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   OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05   

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OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05 (https://dejure.org/2006,1265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2006 - 5 U 87/05 (https://dejure.org/2006,1265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 5 U 87/05 (https://dejure.org/2006,1265)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Allein die Registrierung einer Internet-Domain vermag so lange keine Kennzeichenrechte zu begründen, als mit der Domain keine konkreten Inhalte verbunden sind, die das Bezugsobjekt eines potentiellen Zeichens konkretisieren und der Domainname nicht als Herstellerhinweis ...

  • markenmagazin:recht

    Löschungsanspruch hinsichtlich einer registrierten Domain - ahd.de

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    § 15 Abs. 2, Abs. 4, § 5 Abs. 2 MarkenG
    Domain mit einem "Baustellen-Hinweis” reicht zur Begründung einer Marke nicht aus

  • openjur.de

    §§ 15, 23, 5, 14 MarkenG; §§ 4, 3 UWG

  • Telemedicus

    Ahd.de

  • Telemedicus

    Ahd.de

  • webshoprecht.de

    Die Nutzung einer Internet-Domain begründet keine markenrechtliche Priorität ohne ein entsprechendes Angebot

  • webshoprecht.de

    Keine markenrechtliche Priorität durch die Nutzung einer Internet-Domain ohne ein entsprechendes Angebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung der Bezeichnung "ahd " zum Betreiben eines Internetportals; Bestehen prioritätsbesserer Zeichenrechte; Schwächung der Kennzeichnungskraft; Begründung von Kennzeichenrechten durch die Registrierung einer Internet-Domain; "ahd" als freihaltebedürftiger ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • kanzlei.biz

    Ahd.de - Zeitbombe für Domainspekulanten

  • kanzlei.biz

    Ahd.de - Zeitbombe für Domainspekulanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverstoß bei Nutzung einer aus einer bestimmten Buchstabenkombination - hier: ahd - gebildeten Domainadresse - Verwechslung mit Abkürzung für Wort/Thema "Althochdeutsch"?

  • rechtsportal.de

    Markenrechtsverstoß bei Nutzung einer aus einer bestimmten Buchstabenkombination - hier: ahd - gebildeten Domainadresse - Verwechslung mit Abkürzung für Wort/Thema "Althochdeutsch"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzung einer Internet-Domain begründet keine markenrechtliche Priorität ohne ein entsprechendes Angebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Recht aus Domain ./. Markenrecht

  • beck.de (Leitsatz)

    "Ahd.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Recht aus Domain ./. Markenrecht

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 16.11.2006)

    Ahd.de - Prioritätsgrundsatz vor der Kippe?

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 8.5.2008)

    Treser.de - versuchtes Reverse-Domainhijacking?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 16.11.2006)

    Ahd.de - Prioritätsgrundsatz vor der Kippe?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 83 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 280 (Ls.)
  • MMR 2006, 608
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).

    Hierfür ist der Umfang der Tätigkeit der Drittfirmen und die Bekanntheit der Kennzeichnungen am Markt im Einzelnen darzustellen (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet).

    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 02, 1066 - defacto; BGH WRP 97, 1093 - NetCom; BGH WRP 01, 1207 - CompuNet/ComNet).

    Denn bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist, besteht nach allgemeiner Auffassung eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens des Klägers und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien dergestalt, dass ein größerer Abstand der Tätigkeitsgebiete durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren (Geschäfts)Bezeichnung ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 02, 1066 - defacto; BGH WRP 99, 523 - Altberliner; BGH WRP 01, 1207 - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 02, 1066 - defacto; BGH WRP 97, 1093 - NetCom; BGH WRP 01, 1207 - CompuNet/ComNet).

    Angesichts der vielfältigen Ausprägungsformen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie heutzutage angenommen haben, besteht keine grundsätzliche Ähnlichkeit der Dienstleistungen aller bzw. der überwiegenden Zahl der Anbieter in diesem Segment (vgl. BGH GRUR 97, 468, 470 - NetCom; BGH WRP 05, 338, 340 - soco.de; BGH GRUR 90, 1042, 1045 - Datacolor).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet worden ist und ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 02, 1066 - defacto; BGH WRP 97, 1093 - NetCom; BGH WRP 01, 1207 - CompuNet/ComNet).

    Denn bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist, besteht nach allgemeiner Auffassung eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens des Klägers und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien dergestalt, dass ein größerer Abstand der Tätigkeitsgebiete durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren (Geschäfts)Bezeichnung ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 02, 1066 - defacto; BGH WRP 99, 523 - Altberliner; BGH WRP 01, 1207 - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Der Zusatz "de" bleibt als übliche Bezeichnung für die Top-Level-Domain außer Betracht (vgl. BGH WRP 05, 338, 340 - soco.de), da dieser Zusatz von den angesprochenen Verkehrskreisen gerade nicht als kennzeichnend bzw. prägend verstanden wird, ebenso der Zusatz "www" als übliche Abkürzung für "world wide web".

    Angesichts der vielfältigen Ausprägungsformen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie heutzutage angenommen haben, besteht keine grundsätzliche Ähnlichkeit der Dienstleistungen aller bzw. der überwiegenden Zahl der Anbieter in diesem Segment (vgl. BGH GRUR 97, 468, 470 - NetCom; BGH WRP 05, 338, 340 - soco.de; BGH GRUR 90, 1042, 1045 - Datacolor).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Ebenso wie eine Registrierung eines generische Begriffes als Internet-Domain grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH WRP 05, 893 ff - weltonline), muss dies in gleicher Weise auch für solche Firmenschlagworte gelten, die jedenfalls von der Klagepartei bislang nicht genutzt worden sind.

    Dementsprechend finden die Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Anwendung des Gerechtigkeitsprinzips bei einer Registrierung generischer Begriffe als Domain-Namen (BGH WRP 05, 893 - weltonline.de) keine Anwendung.

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Angesichts der vielfältigen Ausprägungsformen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie heutzutage angenommen haben, besteht keine grundsätzliche Ähnlichkeit der Dienstleistungen aller bzw. der überwiegenden Zahl der Anbieter in diesem Segment (vgl. BGH GRUR 97, 468, 470 - NetCom; BGH WRP 05, 338, 340 - soco.de; BGH GRUR 90, 1042, 1045 - Datacolor).
  • OLG Hamburg, 29.03.2001 - 3 U 256/00

    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung "Pizza Connection" für ein Computerspiel und

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 29.03.2001, 3 U 256/00 - Pizza-Connection; Urteil vom 02.05.2002, 3 U 216/01 - Siehan.de; GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs zu Ziffer 1. ergibt sich seine Verantwortlichkeit schon nach allgemeinen Grundsätzen als Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel in der Lage und rechtlich verpflichtet, für die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch das von ihm vertretene Unternehmen zu sorgen (BGH GRUR 64, 88, 89 - Verona-Gerät).
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 216/01

    Beurteilung der Branchennähe im Hinblick auf eine Domainbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 29.03.2001, 3 U 256/00 - Pizza-Connection; Urteil vom 02.05.2002, 3 U 216/01 - Siehan.de; GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).
  • OLG Hamburg, 02.11.2000 - 3 U 71/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 29.03.2001, 3 U 256/00 - Pizza-Connection; Urteil vom 02.05.2002, 3 U 216/01 - Siehan.de; GRUR-RR 2001, 126, 129 - Intershop).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01

    Mitwohnzentrale II

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 114/04

    Mobilegames

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, MMR 2006, 608).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Anders als im Fall eines mit der Registrierung eines fremden Unternehmensnamens als Domain einhergehenden unbefugten Namensgebrauchs i.S. des § 12 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 622 - shell.de) kann im Anwendungsbereich des Markengesetzes nach herrschender Meinung (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; BGH GRUR 2007, 888, Tz. 13 - Euro Telekom; OLG Hamburg MMR 2006, 608 = Magazindienst 2007, 21; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 138, 139 - Dino.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14-15 Rn. 63 und Nach § 15 Rn. 79 m.w.N.; a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 10.89) nicht schon die Registrierung einer Domain bei der E., sondern erst die Aufnahme einer Benutzung derselben im geschäftlichen Verkehr einen markenmäßigen Gebrauch darstellen.
  • LG Hamburg, 12.08.2008 - 312 O 64/08

    Registrierung einer Domain: Löschungsanspruch wegen Verletzung von Marken- und

    Von Domain-Grabbing spricht man nach herrschender Meinung (vgl. Hefermehl, UWG, 25. Aufl., § 4 Rdn. 10.94 m. w. N.; so auch: Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 14.04.2005, Az. 5 U 74/04 - Advanced Microwave Systems; Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2006, Az. 5 U 87/05 - ahd .) wenn bereits der Domain-Erwerb allein darauf gerichtet ist, sich diese vom Kennzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen und der Erwerber sich damit ohne eigenes Interesse an der Domain an Dritten, die wirtschaftlich auf deren Nutzung angewiesen sind, bereichern will.
  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 408 O 274/08

    Namensschutz im Internet: Streit um die Freigabe eines aus einem Familiennamen

    Soweit der Kläger dem Beklagten unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts "ahd.de" (vgl. MMR 2006, 608 ff.) ein missbräuchliches Verhalten vorwirft, kann die Kammer ihm nicht folgen.
  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 408 O 274/07

    wachs.de

    Soweit der Kläger dem Beklagten unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts "ahd.de" (vgl. MMR 2006, 608 ff.) ein missbräuchliches Verhalten vorwirft, kann die Kammer ihm nicht folgen.
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