Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterbarkeit bei Verstoß einer Werbung gegen das Gebot zur Angabe eines Endpreises ; Pflicht zur Angabe eines Endpreises bei kombinierten Angeboten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PAngV § 1 Abs. 1, 6; UWG § 4 Nr. 11
"XtraPac" - Notwendige Preisangaben bei Prepaid-Handy - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Notwendige Preisangaben bei Prepaid-Handy - «XtraPac»
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Prepaid-Handys: Bei der Werbung für Prepaid-Handy muss kein einzelner Tarif angegeben werden - Bei Prepaid-Handy-Verträgen entstehen nicht notwendigerweise Folgekosten
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.10.2005 - 33 O 164/05
- OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06
Papierfundstellen
- MMR 2006, 466
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 45/00
Werbung für Pre-Paid-Handy mit Startguthaben - "Free & Easy Christmas-Set"
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
Hiergegen wendet die Beklagte sich mit der Berufung, wobei sie sich auf die Entscheidung des Senats vom 09.06.2000 - 6 U 45/00 - (GRUR-RR 2001, 10 - Free & Easy Christmas-Set) stützt.Der Senat hat hierzu in seiner von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung vom 09.06.2000 - 6 U 45/00 (GRUR-RR 2001, 10, 12 - Free & Easy Christmas-Set), welcher gleichfalls Werbung für ein Prepaid-Handy zugrunde gelegen hatte, ausgeführt:.
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97
Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
Die mit dem obligatorischen Netzkartenvertrag verbundenen, Laufzeit- und verbrauchsabhängigen Kosten wie Aktivierungskosten, Abschluss- und Monatsgebühr sowie Tarife/Telefongebühren sind in diesen Fällen zwar nicht mit dem nur auf das Handy entfallenden Preis zu einem einheitlichen Endpreis zusammenzurechnen, wohl aber sind die genannten Preisbestandteile hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II; GRUR 1999, 261 - Handy für 0, 00 DM; GRUR 1999, 264 - Handy-Endpreis). - BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
Aktivierungskosten II
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
Die mit dem obligatorischen Netzkartenvertrag verbundenen, Laufzeit- und verbrauchsabhängigen Kosten wie Aktivierungskosten, Abschluss- und Monatsgebühr sowie Tarife/Telefongebühren sind in diesen Fällen zwar nicht mit dem nur auf das Handy entfallenden Preis zu einem einheitlichen Endpreis zusammenzurechnen, wohl aber sind die genannten Preisbestandteile hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II; GRUR 1999, 261 - Handy für 0, 00 DM; GRUR 1999, 264 - Handy-Endpreis). - LG Köln, 18.10.2005 - 33 O 164/05
Pflicht zur Angabe von verbrauchsabhängigen Kosten bei Mobilfunkvertrag
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.10.2005 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 164/05 - abgeändert. - BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
Die mit dem obligatorischen Netzkartenvertrag verbundenen, Laufzeit- und verbrauchsabhängigen Kosten wie Aktivierungskosten, Abschluss- und Monatsgebühr sowie Tarife/Telefongebühren sind in diesen Fällen zwar nicht mit dem nur auf das Handy entfallenden Preis zu einem einheitlichen Endpreis zusammenzurechnen, wohl aber sind die genannten Preisbestandteile hinreichend deutlich kenntlich zu machen (vgl. BGH WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II; GRUR 1999, 261 - Handy für 0, 00 DM; GRUR 1999, 264 - Handy-Endpreis).
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06
XtraPac
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Köln MMR 2006, 466 = CR 2006, 671). - OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05
Wettbewerbsverstoß: Werbung für Webhosting-Dienstleistungen im Internet ohne …
Die von dem Beklagten-Vertreter hierzu in der Senatssitzung angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 24.03.06 (6 U 212/05) betrifft ebenfalls einen nicht einschlägigen Fall der Art, wie sie vorstehend unter Ziffer 5 angeführt sind.