März 2000 - 7 O 3625/98 (https://dejure.org/2000,3020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsschutzrechte eines Tonträgerherstellers; Qualifizierung des Einspielens von MIDI-Files; Vorliegen einer rein mechanischen Übertragung; Vorliegen einer Vervielfältigung durch Upload von Daten; Unbenanntes Verwertungsrecht durch zeitgleichen Abruf desselben ...

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsprivileg für Internet-Service-Provider bei Verletzung des Urheberrechts

Besprechungen u.ä.

  • uni-marburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Host-Providers: ein neues Fehlurteil aus München? (Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Lars Rhode)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2214
  • MMR 2000, 431
  • K&R 2000, 307
  • ZUM 2000, 418
  • afp 2000, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 26.02.1998 - 29 U 4466/97

    Inanspruchnahme des Betreibers eines Internet-Servers auf Unterlassung

    Auszug aus LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98
    Sie ist der Auffassung, dass in der Entscheidung des OLG München vom 26.02.1998, CR 1998, 300 zu Unrecht nicht auf § 5 TDG eingegangen worden sei.

    Aus der Tatsache, dass das OLG München in seiner Entscheidung Werbung im Internet, WRP 1998, Seite 795, den zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung im April 1996 noch nicht in Kraft getretenen § 5 TDG nicht berücksichtigt hat, kann nicht abgeleitet werden, dass es ihn für nunmehr nicht einschlägig hält.

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98
    Er erscheint insoweit erforderlich, Prüfungspflichten hinsichtlich der die Rechtswidrigkeit begründenden Umstände aufzunehmen (wie bei BGH WRP 1999, 211 - Möbelklassiker).
  • LG München I, 17.11.1999 - 20 Ns 465 Js 173158/95

    Felix Somm - § 184 Abs. 3 StGB aF (= §§ 184a, 184b StGB nF), § 5 TDG aF (Hinweis:

    Auszug aus LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98
    Bei dem in der Öffentlichkeit weithin beachteten Fall des Bereitstellens von Pornographie (vgl. hierzu AG München, CR 2000, Seite 117, ebenfalls mit Anm. Moritz) decken sich die Kenntnis von Inhalt und Strafbarkeit.
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    aa) Da der Ersteller der Website sich den fremden Inhalt in einer Weise zu eigen macht, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist, dass dieser auf Veranlassung des Erstellers der Seite von einem anderen Server zugeliefert wird, macht er gegenüber dem Nutzer den Inhalt in gleicher Weise zugänglich, wie bei der Zulieferung von einer auf dem eigenen Server erstellten Kopie (mit ähnlicher Wertung zur Frage, ob eine kennzeichenrelevante Handlung bei Nennung fremder Marken auf der eigenen Website vorliegt: OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - MEMORY; die Entscheidungen Framing III und Midi-Dateien des LG München I, MMR 2003, 197 bzw. MMR 2000, 431 beschäftigten sich noch mit dem alten Recht und damit allein mit der Frage, ob § 16 UrhG einschlägig ist; weitere ältere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Frames befassen sich vorrangig mit der Frage, ob die geframte Seite ihrerseits ein schutzfähiges Werk darstellt, etwa OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729, was hier angesichts des speziellen Schutzes nach § 72 UrhG unerheblich ist).
  • OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00

    Haftung von Telediensten nach Urheberrecht

    Aktenzeichen: 29 U 3282/00 7 O 3625/98 LG München I.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30.3.2000 - 7 O 3625/98 - in Absatz 2 seines Tenors aufgehoben.

    Für die Einzelheiten wird im Übrigen auf das Urteil (ZUM 2000, 418 = NJW 2000, 2214 mit Anmerkungen in NJW 2000, 2168 und GRUR 2000, 696) verwiesen.

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