Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Irreführende Werbung der Telekom mit 300 Freiminuten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbedenklichkeit eines Zusatzes zum Unterlassungsantrag; Aktivlegitimation eines Mitbewerbers; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; Wettbewerbsrechtliche Relevanz einer täuschenden Werbeangabe; Begriff der irreführenden Werbung; Irreführung des Verbrauchers durch ...
- Judicialis
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § ... 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 5; ; UWG § 12 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Verfügung gegen den Internetauftritt eines Mitbewerbers - irreführende Werbung mit "Freiminuten"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Werbung der Telekom mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DTAG-Werbung mit 300 Freiminuten wettbewerbswidrig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Telekom-Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten war irreführend
- beck.de (Leitsatz)
«300 Freiminuten»
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DTAG-Werbung mit 300 Freiminuten wettbewerbswidrig
- 123recht.net (Pressemeldung, 23.2.2005)
Telekom-Werbung mit 300 Freiminuten war irreführend // Klage von Versatel stattgegeben
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 09.09.2004 - 16 O 169/04
- OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Papierfundstellen
- MMR 2005, 469
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Der Hinweis muss aber auch klar sein, am Blickfang teilhaben und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten unvollständigen Angaben wahren (vgl. BGH GRUR 2003, 163 -Computerwerbung II; BGH GRUR 2000, 911, 913 -Computerwerbung I). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97
übertriebenes Anlocken
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Ein solcher Zusatz ist hier unbedenklich, weil die Antragstellerin im Rahmen eines weitergehend formulierten Antrags am Beispiel der konkreten Verletzungsform das Charakteristische der Verletzung erläutert und verdeutlicht (BGH WRP 1999, 509, 511 -Kaufpreis je nur 1,DM). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum eine solche Werbung mit einer eindeutig falschen Angabe gestattet werden sollte (vgl. BGH GRUR 2002, 715, 716 -Scanner-Werbung), zumal ein solches Verhalten auch nur zur Nachahmung reizen würde, wenn es ohne Sanktion bliebe. - BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95
D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Nach wie vor kommt es zunächst darauf an, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbeaussage in diesem Zusammenhang entnehmen und ob dieser mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 -D-Netz-Handtelefon). - BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00
Computerwerbung II
Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 4 U 175/04
Der Hinweis muss aber auch klar sein, am Blickfang teilhaben und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten unvollständigen Angaben wahren (vgl. BGH GRUR 2003, 163 -Computerwerbung II; BGH GRUR 2000, 911, 913 -Computerwerbung I).
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 U 86/09
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG
Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller ab Kenntnis von dem Verstoß mehr als einen Monat bis zur Einreichung des Verfügungsantrags bei Gericht zuwartet (vgl. etwa NJW-RR 1994, 48; OLGR 2005, 644). - OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 20 U 77/08
Irreführung der Werbung eines Mobilfunkanbieters mit einem Startgeschenk von 180 …
Wie bereits im Urteil vom 10.4.2007 ausgeführt, steht dieses Verständnis nicht in Widerspruch zu der von der Berufung erneut angeführten Entscheidung des OLG Hamm (MMR 2005, 469). - OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10
Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag …
Der Senat hat diese Frage früher auch deshalb verneint, weil an sich nur derjenige zeigen kann, dass es ihm nicht eilig ist, der über die Kenntnisse verfügt, die ihm ein gerichtliches Vorgehen ermöglichen (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2005 -4 U 175/04). - OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06
Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung
Derartige Verstärkungen führen dazu, dass die Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG nicht aufgrund der Kenntnis von der früheren Werbung widerlegt ist (vgl. OLG Hamm MMR 2005, 469; vgl. auch Urteil des Senats vom 20.4.2004 - 20 U 166/03, OLGR Düsseldorf 2004, 452 = GRUR-RR 2005, 87).