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   OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05, 5 W 134/06   

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https://dejure.org/2006,1298
OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05, 5 W 134/06 (https://dejure.org/2006,1298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2006 - 5 U 161/05, 5 W 134/06 (https://dejure.org/2006,1298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2006 - 5 U 161/05, 5 W 134/06 (https://dejure.org/2006,1298)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Urheberrechtsverstöße durch Minderjährige im Internet - Auch minderjährigen Internet-Teilnehmern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen.

  • JurPC

    UrhG § 97 Abs. 1
    Anonyme Tauschbörse

  • aufrecht.de

    Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gerichtsverfahren gegen Minderjährige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Urheberrechtsverstoßes durch den Verkauf widerrechtlich herunter geladener Lichtbilder bei Ebay; Bestehen einer Wiederholungsgefahr im Hinblick auf eine Urheberrechtsverletzung; Vermutung des Wegfalls einer nach einem Urheberrechtsverstoß vermuteten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Anonyme Tauschbörse

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 16, 19a, 72, 97 Abs. 1 UrhG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 1

  • 1arechtsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1
    Download von Prominenten-Lichtbildern durch minderjährige Internet-Nutzern aus einer anonymen Tauschbörse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Minderjährige

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Konkludentes Einverständnis im Internet zur kostenfreien Werknutzung deckt nur privaten Gebrauch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Internet gegen Minderjährige

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Minderjährige haften für Urheberrechtsverstoß im Internet

  • beck.de (Leitsatz)

    Anonyme Tauschbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Internet gegen Minderjährige

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 380/05
  • OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05, 5 W 134/06

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 385 (Ls.)
  • MMR 2007, 533
  • MIR 2007, Dok. 221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05
    Die bloße Einstellung des urheberrechtswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Urheberrechtsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (zu der vergleichbaren Situation im Wettbewerbsrecht: BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05
    Die bloße Einstellung des urheberrechtswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Urheberrechtsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (zu der vergleichbaren Situation im Wettbewerbsrecht: BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05
    Die bloße Einstellung des urheberrechtswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Urheberrechtsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (zu der vergleichbaren Situation im Wettbewerbsrecht: BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Vielmehr obliegt es jedem Nutzer in eigener Verantwortung, sich Kenntnis davon zu verschaffen, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen ihm der Urheber eine Nutzung seines Werkes gestatten will (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 533, 534).
  • LG Bielefeld, 04.03.2015 - 4 O 211/14

    12-jähriger wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteilt

    Dies gilt auch für minderjährige Internetnutzer (OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, ebenso LG München MMR 2008, 619 m.w. Nachweisen).
  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen

    Dies gilt auch für Minderjährige, jedenfalls ab dem 15. Lebensjahr (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, im Hinblick auf eine 15jährige Internetnutzerin; ebenso: Urt. d. Kammer v. 25.9.2003, Az. 7 O 5013/03 = ZUM 2004, 150, für einen 14-Jährigen).
  • OLG München, 24.10.2013 - 29 U 885/13

    Haftung eines Buchhändlers wegen Urheberrechtsverletzungen in einem von ihm

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er auch die Umstände kannte oder zumindest kennen musste, welche den Vorwurf der Rechtsverletzung begründen, also schuldhaft handelte (vgl. OLG Hamburg MMR 2007, 533; Reber in: Ahlberg/Götting, Beckscher Online-Kommentar, UrhG , § 97 Rz. 36; Jan-Bernd Nordemann in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 97 Rz. 61, 146; für das Kennzeichenrecht Ingerl/Rohnke, Markengesetz , 3. Aufl. 2010, Vorbem. zu §§ 14 - 19d Rz. 77; für das Lauterkeitsrecht Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 5 Rz. 40; vgl. auch für bürgerlich-rechtliche Ansprüche BGH NJW 2003, 3702 ; Bassenge in: Palandt, BGB , 72. Aufl. 2013, § 1004 Rz. 13).
  • AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14

    Lieder & Geschichten - Urheberrechtsverletzung: Prüfungspflicht eines

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er auch die Umstände kannte oder zumindest kennen musste, welche den Vorwurf der Rechtsverletzung begründen, also schuldhaft handelte (vgl. OLG Hamburg, MMR 2007, 533; Reber, in: Ahlberg/Götting, Beckscher Online-Kommentar, UrhG, § 97 Rdnr. 36; Jan-Bernd Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrheberR, 10. Aufl. [2008], § 97 Rdnrn. 61 u. 146; für das Kennzeichenrecht Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Vorb. zu §§ 14 - 19 d Rdnr. 77; für das Lauterkeitsrecht Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. [2011], Kap. 5 Rdnr. 40; vgl. auch für bürgerlich-rechtliche Ansprüche BGH, GRUR 2004, 263; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. [2013], § 1004 Rdnr. 13).
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