Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08   

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https://dejure.org/2009,375
OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08 (https://dejure.org/2009,375)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2009 - 6 U 223/08 (https://dejure.org/2009,375)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 6 U 223/08 (https://dejure.org/2009,375)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Telemedicus

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

  • Telemedicus

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

  • JurPC

    "FON-Community"

  • aufrecht.de

    Werbung für Weitervermietung eines Internet-Flatrate-Zugangs ist schmarotzend!

  • stroemer.de

    DSL-Schmarotzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der kommerziellen Nutzung von dritten Anbietern bereit gestellter Internetzugänge

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetzugang mit Flatrate - Teilung mit Dritten

  • kanzlei.biz

    Linus, Bill & Aliens - Schmarotzer!

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 10

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Linus, Bill & Aliens - Schmarotzer!

  • wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)

    WLAN-Sharing ist wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10
    Wettbewerbswidrigkeit der kommerziellen Nutzung von dritten Anbietern bereit gestellter Internetzugänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    "Schmarotzendes” WLAN-Sharing gestoppt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aus für WLAN Sharing? ("fon"-Urteil)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Flatrate- und WLAN-Sharing-Geschäftsmodelle sind ein schmarotzender Zugriff und damit wettbwerbswidrig

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    OLG Köln hält W-Lan-Sharing für wettbewerbswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kommerzielles »WLAN-Sharing« ist wettbewerbswidrig

  • heise.de (Pressebericht)

    Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht

  • heise.de (Pressebericht, 08.07.2009)

    Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Free-Wireless-Zugänge schädigen Internetprovider und sind rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Free-Wireless-Zugang nutzt Flatrate-Angebot von Internet-Providern unzulässig aus

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Aus für W-LAN mit fon & Co.?

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    WLAN-Sharing ist wettbewerbswidrig

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.07.2009)

    W-Lan-Community fon: Gericht hält Funknetz-Teilen für rechtswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt Weitervermietung eines Internet-Zugangs

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Organisierte, kommerzielle gemeinschaftliche Nutzung eines Flatrate-Internetzugangs ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftliche Weitervermietung von Internet-Flatrate ist rechtswidrig - Oberlandesgericht Köln (OLG) untersagt kommerziellem "Internet-Sharing"-Portal, seinen Mitgliedern die Nutzung von Internetzugängen weiterer Mitglieder zu ermöglichen

Besprechungen u.ä. (4)

  • offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsmodell von Fon

  • retosphere.de (Entscheidungsanmerkung)

    Geschäftsmodell von Fon

  • retosphere.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung für Hot-Spot-Netze

  • hlfp.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein kommerzielles WLAN-Sharing (Peter Poleacov; CR 2009, 579-581)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 339
  • MMR 2009, 695
  • K&R 2009, 588
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Ein solches Wettbewerbsverhältnis, an dessen Bestehen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGHZ 168, 314 = BGH, GRUR 2006, 1042 [Rn. 16] = WRP 2006, 1502 - Kontaktanzeigen; für eine weite, differenzierende dogmatische Konzeption des Begriffs jetzt auch Köhler, WRP 2009, 499 [503 ff.]), liegt jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH, GRUR 1999, 69 [70] = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (st. Rspr.: BGH GRUR 2007, 1079 [Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei m.w.N.; darüber hinaus vgl. Senat, GRUR-RR 2006, 5 [6 f.] - Personal Video Recorder; Köhler, a.a.O. [504]).

    bb) Da jeder Wettbewerb die Mitbewerber zu beeinträchtigen vermag, müssen zu der Behinderung weitere Umstände hinzutreten, damit von einem unzulässigen Wettbewerbsverhalten gesprochen werden kann (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohlzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGH, GRUR 2005, 581 [582] = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; BGHZ 178, 63 = GRUR 2009, 173 = WRP 2009, 177 [Rn. 25] - bundesligakarten.de).

    Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein (BGH, GRUR 2004, 877 [879] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker unter Hinweis auf den Vertrieb von "Piratenkarten" zum kostenlosen Empfang von Pay-TV-Programmen [OLG Frankfurt am Main, NJW 1996, 264]).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Dabei ist eine am Schutzzweck des Wettbewerbsrechts ausgerichtete objektive Betrachtung maßgebend: Hat das beanstandete Verhalten nachteilige Auswirkungen auf das Marktgeschehen, die so erheblich sind, dass sie von den Mitbewerbern unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (§ 1 UWG) nicht hingenommen werden müssen, sind für seine Bewertung der subjektive Kenntnisstand des Handelnden oder eine auf die Behinderung gerichtete Absicht ohne Bedeutung (BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 = WRP 2007, 951 [Rn. 21 f.] - Außendienstmitarbeiter).

    Während das (sogar planmäßige) Ausnutzen fremden Vertragsbruchs in der Regel nicht zu beanstanden ist, um keiner Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen Vorschub zu leisten, kann es sich als unlauter darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 = WRP 2007, 951 [Rn. 15] - Außendienstmitarbeiter; BGHZ 178, 63 = GRUR 2009, 173 = WRP 2009, 177 [Rn. 35 ff.] - bundesligakarten.de).

    Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist im Allgemeinen überschritten, wenn ein Verhalten bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (BGH, GRUR 2008, 621 = WRP 2008, 785 [Rn. 32] - Akademiks), so dass der Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 = WRP 2007, 951 [Rn. 23] - Außendienstmitarbeiter m.w.N.; Senat, MD 2007, 1217 [1219] - "Switch & Profit").

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    bb) Da jeder Wettbewerb die Mitbewerber zu beeinträchtigen vermag, müssen zu der Behinderung weitere Umstände hinzutreten, damit von einem unzulässigen Wettbewerbsverhalten gesprochen werden kann (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohlzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGH, GRUR 2005, 581 [582] = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; BGHZ 178, 63 = GRUR 2009, 173 = WRP 2009, 177 [Rn. 25] - bundesligakarten.de).

    Während das (sogar planmäßige) Ausnutzen fremden Vertragsbruchs in der Regel nicht zu beanstanden ist, um keiner Verdinglichung schuldrechtlicher Verpflichtungen Vorschub zu leisten, kann es sich als unlauter darstellen, wenn besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 = WRP 2007, 951 [Rn. 15] - Außendienstmitarbeiter; BGHZ 178, 63 = GRUR 2009, 173 = WRP 2009, 177 [Rn. 35 ff.] - bundesligakarten.de).

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Angesichts dieser Sachlage kann letztlich dahin gestellt bleiben, ob in der objektiven Einflussnahme der Beklagten auf Flatrate-Kunden der Klägerin bereits eine unangemessene unsachliche Beeinflussung liegt, weil die potentiellen "Gf" als Kunden der Klägerin auf Grund ausdrücklicher vertraglicher Regelung oder allgemeiner schuldrechtlicher Treuepflichten auch deren Interessen zu wahren haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Rahmen von § 4 Nr. 1 UWG zuletzt BGH, GRUR 2008, 530 = WRP 2008, 777 [Rn. 14] - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; WRP 2008, 780 [Rn. 16] - Hagelschaden m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 90/05

    Zeitversetzte Wiedergabe von Fernsehprogrammen im Internet - keine

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Ein solches Wettbewerbsverhältnis, an dessen Bestehen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGHZ 168, 314 = BGH, GRUR 2006, 1042 [Rn. 16] = WRP 2006, 1502 - Kontaktanzeigen; für eine weite, differenzierende dogmatische Konzeption des Begriffs jetzt auch Köhler, WRP 2009, 499 [503 ff.]), liegt jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH, GRUR 1999, 69 [70] = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (st. Rspr.: BGH GRUR 2007, 1079 [Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei m.w.N.; darüber hinaus vgl. Senat, GRUR-RR 2006, 5 [6 f.] - Personal Video Recorder; Köhler, a.a.O. [504]).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Ein solches Wettbewerbsverhältnis, an dessen Bestehen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGHZ 168, 314 = BGH, GRUR 2006, 1042 [Rn. 16] = WRP 2006, 1502 - Kontaktanzeigen; für eine weite, differenzierende dogmatische Konzeption des Begriffs jetzt auch Köhler, WRP 2009, 499 [503 ff.]), liegt jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH, GRUR 1999, 69 [70] = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (st. Rspr.: BGH GRUR 2007, 1079 [Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei m.w.N.; darüber hinaus vgl. Senat, GRUR-RR 2006, 5 [6 f.] - Personal Video Recorder; Köhler, a.a.O. [504]).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Ein solches Wettbewerbsverhältnis, an dessen Bestehen im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877 [878] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGHZ 168, 314 = BGH, GRUR 2006, 1042 [Rn. 16] = WRP 2006, 1502 - Kontaktanzeigen; für eine weite, differenzierende dogmatische Konzeption des Begriffs jetzt auch Köhler, WRP 2009, 499 [503 ff.]), liegt jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH, GRUR 1999, 69 [70] = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (st. Rspr.: BGH GRUR 2007, 1079 [Rn. 18, 22] = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei m.w.N.; darüber hinaus vgl. Senat, GRUR-RR 2006, 5 [6 f.] - Personal Video Recorder; Köhler, a.a.O. [504]).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Verhaltensweisen, die zum Wesen des Wettbewerbs gehören, sind danach erlaubt, nicht aber eine unangemessene Einwirkung auf bereits dem Wettbewerber zuzurechnende Kunden (BGH, GRUR 2002, 548 [549] = WRP 2002, 524 - Mietwagenkostenersatz; GRUR 2007, 987 = WRP 2007, 1341 [Rn. 25] - Änderung der Voreinstellung).
  • OLG Frankfurt, 13.06.1995 - 6 U 14/95

    Piratenkarte zur Entschlüsselung von Pay-TV-Programmen

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    Dabei kann auch eine mittelbare Einwirkung auf Leistungen des Mitbewerbers wie der Vertrieb von Produkten, die Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung verschaffen können, unlauter sein (BGH, GRUR 2004, 877 [879] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker unter Hinweis auf den Vertrieb von "Piratenkarten" zum kostenlosen Empfang von Pay-TV-Programmen [OLG Frankfurt am Main, NJW 1996, 264]).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08
    bb) Da jeder Wettbewerb die Mitbewerber zu beeinträchtigen vermag, müssen zu der Behinderung weitere Umstände hinzutreten, damit von einem unzulässigen Wettbewerbsverhalten gesprochen werden kann (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohlzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; BGH, GRUR 2005, 581 [582] = WRP 2005, 881 - The Colour of Elégance; BGHZ 178, 63 = GRUR 2009, 173 = WRP 2009, 177 [Rn. 25] - bundesligakarten.de).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

  • LG Bonn, 07.10.2015 - 1 O 82/15

    Unterlassungsanspruch einer Versicherung gegenüber einem Abschleppunternehmen als

    An dessen Bestehen sind im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 2004, 877, 878; BGHZ 168, 314 Rn. 16; OLG Köln GRUR-RR 2009, 339, 340).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt aber jedenfalls vor, wenn Unternehmen, sei es auch auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (BGH GRUR 1999, 69, 70), auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt agieren, so dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das andere Unternehmen, auch wenn sich dessen Kundenkreis und Angebot nur teilweise mit dem eigenen decken, in seinem Absatz stören kann (BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 18, 22; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 5, 6 f.; GRUR-RR 2009, 339, 340).

    Vor diesem Hintergrund stellt sich das Vorgehen der Beklagten als ein mit der im Rahmen von § 4 Nr. 10 UWG anerkannten Fallgruppe der Ausnutzung fremder Einrichtungen vergleichbaren Fall dar (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 339).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2204
OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08 (https://dejure.org/2009,2204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2009 - 9 U 111/08 (https://dejure.org/2009,2204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 9 U 111/08 (https://dejure.org/2009,2204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 355 BGB; § 14 BGB-InfoV

  • Justiz Hessen

    § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 14 Abs 1 BGB-InfoV
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung

  • LawCommunity.de

    Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Wirksamkeit der Verwendung einer älteren Version der Widerrufsbelehrung

  • JurPC

    BGB § 355 Abs. 2 Satz 1; BGB-InfoV § 14
    Zur Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung

  • Judicialis

    BGB § 355 Abs. 2 S. 1; ; BGB-InfoV § 14

  • boesel-kollegen.de

    Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung

  • wkblog.de

    Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 Abs. 2 S. 1; BGB-InfoV § 14
    Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit der Musterwiderrufsbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 14 BGB-InfoV
    Widerrufsfrist verlängert sich bei falscher Widerrufsbelehrung nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit der Musterwiderrufsbelehrung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung einer mangelhaften Musterwiderrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Trotz fehlerhaftem amtlichen Widerrufsmuster fernabsatzrechtliche Belehrung wirksam

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Nicht jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu unbefristetem Widerrufsrecht

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Widerrufsfrist bei Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Unendliche Widerrufsfrist gilt nicht bei jedem Belehrungsfehler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 637
  • MMR 2009, 695
  • K&R 2009, 593
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    So wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise angenommen, die Gesetzlichkeitsfiktion entfalle nur bei solchen Abweichungen vom Muster der Anlage 2, die sich konkret zum Nachteil des Verbrauchers oder der Verbraucherin auswirken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 9 U 111/08, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 9 U 52/11, juris Rn. 32; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Juni 2012 - 4 U 262/11, juris Rn. 54) oder die sein bzw. ihr Verständnis erschweren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Dezember 2012 - 17 U 139/11, juris Rn. 38).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15

    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der

    Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris; überholt daher OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.6.2009 - 9 U 111/08 -, juris); auch eine in nach den Umständen des Falles nicht erheblich gewordenen Teilen unrichtige Belehrung genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB.
  • OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich ein der Musterbelehrung selbst anhaftender Mangel im Einzelfall konkret zum Nachteil des Verbrauchers ausgewirkt hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637).

    Dem hat sich die Instanzrechtsprechung schon frühzeitig angeschlossen (OLG Köln OLGR 2007, 695 = GRUR-RR 2008, 88, dort Rdn.50ff.; LG Münster a.a.O.; LG Berlin, Urteil vom 22.3.07 - 51 S 346/06 - bei juris und nunmehr auch OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637).

    Demzufolge erfüllt der Unternehmer seine gesetzliche Pflicht zur klaren und verständlichen vorvertraglichen Information der Verbraucherseite, wenn er sich wörtlich an die Musterbelehrungen nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV hält (so nunmehr im Grundsatz auch OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637 im Anschluss an AnwK-Ring, 2. Auflage, Rdnr.12 zu § 14 BGB-InfoV; Palandt a.a.O.).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diesen erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009, 9 U 111/08, zit. nach juris, Tz. 11) nicht ankommen (ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012, 5 U 2167/11, zit. nach juris, Tz. 46).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 22.06.2009 - 9 U 111/08, juris, Tz. 11 = NJW-RR 2010, 637 sowie Entscheidungen des LG Gießen und des LG Dresden vorbringt, dass eine auf der Basis der Musterbelehrung erteilte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang setzen soll, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat - was vorliegend nicht der Fall sei -, folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

    Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diesen erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009, 9 U 111/08, zit. nach juris, Tz. 11) nicht ankommen (ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012, 5 U 2167/11, zit. nach juris, Tz. 46).
  • LG Karlsruhe, 11.04.2014 - 4 O 395/13

    Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund wirksamen

    Auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 22. Juni 2009 - 9 U 111/08 -, NJW-RR 2010, 637) überzeugt nicht, soweit der Senat die Unwirksamkeit der Belehrung davon abhängig machen will, ob sich der Fehler im konkreten Fall ausgewirkt hat.
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 52/11

    Finanzierungsleasing: Beginn der Widerrufsfrist bei wörtlicher und vollständiger

    Das OLG Frankfurt (NJW-RR 2010, 637) hat in einem Beschluss nach § 91a ZPO angenommen, dass die Verwendung der Musterbelehrung nur dann zur Unwirksamkeit der Belehrung führe, wenn sich der unrichtige Teil der Musterbelehrung ("frühestens") konkret ausgewirkt habe.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2009 (9 U 111/08, zit. nach juris) vorbringt, dass eine auf der Basis der Musterbelehrung erteilte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB a.F. nur dann nicht in Gang setzen soll, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat - was vorliegend nicht der Fall ist - folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
    Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diese erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009 - 9 U 111/08, zit. nach Juris, Tz. 11) nicht ankommen (ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11, zit. nach Juris, Tz. 46).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB und Fristbeginn

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 6 U 145/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

  • OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • LG Duisburg, 11.03.2011 - 7 S 162/10

    Zahlung einer Vermittlungsgebühr in monatlichen Raten als

  • LG Aachen, 21.05.2015 - 1 O 264/14

    Anforderungen an die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach erfolgtem

  • LG Mönchengladbach, 27.09.2011 - 3 O 223/10

    Vergleichbarkeit der Begebung einer Inhaberschuldverschreibung mit einem

  • LG Bielefeld, 31.05.2012 - 6 O 625/11

    Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrrufsbelehrung im Zusammenhang mit einem

  • LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Widerrufsfrist; fehlerhafte Belehrung

  • LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15

    Darlehensfinanzierte Medienfondsbeteiligung: Ansprüche nach Widerruf des

  • LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung,

  • LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 331/12

    Eintritt in die Rechte aus den verbundenen Verträgen durch den erfolgreichen

  • LG Neuruppin, 25.09.2014 - 8 O 8/14
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