Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,426
OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 6 W 182/08 (https://dejure.org/2009,426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • JurPC

    Auslegung des Begriffes "Gewerbliches Ausmaß" in § 101 UrhG

  • aufrecht.de

    Merkmal "gewerbliches Ausmaß" bei Auskunftsverlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Auslegung des Begriffes "Gewerbliches Ausmaß" in § 101 UrhG

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 101 Abs. 1, Abs. 2 UrhG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des "Gewerbliches Ausmaßes" in § 101 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 1; ; UrhG § 101 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/48/EG-Erwägungsgrund Art. 14

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    § 101 UrhG
    Gewerbliches Ausmaß bei Anwendung des § 101 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 101 Abs. 1 und 2 UrhG; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14
    Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich?

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Lange Verwertungsphase bei Filesharing von klassischer Musik

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Veröffentlichung eines Albums besteht Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Angebot eines Musikalbums erreicht gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann liegen bei einer Musiktauschbörse ein Geschäftlicher Verkehr und/oder ein gewerbliches Ausmaß vor?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 299 (Ls.)
  • MMR 2009, 334
  • MIR 2009, Dok. 061
  • ZUM 2009, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO. S. 11), begibt sich derjenige, der ein Musikalbum in eine Tauschbörse zum Herunterladen durch die Öffentlichkeit einstellt, gezielt der Möglichkeit, die weitere Verbreitung dieser Datei zu kontrollieren.

    Da eine Beteiligung des unbekannten Verletzers jedoch nicht möglich ist (anders Jüngel/Geißler, aaO., unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO.), hat der deutsche Gesetzgeber, um die Richtlinie effizient umzusetzen, in zulässiger Weise objektive Voraussetzungen aufgestellt, bei deren Vorliegen in der Regel zugleich ein gewerbliches Ausmaß nach dem Verständnis der Richtlinie zu bejahen sein wird.

    Wie der Senat im Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO, S. 10, ausgeführt hat, verlangt das Gesetz lediglich eine offensichtliche Rechtsverletzung; dagegen bezieht sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit nicht darauf, dass diese Rechtsverletzung von dem Anschlussinhaber selbst begangen worden ist.

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).

    Soweit das OLG Zweibrücken bereits drei Monate nach Veröffentlichung nur unter besonderen Umständen eine zur Begründung des gewerblichen Ausmaßes hinreichend schwere Rechtsverletzung annehmen will (GRUR-RR 2009, 12, 13), folgt dem der Senat nicht.

  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    Dagegen verbietet es sich von vornherein bei der Auslegung des "gewerblichen Ausmaßes" auf die im Regierungsentwurf verwandte Formulierung "im geschäftlichen Verkehr" und die Erläuterungen dieses Begriffs in den Gesetzesmaterialien abzustellen (so aber LG Frankenthal, MMR 2008, 830, 831).
  • LG Oldenburg, 15.09.2008 - 5 O 2421/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08
    a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraussetzt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, GRUR-RR 2009, 9, 11); dies dürfte inzwischen gefestigter Rechtsprechung entsprechen (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; LG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 15; LG Darmstadt, GRUR-RR 2009, 13, 14; vgl. auch LG Oldenburg, MMR 2008, 832, das insoweit allerdings von einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr spricht).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

    b) Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dieser klar geäußerte Wille des Gesetzgebers ist im Gesetzeswortlaut hinreichend zum Ausdruck gekommen und daher, weil sich auch aus systematischen Erwägungen nichts anderes ergibt, für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 10 m.w.N.).

    Es reicht danach aus, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 11).

    Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, dem ist dabei nach der Lebenserfahrung auch bekannt, dass er hierzu nicht berechtigt ist, so dass er nicht in gutem Glauben handelt (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 14).

    Wer sich an einer Tauschbörse mit dem Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werks beteiligt, wird zudem nach der Lebenserfahrung regelmäßig zugleich in der Absicht handeln, selbst kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen (ebenso OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, 6 W 182/08, zitiert nach Juris Rn. 13).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Ob eine Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß hat (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]), ist nach der Rechtsprechung des Senats unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles festzustellen.

    Dabei ist den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senatsbeschluss vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert ist (Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09 - und vom 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Dementsprechend wird vielfach - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783, S. 50) folgend - eine für ein gewerbliches Ausmaß hinreichende Schwere der Rechtsverletzung angenommen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (so - mit Abweichungen im Detail - OLG Köln a.a.O. sowie MMR 2009, 334; OLG Frankfurt a.a.O.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15; LG Hamburg a.a.O.).

    Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln MMR 2009, 334).

    Er muss daher nicht zwingend mit dem im sonstigen nationalen Recht verwendeten Begriff "gewerblich" übereinstimmen, sondern umschreibt eine besondere, einer gewerblichen Nutzung gleichkommende Intensität der Rechtsverletzung (vgl. auch OLG Köln MMR 2009, 334).

  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Eine solche Rechtsverletzung kann (und wird in der überwiegenden Zahl der Fälle von Angeboten in sog. Tauschbörsen) durch eine privat handelnde Person erfolgen, die wie (aber nicht als) ein gewerblicher Anbieter auftritt, indem sie der Öffentlichkeit ein fremdes Werk anbietet (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.2009 - 6 W 182/08).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11]; MMR 2009, 334).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin):.

    Soweit der Senat (MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin") bei erfolgreichen Einspielungen klassischer Musik mit einem bekannten Sänger eine längere Verwertungsphase für möglich gehalten und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass die Interpretation eines längst gemeinfrei gewordenen, damit aber auch gewissermaßen zeitlosen Werks der Annahme einer relevanten Vermarktung unter Einbeziehung aller Umstände nicht entgegenstehe, liegt eine vergleichbare Fallgestaltung hier nicht vor.

  • LG Köln, 29.09.2011 - 213 O 337/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Werken in

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Des Weiteren sind der Umfang (vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • LG Köln, 30.04.2009 - 9 OH 388/09

    Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtverletzungen

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 57; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Diesbezüglich ist auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • LG Köln, 06.12.2011 - 237 O 233/11

    Ausreichen eines öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich

    Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt (vgl. insoweit auch OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08: "relevante Verkaufs- bzw. Verwertungsphase").

    Denn der im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltene und eine solche Lesart nahelegende engere Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" (vgl. BT-Drs. 16/5048, S. 49, 44) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bewusst fallengelassen (vgl. insoweit die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags, BT-Drs. 16/8783, S. 44; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

    Zu berücksichtigen ist bei der Gesamtwürdigung auch, ob das Interesse an dem streitgegenständlichen Werk aufgrund der Eigenart der Vermarktung des Produkts bzw. der jeweiligen Unterhaltungsbranche nur vorübergehender Natur ist (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08 zur "Zeitlosigkeit" klassischer Musik).

    Des Weiteren sind der Umfang (vgl. BT-Drs. 16/8783, S. 50: besonders umfangreiche Datei wie bspw. ein vollständiger Kinofilm) sowie auch der Umstand, dass das Werk nach wie vor zu einem üblichen Verkaufspreis und nicht zu einem Auslaufpreis auf dem Markt angeboten wird, von Bedeutung (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Gerade in der weiteren Vervielfältigung liegt aber der Sinn und Zweck sog. Tauschbörsen im Internet (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11; MMR 2009, 334).
  • OLG Köln, 03.07.2009 - 6 W 63/09

    Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß als Voraussetzung des Auskunftsanspruchs

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 UrhG, den die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG vorbereiten soll, nach seinem Wortlaut ("auch") und aus systematischen Gründen eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus (Senat, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08 [GRUR-RR 2009, 9 = OLGR Köln 2009, 15] - "Ganz anders"; Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 [MMR 2009, 334 = OLGR Köln 2009, 357] - "Die schöne Müllerin" m.w.N.).

    Wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 21.10.2008 und 09.02.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 04.06.2009 - 6 W 46/09; 6 W 48/09; Beschluss vom 19.06.2009 - 6 W 52/09), wird dieses Ausmaß allerdings bereits erreicht, wenn der noch unbekannte Verletzer ein Musikalbum oder Hörbuch oder eine ähnlich umfangreiche Datei während der aktuellen Verkaufsphase einmalig in einer Internet-Tauschbörse anbietet.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, müssen dafür aber mehrere Merkmale zusammen kommen (vgl. Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin"):.

    Ob die relevante Verkaufs- und Verwertungsphase noch andauert, muss vielmehr individuell bestimmt werden, wobei Besonderheiten der Vermarktung des jeweiligen Werks zu berücksichtigen sind (Senat, MMR 2009, 334 [335] - "Die schöne Müllerin").

  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

  • LG Köln, 26.07.2011 - 218 O 136/11

    Kriterien für das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks in

  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10

    Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11

    Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 46/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09

    Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Köln, 12.04.2012 - 6 W 85/12
  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
  • LG Köln, 14.05.2010 - 209 O 148/10

    Gestattung zur Erteilung einer Auskunft über den Namen und die Anschrift eines

  • LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09

    Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

  • LG Hamburg, 21.04.2009 - 627 Qs 13/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung wegen Teilnahme an einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht