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   OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03   

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https://dejure.org/2004,650
OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03 (https://dejure.org/2004,650)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.2004 - 13 U 213/03 (https://dejure.org/2004,650)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. April 2004 - 13 U 213/03 (https://dejure.org/2004,650)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de

    Namensrechtsverletzung durch Registrierung einer Internetdomain für einen Gleichnamigen: Verantwortlichkeit des im Kundenauftrag handelnden gewerblichen Gestalters von Internetauftritten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 BGB; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
    Streit um einen Internet-Domain-Namen; Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines Namensrechts; Gebrauch eines Namens durch Registrierung einer Internetadresse; Begründung eines eigenen Namensrechts durch schuldrechtliche Abrede; Vergabe der Internetadresse nach ...

  • Telemedicus

    Haftung für rechtswidrige Domainnamen

  • Telemedicus

    Haftung für rechtswidrige Domainnamen

  • JurPC

    BGB § 12
    Domain-Registrierung für Dritte

  • aufrecht.de

    Treuhänderische Registrierung von Domains - grundke.de

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unbefugter Gebrauch einer Internet-Domain

  • stroemer.de

    Grundke.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Internet-Domain-Namen; Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines Namensrechts; Gebrauch eines Namens durch Registrierung einer Internetadresse; Begründung eines eigenen Namensrechts durch schuldrechtliche Abrede; Vergabe der Internetadresse nach ...

  • Kanzlei Flick

    Namensanmaßung durch Webagentur

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kundendomain

    § 12 BGB

  • kanzlei.biz

    Grundke.de - kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

  • online-und-recht.de
  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    Domaininhaber: Auch genehmigte Registrierung einer Domain durch Dritte verletzt Rechte gleichnamiger Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Domain-Namen nicht für Dritte nutzbar

  • beck.de (Leitsatz)

    Grundke.de

  • beck.de (Kurzinformation)

    Wenn die Treuhand zum Pferdefuß wird

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen Internetagenturen Kundendomains auf den eigenen Namen registrieren?

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Domainregistrierung für Dritte (RA Thomas Stadler; JurPC Web-Dok. 232/2004)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 1.9.2005)

    Treuhand - bringt der BGH Licht ins Dunkel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 518 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 207
  • GRUR-RR 2007, 376 (Ls.)
  • MMR 2004, 486
  • K&R 2004, 396
  • ZUM 2004, 473
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03
    (1) Der Beklagte gebraucht den Namen G. Der Gebrauch liegt bereits in der Registrierung der Internetadresse (vgl. BGH, CR 2003, 845 - m.de).

    Ein unbefugter Namensgebrauch ist zu bejahen, wenn die Registrierung der Internetdomain für einen Nichtberechtigten erfolgt ist (BGH, CR 2002, 525, 527 - sch.de; CR 2003, 845, 846 - m.de).

    In erster Linie haben die Träger des Namens ein berechtigtes Interesse, mit dem eigenen Namen unter der am meisten verwendeten Top-Level-Domain ".de" im Internet aufzutreten (vgl. BGH, CR 2003, 845 - maxem.de).

    Denn der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internetadresse einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts (BGH CR 2003, 845 - maxem.de).

    Der Träger des Namens braucht nicht zu dulden, dass er durch die Registrierung durch einen Nichtberechtigten von der Nutzung seines eigenen Namens ausgeschlossen wird (BGH, CR 2003, 845 - maxem.de; CR 2002, 525, 526 - schell.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03
    Ein unbefugter Namensgebrauch ist zu bejahen, wenn die Registrierung der Internetdomain für einen Nichtberechtigten erfolgt ist (BGH, CR 2002, 525, 527 - sch.de; CR 2003, 845, 846 - m.de).

    Der Träger des Namens braucht nicht zu dulden, dass er durch die Registrierung durch einen Nichtberechtigten von der Nutzung seines eigenen Namens ausgeschlossen wird (BGH, CR 2003, 845 - maxem.de; CR 2002, 525, 526 - schell.de).

  • OLG Karlsruhe, 09.06.1999 - 6 U 62/99

    Anwendbares Recht bei einer Namensverletzung im Internet

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03
    Zwar ist es anerkannt, dass sich derjenige, dem das Recht zur Benutzung eines Namens durch einen Berechtigten übertragen worden ist, gegenüber Dritten ggf. auf die Priorität des ihm übertragenen Rechts berufen kann (Palandt/Heinrichs a. a. O.; in Bezug auf eine Internet-Domain vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2001, 829; 830 OLG Karlsruhe, CR 1999, 783, 784).
  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Auszug aus OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03
    Zwar ist es anerkannt, dass sich derjenige, dem das Recht zur Benutzung eines Namens durch einen Berechtigten übertragen worden ist, gegenüber Dritten ggf. auf die Priorität des ihm übertragenen Rechts berufen kann (Palandt/Heinrichs a. a. O.; in Bezug auf eine Internet-Domain vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2001, 829; 830 OLG Karlsruhe, CR 1999, 783, 784).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Celle MMR 2004, 486).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01

    segnitz. de

    Ob dies für jede Gestattung gilt (verneinend OLG Celle MMR 2004, 486 f.; dazu Viefhues, MMR 2005, 76 ff.; Strömer, K&R 2004, 384 ff.; Möbius, JurPC Web-Dok. 231/2004; Stadler, JurPC Web-Dok. 232/2004; vgl. auch OLG Hamm MMR 2001, 749), bedarf im Streitfall keiner Klärung.
  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05

    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

    An der unbefugten Nutzung des Namens durch den Beklagten ändere auch nichts, dass Frau R. H. mit der Einrichtung der Homepage unter "r.de" einverstanden gewesen sei (OLG Celle, Urteil vom 8. April 2004 - 13 U 213/03).

    Dies kann aber aus den in dem Urteil des Senats vom 8. April 2004 (13 U 213/03; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: I ZR 59/04) genannten Gründen nicht dazu führen, dass dem Beklagten im Verhältnis zum Kläger eine Priorität im Hinblick auf die Domain "R.de" zusteht.

    bb) Bereits die Registrierung der Domain "r.de" führte zu einer Zuordnungsverwirrung (vgl. Urteil vom 4. April 2004 - 13 U 213/03).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05

    Namensanmaßung: Name der Ehefrau als gemeinsame Internetadresse für die Familie

    Entsprechend der Entscheidung des OLG Celle in OLGR Celle 2004, 367 = MMR 2004, 486 = CR 2004, 772, mit der sich das Landgericht nicht ausreichend auseinander gesetzt habe, seien im "Domain-Recht" schuldrechtliche Gestattungen unbeachtlich.

    Diese Fallkonstellation betraf das Urteil des OLG Celle (OLGR Celle 2004, 367 = MMR 2004, 486 = CR 2004, 772), auf das sich der Kläger stützt.

  • LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04

    Schmidt.de

    Es kann daher auch offen bleiben, ob der Auffassung des Oberlandesgerichtes in Celle, wie dieses sie mutmaßlich in seiner Entscheidung vom 8. April 2004 (13 U 213/03, MMR 2004, 486, 487) geäußert hat, dahingehend zu folgen wäre, dass es nicht sach- und interessengerecht wäre, die Registrierung eines fremden Namens als Domainnamen schon dann als einen - im Verhältnis zu allen Trägern des bürgerlichen Namens - berechtigten Namensgebrauch anzusehen, wenn der Benutzer des Namens die Zustimmung irgendeines Trägers des Namens erhalten hat.
  • LG München I, 28.04.2005 - 34 S 16971/04
    (vgl. BGH NJW 2002, 2031, 2033 [BGH 22.11.2001 - I ZR 138/99] m.w.N.; Oberlandesgericht Celle vom 08.04.2004, 13 U 213/03 ).
  • AG Hannover, 21.09.2004 - 560 C 6311/04

    Auch genehmigte Registrierung einer Domain durch Dritte verletzt Rechte

    Letztendlich schließt sich das Gericht den Entscheidungsgründen des OLG Gelle in 13 U 213/03 an, zumal es sich in jenem zugrunde liegenden Fall um einen nämlichen gehandelt hat.
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