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   OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05   

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https://dejure.org/2005,7765
OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05 (https://dejure.org/2005,7765)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.12.2005 - 13 U 69/05 (https://dejure.org/2005,7765)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 13 U 69/05 (https://dejure.org/2005,7765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Unbefugter Namensgebrauch bei Treuhanddomain

  • aufrecht.de

    Domains in Treuhand - raule.de

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    Auch durch Namensträger genehmigte Registrierung einer Domain durch Dritte verletzt Rechte gleichnamiger Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Namensrecht bei Treuhanddomains - "raule.de"

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.6.2006)

    Raule.de - bald BGH-Urteil zu Treuhanddomains?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 558
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03

    Haftung für rechtswidrige Domainnamen

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05
    An der unbefugten Nutzung des Namens durch den Beklagten ändere auch nichts, dass Frau R. H. mit der Einrichtung der Homepage unter "r.de" einverstanden gewesen sei (OLG Celle, Urteil vom 8. April 2004 - 13 U 213/03).

    Dies kann aber aus den in dem Urteil des Senats vom 8. April 2004 (13 U 213/03; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: I ZR 59/04) genannten Gründen nicht dazu führen, dass dem Beklagten im Verhältnis zum Kläger eine Priorität im Hinblick auf die Domain "R.de" zusteht.

    bb) Bereits die Registrierung der Domain "r.de" führte zu einer Zuordnungsverwirrung (vgl. Urteil vom 4. April 2004 - 13 U 213/03).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05
    Auf den Inhalt der bei Eingabe des Domain-Namens sich öffnenden Internetseite käme es nur dann an, wenn der Kläger nicht beabsichtigte, die Domain selbst zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.2004 - I ZR 82/01 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05
    Dies kann aber aus den in dem Urteil des Senats vom 8. April 2004 (13 U 213/03; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: I ZR 59/04) genannten Gründen nicht dazu führen, dass dem Beklagten im Verhältnis zum Kläger eine Priorität im Hinblick auf die Domain "R.de" zusteht.
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