Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25   

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https://dejure.org/2008,29632
AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 30 C 730/08-25 (https://dejure.org/2008,29632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung des Kaufpreises für den Kauf von Adressen bzw. Adressdateien; Nachweis des Zugangs bei elektronischen Willenserklärungen mittels E-Mail im Hinblick auf die Beweislast

  • ibr-online

    Zugangsbeweis durch E-Mail-Versand!?

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nachweis des E-Mail-Zugangs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 30 C 730/08
    Der Gegenbeweis ist insoweit geführt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Ablaufs bewiesen wird, wobei die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet werden soll, des vollen Beweises bedürfen (BGH NJW 1991, 230; Zöller-Greger, a. a. O.).
  • LAG Köln, 11.01.2022 - 4 Sa 315/21

    Beweis für den Zugang einer E-Mail

    Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507).
  • OLG Rostock, 03.04.2024 - 7 U 2/24

    Versendung einer "einfachen" E-Mail beweist nicht den Zugang!

    Die von der Klägerin für ihren gegenteiligen Standpunkt zuletzt in der Berufungsbegründung zitierte instanzgerichtliche Entscheidung (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08, BeckRS 2009, 5792), die einen Anscheinsbeweis bejaht hat, ist vereinzelt geblieben und hat sich nicht durchgesetzt.
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 1 S 322/08

    Nachweis des Zugangs beim Empfänger i.S.d. § 130 BGB durch den Ausdruck des

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.10.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 30 C 730/08-25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Duisburg, 14.04.2010 - 50 C 1147/08

    Keine Minderung des Reisepreises gemäß § 651d Abs. 2 BGB im Falle einer

    Da die Absendung keinerlei Gewähr dafür bietet, dass die Nachricht den Empfänger auch wirklich erreicht, liegt kein Anscheinsbeweis für den Eingang der E-Mail in dessen Mailbox vor (a.A. AG Frankfurt MMR 2009, 507, wenn keine Rücksendung der E-Mail als unzustellbar erfolgte).
  • LG Hagen, 31.03.2023 - 10 O 328/22

    Zugang einer E-Mail - Darlegungs- und Beweislast

    Eingegangen sei eine E-Mail beim Empfänger einer Willenserklärung, wenn sie auf dem Server des Empfängers oder seines Providers abrufbar gespeichert ist (AG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08-25 - MMR 2009, 507, 507).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9790
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08 (https://dejure.org/2009,9790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2009 - 13 A 2852/08 (https://dejure.org/2009,9790)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 13 A 2852/08 (https://dejure.org/2009,9790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen abschätziger und herabwürdigender Äußerungen durch Behörden; Sachbezogenheit der getätigten Äußerungen; Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen; Online-Archivierung der getätigten ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Online-Archivierung eines Zeitungsartikels begründet keine Wiederholungsgefahr

  • kanzlei.biz

    Archivierung eines Artikels bei bereits abgegebener Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Archivierung eines Zeitungsartikels begründet keine Wiederholungsgefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Archivierung eines Zeitungsartikels begründet keine Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08
    Insbesondere begegnet die Erwägung des Verwaltungsgerichts, Voraussetzung für einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch sei u. a. das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, vgl. dazu OVG M.-V., Beschluss vom 25. Januar 2008 - 2 M 43/07 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 4 CE 06.1217 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. April 1999 - 21 A 490/97 -, NVwZ-RR 2000, 599, Beschluss vom 20. April 1994 - 5 B 1821/93 -, NJW 1995, 1629, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 13 E 1108/08 -, juris, und deren Verneinung in dem angefochtenen Urteil keinen Bedenken.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. April 1999 - 21 A 490/97 -, a. a. O.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08
    vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2007 - 16 U 2/07 -, ZUM 2007, 915, Beschluss vom 20. September 2006 - 16 W 55/06 -, NJW 2007, 1366.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838; Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 124 Rdnrn. 26 ff; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124 Rdnrn. 6 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2009 - 13 A 2806/08 -, vom 20. Januar 2009 - 13 A 4306/06 -, vom 2. Januar 2009 - 13 A 4566/06 -, und vom 5. Juli 2007 - 13 A 1194/07 -.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung unabhängig davon, ob der Anspruch aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitet wird, voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. nur BayVGH vom 29.7.1998 Az. 4 B 97.354 , vom 9.11.2004 Az. 9 ZB 03.2662 und vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ; OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2852/08 ; NdsOVG vom 11.3.2010 Az. 8 LB 9/08 ; Laubinger, VerwArch 1989, S. 261/293).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 13 E 600/11

    Festsetzung des Streitwerts bei Begehren auf Unterlassen von die Berufsehre

    vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 3. April 2006 - 7 B 95/05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 13 A 2852/08 -, juris.
  • VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978

    Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger

    Grundsätzlich setzt ein öffentlichrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist, dass also eine Wiederholungsgefahr besteht (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U.v. 29.7.1998 - 4 B 97.354 - juris; B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris; OVGNW, B.v. 17.2.2009 - 13 A 2852/08 - juris, jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 21.07.2022 - 4 K 4784/21
    Das Bestehen einer Wiederholungsgefahr ist Voraussetzung sowohl für einen öffentlich-rechtlichen, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 34; Bay. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 10 B 15.1320 -, juris, Rn. 31; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 13 A 2852/08 -, juris, Rn. 13 f., m. w. N., als auch für einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17

    Hochschulrecht

    Der Betroffene wird hierdurch nicht erneut in das Licht der Öffentlichkeit gezerrt, weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Stellungnahme erschöpft; es besteht nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet" (OVG Münster, Beschluss v. 17.02.2009 - 13 A 2852/08).
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 10.09.2008 - 32 C 6293/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8084
AG Düsseldorf, 10.09.2008 - 32 C 6293/08 (https://dejure.org/2008,8084)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2008 - 32 C 6293/08 (https://dejure.org/2008,8084)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2008 - 32 C 6293/08 (https://dejure.org/2008,8084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Wirksamkeit eines Internetsystemvertrages; Anfechtung des Internetsystemvertrages; Arglistige Täuschung über das Vorliegen eines günstigen Vertragsangebots; Voraussetzungen für die Annahme einer arglistigen Täuschung bei Vertragsverhandlungen

  • kanzlei.biz

    Erstellte Internetpräsentation als Referenzseite

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Anfechtung eines Web-Design-Vertrages

  • kanzlei.biz

    Erstellte Internetpräsentation als Referenzseite

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Arglistige Täuschung eines Webseitensystemvertrages bei nicht eingehaltener Zusage eines Sonderpreises

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Zahlungsanspruch eines Web-Designers bei Täuschung über tatsächliche Kosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weg-Design-Vertrag ist anfechtbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weg-Design-Vertrag ist anfechtbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.06.1992 - 29 U 63/91

    Arglistige Täuschung beim Verkauf eines Bildes

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.09.2008 - 32 C 6293/08
    Das Vorgehen der Klägerin, die ihrem potentiellen Vertragspartner vorgespiegelte, ein besonders günstiges Angebot zu erhalten ist daher als arglistige Täuschung anzusehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 628).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.09.2008 - 32 C 6293/08
    Grundsätzlich trägt zwar die Partei, die sich auf eine Anfechtung beruft, die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Anfechtungsrechts (BGH NJW 57, 988).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2009 - 22 S 327/08

    Anfechtung eines Internet-System-Vertrages wegen arglistiger Täuschung bei

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2008 verkündete Schluss - Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az. 32 C 6293/08 - wird zurückgewiesen.
  • AG Düsseldorf, 02.09.2009 - 32 C 5799/09

    Vertrag zur Erstellung einer individuellen Internetpräsentation ist Werkvertrag

    Hieraus ergibt sich eine arglistige Täuschung der Beklagten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 628; AG Düsseldorf 32 C 6293/08).
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Rechtsprechung
   AG Leipzig, 18.03.2009 - 102 C 10291/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28879
AG Leipzig, 18.03.2009 - 102 C 10291/08 (https://dejure.org/2009,28879)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18.03.2009 - 102 C 10291/08 (https://dejure.org/2009,28879)
AG Leipzig, Entscheidung vom 18. März 2009 - 102 C 10291/08 (https://dejure.org/2009,28879)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung eines Foren-Betreibers für fremde Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung eines Foren-Betreibers für fremde Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus AG Leipzig, 18.03.2009 - 102 C 10291/08
    Insoweit kann sich die Antragstellerin nicht auf den Beschluss des BGH vom 21.12.2007, Akz: I ZB 17/06, berufen.
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