Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06   

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OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 U 165/06 (https://dejure.org/2007,753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Marions-kochbuch.de ./. chefkoch.de - Zur Haftung eines Themenportalbetreibers fürdurch Dritte - eigenverantwortlich - eingestellte Inhalte und Bilder, die den "redaktionellen Kerngehalt"des gesamten Angebots ausmachen. Zur Frage des "Zu-Eigen-Machens" fremder Inhalte.

  • aufrecht.de

    Rezeptsammler und Portalbetreiber haftet für Upload fremder Bilder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Urheberrecht bei Verwendung von nicht selbst hergestellten Lichtbildern auf einer Homepage; Geständnisfunktion einer in der mündlichen Verhandlung getätigten Aussage; Berücksichtigung einer Privilegierung des Diensteanbieters für fremde Informationen ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbildungen - Plattform für Kochrezepte

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Forenbetreibers für angeeignete fremde Inhalte

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Forenbetreibers für angeeignete fremde Inhalte

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

  • rechtmedial.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Kurzinformation)

    Linktipps: Haftung für User Generated Content und Rechtshinweise für Blogger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 17.4.2008)

    Haftung für Beiträge Dritter

Besprechungen u.ä. (3)

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Haftung des Portal-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Noch mehr Haftung für Forenbetreiber?

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 230
  • MMR 2008, 781 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 064
  • K&R 2008, 456
  • afp 2008, 304
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 20/83

    Vertragsstrafe bis zu ... II; Bemessung einer Vertragsstrafe bei durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Das Angebot einer Vertragsstrafe bis zu einer bestimmten Höhe, wobei es dem Gläubiger überlassen bleibt, innerhalb der festgelegten Rahmens die für die konkrete Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe zu bestimmen, kann je nach Sachlage geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 85, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ...I; BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ...II).

    Verpflichtet sich der Schuldner, eine bestimmte Handlung unter Übernahme einer Vertragsstrafe künftig zu unterlassen, so kann einer solchen Verpflichtung im Regelfall im Wege der Auslegung entnommen werden, dass die Vertragsstrafe "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" versprochen wird, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Verpflichtung erklärt ist (BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ....II).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Dies hat der BGH zu der inhaltsgleichen Vorgängernorm (§ 11 Satz 1 TDG) ausdrücklich festgestellt (BGH WRP 04, 1287, 1290 - Internet-Versteigerung).

    Auch die hieran anknüpfenden Kritik an der zur Störerhaftung entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 04, 1287 - Internet-Versteigerung) erscheint dem Senat nicht als begründet.

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Zum Anwendungsbereich des § 287 ZPO ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass diese Norm dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens erleichtern will, indem diese Bestimmung an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Gerichts setzt (BGH NJW 64, 589).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 59/92

    Auskunft über Notdienste - Mißbrauch einer Vertrauensstellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst; GRUR 1994, 516, 517 - Auskunft über Notdienste).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 98, 376, 397 - Coverversion; Unterstreichung durch den Senat).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    An die Sorgfaltspflicht eines Werknutzers ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen; leichte Fahrlässigkeit reicht aus (BGH GRUR 1993, 34, 36 f. - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst; GRUR 1994, 516, 517 - Auskunft über Notdienste).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Das Angebot einer Vertragsstrafe bis zu einer bestimmten Höhe, wobei es dem Gläubiger überlassen bleibt, innerhalb der festgelegten Rahmens die für die konkrete Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe zu bestimmen, kann je nach Sachlage geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 85, 155, 157 - Vertragsstrafe bis zu ...I; BGH GRUR 85, 937, 938 - Vertragsstrafe bis zu ...II).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    An dieser inzwischen gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 07, 724, 730 - Meinungsforum) ist festzuhalten (BGH GRUR 07, 707, 709 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
    Denn die Beklagten stellen nicht lediglich "den Anbietern ihre Plattform" zur Verfügung, wie dies der Bundesgerichtshof im Fall einer Internetversteigerung als maßgebliches Kriterium angesehen hat (BGH GRUR 07, 708, 710 - Internetversteigerung II).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Die Berufung der Beklagten hat lediglich zu einer Herabsetzung des Schadensersatzes auf 300 EUR geführt (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230 = ZUM-RD 2008, 343).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Der Senat vermag deshalb im vorliegenden Fall trotz in der Gesamtschau gewichtiger Indizien nicht zu erkennen, dass sich die Beklagte die bei ihr eingestellten Videos spezifisch urheberrechtlich in einer Weise "zu eigen" macht, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats (Senat GRUR-RR 2008, 230 - Chefkoch) und des BGH (BGH GRUR 2010, 616 ff - marions-kochbuch.de) erforderlich wäre, um hieraus eine täterschaftliche Verantwortung ableiten zu können.
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Meinungsforen unterscheiden sich von Themenportalen durch ihren besonderen Charakters (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch).

    Die aktive Einbindung von Drittinhalten in eigenes kommerzielles Angebot deutet jedoch - sofern es sich nicht um deutlich unterscheidbare und abgrenzbare Werbeinhalte handelt (vgl. hierzu OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) - auf ein zu Eigen machen der Inhalte hin (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Derartige Pflichtangaben könnten einen hinreichenden Kontrollmechanismus oder zumindest eine Hemmschwelle begründen, rechtsverletzende Inhalte zu unterbinden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Relevant für den Lizenzwert ist schließlich auch die Qualität der Fotografie, weshalb gestalterische Aspekte mit einfließen müssen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 234 - Chefkoch ).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 26.9.2007 (5 U 165/06) betrifft den hier nicht vorliegenden besonderen Fall eines Internetportalbetreibers, der sich die von den Nutzern dieses Portals eingestellten Inhalte zu Eigen gemacht hat und ist schon deshalb nicht einschlägig.
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Diese betraf die unautorisierte Veröffentlichung eines Lichtbilds des Klägers in einem Kochrezept auf einer Internetseite ( GRUR-RR 08, 230 ).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

    Der Betreiber eines Themenportals für "Kochrezepte", der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, in dem Bereich "Gemeinschaft" im Rahmen einer Chat-Struktur Kochrezepte und/oder Abbildungen zu veröffentlichen, ist für dort eingestellte Foren-Beiträge (hier: urheberrechtsverletzendes Lichtbild) ohne das Hinzutreten weiterer Umstände weder als Täter noch als Teilnehmer verantwortlich, es sei denn er hat sich den Beitrag z.B. zu eigen gemacht (Abgrenzung zu Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch).

    Eine derartige Situation war Gegenstand der Senatsentscheidung "Chefkoch" (Senat GRUR-RR 08, 230 - Chefkoch), die im Verhältnis des Klägers zu einem anderen Internet-Koch-Dienst ergangen ist.

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Demzufolge werden sie bei der Einstellung von Lichtbildern in gewerbliche Verkaufsangebote im Internet (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. S. 394; Hanseatisches OLG vom 26.09.2007 - 5 U 165/06 - Rn. 56 ff., zitiert nach juris; Senat vom 30.04.2010 - 6 U 201/09 - vom 12.05.2010 - 6 U 198/09 -), so auch auf Online-Plattformen (vgl. OLG Brandenburg a.a.O. Rn. 4; LG Düsseldorf vom 19.03.2008 - 12 O 416/06 - Rn. 1 f., 35, zitiert nach juris), als Ausgangspunkt für die Schätzung der vom Verletzer zu entrichtenden fiktiven Lizenz herangezogen.
  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).

  • OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09

    Sevenload.de - Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos

    Das Landgericht hat in Anlehnung an die Entscheidung "Chefkoch" des Senats ( GRUR-RR 2008, 230 ) die Auffassung vertreten, dass die Antragsgegnerin die von den Nutzern hochgeladenen Musikvideos als eigene Inhalte im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG im Internet anbiete und damit Täterin einer Urheberrechtsverletzung sei.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

  • AG Hamburg, 30.12.2008 - 36C C 119/08

    Betreiberhaftung - Bilder und Filmaufnahmen - Urheberrechtsschutz

  • OLG Hamburg, 27.06.2012 - 5 U 29/10

    Urheberrechtsverletzung: Gerichtliche Schadensschätzung bei unberechtigter

  • AG Hamburg, 30.12.2008 - 36 C 119/08

    Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung von Fotos im Internet

  • LG Hamburg, 08.09.2008 - 310 O 332/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten und Störerhaftung der

  • LG Berlin, 27.10.2009 - 27 O 536/09
  • LG Hamburg, 11.07.2014 - 324 O 285/13

    Haftung eines Diensteanbieters für Telemedien: Ansprüche im Zusammenhang mit der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2106
OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Kopplung von Gewinnspiel und Preisgabe von Personendaten zur Werbung

  • JurPC

    TMG § 12; UWG § 4 Nr. 1, 5 u. 6, § 7 Abs. 2; UKlaG § 4
    "Verlosung von WM Tickets" - Einverständnis mit Datenweitergabe bei aleatorischen Anreizen

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrige Gewinnverlosung durch Kopplung der Gewinnspielteilnahme mit einer Einverständniserklärung zur Datenweitergabe

  • nomos.de PDF, S. 27

    Unzulässige Einflussnahme durch Gewinnspiel

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen eine Verlosung von Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft ; Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Verbotsbereich eines Unterlassungstitels nach der sog. Kerntheorie

  • adresshandel-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Ticketverlosung im Internet

  • Glücksspiel & Recht

    Kopplung von Gewinnspiel und Einwilligungserklärung

  • Judicialis

    TMG § 12; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 5; ; UWG § 6; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UKlaG § 4

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verlosung von WM Tickets"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 62
  • MMR 2008, 781 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 416
  • K&R 2008, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 6 U 184/06
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Er meint, es bestehe eine Parallele zu dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 31 O 298/06 LG Köln = 6 U 184/06 OLG Köln, das sich ebenfalls auf eine Verlosung von Tickets für die FIFA WM 2006 bezog und in dem der Senat in der Gestaltung des (auf S. 33 ff. der Berufungserwiderung [Bl. 279 ff. d.A.] wiedergegebenen) Internet-Auftritts eine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen hatte.

    Soweit der Kläger sich in der Berufungsinstanz - den Hinweisen des Senats im Verfahren 6 U 184/06 folgend - jetzt vor allem auf diesen Aspekt der unsachlichen Verbraucherbeeinflussung stützt, handelt es sich nur um die rechtliche Einordnung des schon mit der Klage geführten, sachlich unveränderten Angriffs und (im Unterschied zur Fallgestaltung der Entscheidung BGH, GRUR 2007, 161 - dentalästhetika II) nicht um einen neuen anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten ins Leere geht.

    c) Im Ergebnis ohne Erfolg macht die Beklagte geltend, dass die Umstände des Streitfalles sich wesentlich von denen des Verfahrens 6 U 184/06 unterschieden.

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Denn weil sich die durch eine Verletzungshandlung begründete tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr nach der "Kerntheorie" nicht auf die genau identische Verletzungsform beschränkt, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst (BGH, a.a.O.; vgl. auch BGH, GRUR 1997, 379 [380] - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; GRUR 2000, 337 [338] - Preisknaller; GRUR 2005, 443 [446] - Ansprechen in der Öffentlichkeit II), kommt es nicht darauf an, ob einzelne Handlungselemente des beanstandeten Verhaltens einmalig und unwiederholbar sind, solange in Zukunft weitere im Kern gleichartige Verstöße zu erwarten sind (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 1.36; 1.41; vgl. die Beispiele bei Teplitzky, a.a.O., Kap. 6 Rn. 14).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Nichts anderes gilt, wenn eine konkrete Werbung durch unmittelbare Bezugnahme mit dem Vergleichspartikel "wie" zum Gegenstand des Klageantrags gemacht worden ist, wobei die Hinzufügung abstrakt formulierter Merkmale möglich ist, aber lediglich dazu dient, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (BGH, GRUR 2006, 164 [165] - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Ein solches Verständnis des Klageantrags ist möglich, denn nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden "Kerntheorie" fällt in den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels von vornherein nicht nur die identische Wiederholung des untersagten konkreten Verhaltens, sondern es werden davon auch solche Handlungen erfasst, die nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichen und den Kern des gerichtlichen Verbots unberührt lassen, wenn sich nur das Charakteristische des verbotenen Verhaltens in der im anschließenden Vollstreckungsverfahren beanstandeten Handlung wiederfindet (BGHZ 126, 287 [295] = GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz; BGH, GRUR 2006, 421 [422] - Markenparfümverkäufe; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., UWG § 12, Rn. 6.4; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rn. 12 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99

    Gewinnspiel im Radio

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Auch eine vertragliche Unterlassungserklärung, die ihrem Wortlaut nach allein auf ein konkretes Gewinnspiel Bezug nimmt, das im Zeitpunkt der Abmahnung und Unterwerfung bereits abgeschlossen war und nicht wiederholt werden kann, erfasst danach alle Verhaltensweisen, die für das beanstandete Gewinnspiel charakteristisch sind und seine Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH, GRUR 1996, 290 [291] - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Anders liegt es nur, wenn mit dem Ende der rechtsverletzenden Handlung auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1992, 318 [319 f.] - Jubiläumsverkauf [kritisch dazu Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 1.41; Teplitzky, a.a.O.]; GRUR 2001, 453 [455] - TCM-Zentrum; GRUR 2004, 162 [164] - Mindestverzinsung).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Soweit der Kläger sich in der Berufungsinstanz - den Hinweisen des Senats im Verfahren 6 U 184/06 folgend - jetzt vor allem auf diesen Aspekt der unsachlichen Verbraucherbeeinflussung stützt, handelt es sich nur um die rechtliche Einordnung des schon mit der Klage geführten, sachlich unveränderten Angriffs und (im Unterschied zur Fallgestaltung der Entscheidung BGH, GRUR 2007, 161 - dentalästhetika II) nicht um einen neuen anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten ins Leere geht.
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • LG Köln, 10.08.2006 - 31 O 298/06

    Unlauterkeit eines Kundenbindungssystems in Gestalt eines Gewinnspiels zur

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06

    Sportwetten-Verbot für bwin

    Da sich die Beklagten darauf berufen, dass die Verbotsnorm des § 284 StGB, deren objektiver Tatbestand erfüllt ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbar ist, haben sie für die Tatsachen, die zu einer Nichtanwendbarkeit des § 284 StGB führen könnten, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.9.2007, Az. 6 U 63/07, S. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - I-20 U 125/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3655
OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - I-20 U 125/07 (https://dejure.org/2007,3655)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2007 - I-20 U 125/07 (https://dejure.org/2007,3655)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - I-20 U 125/07 (https://dejure.org/2007,3655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung einer Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 7; UWG § 8 Abs. 1
    Zulässige Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden (Preselection-Kunden)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Werbeanrufe bei bestehendem Vertragsverhältnis

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Werbeanrufe sind nicht grundsätzlich verboten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Werbeanrufe sind nicht grundsätzlich verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzthaftungsrecht: Totgeburt nach unterlassener oGTT in 20. Schwangerschaftswoche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Werbeanrufe bei bestehendem Vertragsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 125/07
    Dass eine derartige, bereits bestehende Geschäftsbeziehung einen konkreten Grund dafür darstellen kann, die Telefonwerbung zu rechtfertigen, ist seit längerem anerkannt (vgl. nur Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 7 UWG Rn. 63 m. Nachw., insbesondere BGH GRUR 1991, 764 - Telefonwerbung IV: "Gründe, die Anrufe werbender Art im geschäftlichen Bereich danach zu rechtfertigen vermögen, werden bei Bestehen einer Geschäftsverbindung häufig gegeben sein ...").
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08

    Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter

    Die Beklagte bezieht sich im Hinblick auf einen ähnlichen Fall, in dem es um die Telefonwerbung bei einem Taxiunternehmen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung ging, auf ein klageabweisendes Urteil des OLG Düsseldorf (CR 2008, 297).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17516
LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08 (https://dejure.org/2008,17516)
LG Freiburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08 (https://dejure.org/2008,17516)
LG Freiburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08 (https://dejure.org/2008,17516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafbarkeit der Beschaffung entgeltlicher Leistungen im Internet unter Vortäuschung der Zahlungsabsicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafanzeige gegen unredlichen Käufer ohne Zahlungsabsichten erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB) wegen Vortäuschung der Zahlungsabsicht nach Bestellung und Erhalten entgeltlicher Leistungen im Internet; Qualifizierung eines von einem Internetprovider zur Erbringung entgeltlicher Dienste ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Domain-Bestellabwicklung als Dienstleistungsautomat i.S.v. § 265a StGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung zwar kein Betrug, aber dennoch strafbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung kein Betrug, aber dennoch strafbar

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 781 (Ls.)
  • K&R 2008, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Die herrschende Meinung vertritt die betrugsspezifische Interpretation (BGHSt 38, 120, 121).

    Dem entspricht eine betrugsnahe oder betrugsspezifische Auslegung, wie sie auch von der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertreten wird (so schon BGHSt 38, 120 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137 Cramer a.a.O. Rn 11, 19; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263a Rn 13; Günther in SK-StGB § 263a Rn 18; Tröndle/Fischer a.a.O. § 263a Rn 8; Bernsau, Der Scheck- und Kreditkartenmissbrauch durch den berechtigten Karteninhaber S. 167 f.,174).

    Ob allerdings eine Betrugsäquivalenz für die Abhebung von Geld am Geldautomaten mit der Abhebung am Schalter gegeben ist, ist ebenfalls streitig (bejahend Lackner/Kühl a.a.O. § 263a Rn 14; Tiedemann a.a.O. Rn 51; Tröndle/Fischer a.a.O. § 263a Rn 8a; ablehnend Günther a.a.O. § 263a Rn 19; Zielinski, Anmerkung zu BGHSt 38, 120 in CR 1992, 221 f - jeweils mwN -).

  • BGH, 10.11.1994 - 1 StR 157/94

    Computerbetrug (unbefugtes Einwirken auf den Ablauf eines

    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Nach einer Auffassung reicht jede Nutzung (gespeicherter) Daten aus (so etwa BayObLG JR 1994, 289, 290 f; offen gelassen von BGHSt 40, 331, 334).

    Nach einer weiten subjektivierenden Auffassung ist jede Datenverwendung unbefugt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des über die Daten Verfügungsberechtigten widerspricht (BGHSt 40, 331 ,334).

  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Zwar hat der BGH in einer neueren Entscheidung vom 12.02.2008 (NStZ 2008, 281) eine Wahlfeststellung zwischen Betrug und Computerbetrug zugelassen, soweit nicht geklärt werden kann, wie sich der konkrete Ablauf der Überweisung bei der Einreichung von gefälschten Überweisungsträgern vollzieht.
  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Diese Auslegung verstößt auch nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz, denn das BVerfG (NJW 1998, 1135) hat bereits in den "Schwarzfahrerfällen" folgende Entscheidung getroffen:.
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Nach einer Auffassung reicht jede Nutzung (gespeicherter) Daten aus (so etwa BayObLG JR 1994, 289, 290 f; offen gelassen von BGHSt 40, 331, 334).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

    Auszug aus LG Freiburg, 23.07.2008 - 7 Ns 240 Js 11179/04
    Dem entspricht eine betrugsnahe oder betrugsspezifische Auslegung, wie sie auch von der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung vertreten wird (so schon BGHSt 38, 120 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137 Cramer a.a.O. Rn 11, 19; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263a Rn 13; Günther in SK-StGB § 263a Rn 18; Tröndle/Fischer a.a.O. § 263a Rn 8; Bernsau, Der Scheck- und Kreditkartenmissbrauch durch den berechtigten Karteninhaber S. 167 f.,174).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26664
OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2007 - 1 U 223/07 (https://dejure.org/2007,26664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ; Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).

    Zwar mag der Verfügungsbeklagte im angesprochenen Verfahren die Auseinandersetzung in der Sache suchen und damit durchaus in Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner neuen Familie handeln (vgl. § 193 StGB ), sodass dort auch überspitzte, einseitige und sogar polemische Äußerungen als noch zulässig erscheinen könnten (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, 3275 [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] ; ehrverletzende Äußerung in Dienstaufsichtsbeschwerde - Anspielung auf NS-Zeit).

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ; Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Werturteile sind durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt und im Unterschied zur Tatsachenbehauptung keinem Wahrheitsbeweis zugänglich; sie sind daher grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden ( BVerfG NJW 2003, 277,278; Bamberger in: ders./Roth, BGB, 2. Auflage 2007, § 12 Rn. 169 ff.).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559; Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Weist eine Äußerung in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile auf, so wird sie als Werturteil behandelt, wenn die wertenden Elemente im Vordergrund stehen; die Richtigkeit oder Unwahrheit der tatsächlichen Bestandteile ist dann jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2007, 2686,2687 [BVerfG 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03] ).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die zutreffende Deutung einer Äußerung setzt - aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers oder - hörers des angesprochenen Adressatenkreises ( BGH NJW 1988, 1589 f. [BGH 22.10.1987 - I ZR 247/85] ; Bamberger a.a.O., Rn. 171) - die Erfassung ihres Sinns voraus; hierzu sind stets auch der Anlass sowie der Kontext der beanstandeten Äußerung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274, [BVerfG 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04] f.; BGH NJW-RR 1994, 1246).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559; Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559; Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
    Die Meinungsfreiheit muss allerdings gegenüber dem Ehrschutz dann zurücktreten, wenn sich die umstrittene Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähkritik darstellt, das heißt wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache gesucht wird, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272,283 f. [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] ; NJW 2003, 961,962; NJW-RR 2007, 840, 841 [BVerfG 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03] ; BGH NJW 2007, 2558, 2559; Bamberger a.a.O., Rn. 183).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13

    Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes:

    Das würde jedoch an der davon unabhängigen Anspruchsinhaberschaft und Aktivlegitimation des Klägers nichts ändern (siehe auch - ohne nähere Begründung - OLG Koblenz, Urt. v. 12.9.2007 - 1 U 223/07: Anspruch der Abteilungsleiterin eines Jugendamts auf Unterlassung des Vorwurfs des "Machtmissbrauchs in Ausübung ihres Amts").
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