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   LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03   

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https://dejure.org/2003,11687
LG München I, 07.05.2003 - 21 O 5250/03 (https://dejure.org/2003,11687)
LG München I, Entscheidung vom 07.05.2003 - 21 O 5250/03 (https://dejure.org/2003,11687)
LG München I, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 21 O 5250/03 (https://dejure.org/2003,11687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 72, 16, 17, 101a, 31 Abs. 5 UrhG
    Agentenrechte bei Veröffentlichung von Fotos im Internet; Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Download + Weiterverkauf von Internet-Bildern illegal

  • beck.de (Leitsatz)

    Abdruck von Onlinefotos in Zeitschriften

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Agenten-Rechte verletzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Download und Weiterverkauf von Internet-Bildern illegal

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 192
  • ZUM 2004, 81
  • ZUM 2004, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG etwa befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks auch in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; vgl. auch BGH, GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Dementsprechend ist der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Dementsprechend kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13; LG München MMR 2004, 192, 194; Reber in: Beck'scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 15.09.2012, § 97 Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Senat, MMR 2010, 487 - Culcha Candela; Beschl. v. 12.02.2013 - 6 W 27/13).".
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in

    Danach kann der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierenden Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (vgl. OLG München vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - LG München MMR 2004, 192 [194]; Reber in: Beck´scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand 01.03.2013, § 97 UrhG Rn. 12; s. auch BGH GRUR 1992, 697 [698] - ALF; Senat, Beschlüsse vom 01.02.2013 - 6 W 255/12 - vom 12.02.2013 - 6 W 27/13 - vom 23.09.2013 - 6 W 254/13 -).
  • LG Köln, 26.07.2004 - 28 O 301/04

    Auskunftsanspruch gegen Provider

    Dies hat es zum einen in der in MMR 2004, 192, abgedruckten Entscheidung vom 7. Mai 2003 dargelegt.
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