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   OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09   

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OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09 (https://dejure.org/2009,1106)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.07.2009 - 13 W 48/09 (https://dejure.org/2009,1106)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 13 W 48/09 (https://dejure.org/2009,1106)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nur online einsehbare AGB nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von AGB in Fällen mit Auslandsberührung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO Art. 22; CISG Art. 8; ZPO § 91 a
    Keine Vereinbarung eines internationalen Gerichtsstandes durch bloßen Verweis auf AGB im Internet

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO, 7, 8, 14, 18 CISG
    Gerichtsstandsvereinbarungen - Form der Gerichtsstandsvereinbarung - Schriftform - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Möglichkeit der Kenntnisnahme

  • kanzlei.biz

    Internationale AGB

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 23 Abs. 1; ; CISG Art. 8

  • cisg-online.org PDF
  • kanzlei.biz

    Internationale AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 23 Abs. 1; CISG Art. 8
    Einbeziehung von AGB in Fällen mit Auslandsberührung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung durch Auftragsbestätigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 CISG
    ABG auf Webseite genügen im internationalen kaufmännischen Verkehr nicht für die Einbeziehung in den Vertrag

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Internationale Gerichtsstandsklausel in AGB

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einbeziehung von AGB im internationalen Warenverkehr

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nur online einsehbare AGB nicht ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB müssen Geschäftspartner bei Vertragsschluß offline vorliegen

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von AGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • xing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und doch keinen Gerichtsstand, wo er sein sollte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Internationaler Handelsverkehr: Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen? (IBR 2009, 1122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 136
  • EuZW 2010, 118
  • NJ 2010, 37
  • MMR 2009, 799 (Ls.)
  • K&R 2009, 655
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Nach Art. 8 CISG ist insoweit erforderlich, dass der Empfänger eines Vertragsangebotes, dem Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde gelegt werden sollen, die Möglichkeit haben muss, von diesem in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (BGHZ 149, 113, 116 f.).

    Soweit im deutschen unvereinheitlichten Recht im Verkehr zwischen Unternehmen die in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dagegen auch dann Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde sie nicht kennt, jedoch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hat (BGHZ 117, 190, 198.149, 113, 118 m. w. Nachw.), ist diese den unternehmerisch tätigen Vertragspartner nach Treu und Glauben treffende Erkundigungspflicht auf den internationalen Handelsverkehr nicht in gleicher Weise übertragbar (BGHZ 149, 113, 118).

    In Anbetracht der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Klauselwerken und der fehlenden Differenzierung bei der Anwendung des CISG zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (§ 1 Abs. 3 CISG) widerspräche es dem Grundsatz des guten Glaubens im internationalen Handel (Art. 7 Abs. 1 CISG) sowie der allgemeinen Kooperations- und Informationspflicht der Parteien, dem Vertragspartner eine Erkundigungsobliegenheit hinsichtlich der nicht übersandten Klauselwerke aufzuerlegen und ihm die Risiken und Nachteile nicht bekannter gegnerischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen aufzubürden (BGHZ 149, 113, 118 f.).

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Die Formerfordernisse des - autonom, d. h. anhand der Zielsetzung und Systematik des EuGVVO, auszulegenden (vgl. zum früheren EuGVÜ: BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 f.. Zöller/Geimer, ZPO 27. Aufl. Art. 23 EuGVVO Rdnr. 21 m. w. N.. offen gelassen in: OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208 ff. zitiert nach juris Tz. 38) - Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 zu der Vorgängernorm Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ).

    Denn hätten die Parteien zuvor ihre Geschäftsbeziehung in Übereinstimmung mit dieser Gepflogenheit abgewickelt, verstieße diejenige Partei gegen Treu und Glauben, die sich auf einmal nicht mehr an die Gepflogenheiten gebunden fühlte (BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 f.).

  • OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07

    Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel; Beantragung

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Gemessen an diesen strengen Formerfordernissen kann die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ihrerseits eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, nur ausreichen, wenn die Zustimmung der anderen Partei zu der von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Zuständigkeitsregelung tatsächlich feststeht (EuGH a. a. O.. OLG Oldenburg OLGR 2008, 694, 696).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Einbeziehung nicht ausgehändigter Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag durch bloße Bezugnahme einem internationalen Handelsbrauch entspricht (vgl. OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2008, 694, 697).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Die Formerfordernisse des - autonom, d. h. anhand der Zielsetzung und Systematik des EuGVVO, auszulegenden (vgl. zum früheren EuGVÜ: BGH, Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 119/03, NJW-RR 2004, 1292 f.. Zöller/Geimer, ZPO 27. Aufl. Art. 23 EuGVVO Rdnr. 21 m. w. N.. offen gelassen in: OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208 ff. zitiert nach juris Tz. 38) - Art. 23 Abs. 1 Satz 3 lit. a) EuGVVO sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 zu der Vorgängernorm Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05

    Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Vielmehr ist der Geschäftssitz der Beklagten in W./ Österreich, an den die Waren auch tatsächlich geliefert wurden, als Erfüllungsort anzusehen (vgl. auch OLG Hamm OLGR 2006, 327, 329).
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Vereinbarung des Erfüllungsortes richtet sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht und wirkt sich auf den Gerichtsstand unabhängig davon aus, ob die Formvorschriften nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 EuGVVO beachtet wurden (EuGH, WM 1980, 720. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208, 213).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Da zur Beurteilung der Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Rechtswahlklausel nach Art. 31 Abs. 1 EGBGB das Recht maßgebend ist, das nach der Klausel angewendet werden soll (BGHZ 123, 380, 383. BGH, Urteil vom 25. Januar 2005 - XI ZR 78/04, NJW-RR 2005, 1071, 1072), richten sich die Voraussetzungen hier nach deutschem Recht.
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Soweit im deutschen unvereinheitlichten Recht im Verkehr zwischen Unternehmen die in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dagegen auch dann Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde sie nicht kennt, jedoch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hat (BGHZ 117, 190, 198.149, 113, 118 m. w. Nachw.), ist diese den unternehmerisch tätigen Vertragspartner nach Treu und Glauben treffende Erkundigungspflicht auf den internationalen Handelsverkehr nicht in gleicher Weise übertragbar (BGHZ 149, 113, 118).
  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07

    Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Danach ist der Erfüllungsort für Kaufverträge über bewegliche Sachen prozessrechtlich autonom danach zu bestimmen, an welchem Ort die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - VIII ZR 156/07, zitiert nach juris Tz. 17).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09
    Die Verweisung auf deutsches Recht führt grundsätzlich zur Maßgeblichkeit des UN-Kaufrechts, das als Bestandteil des deutschen Rechts und Spezialgesetz für den internationalen Warenkauf dem unvereinheitlichten deutschen Kaufrecht vorgeht (BGHZ 96, 313, 322 f. BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 259/97, NJW 1999, 1259, 1260).
  • BGH, 04.12.1985 - VIII ZR 17/85

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetzes

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften

  • OLG Schleswig, 24.10.2008 - 14 U 4/08

    Rechtsscheinshaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne Formzusatz

  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15

    Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Der demnach wirksam vereinbarte Erfüllungsort wirkt sich auf den Gerichtsstand unabhängig davon aus, ob die Formvorschriften des Art. 23 Abs. 1 S. 3 EuGVVO beachtet wurden (EuGH, Urteil vom 17.01.1980, 56/79, juris; BGH, Urteil vom 09.03.1994, VIII ZR 185/92, NJW 1994, S. 2699, 2700; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009, 13 W 48/09, NJW-RR 2010, S. 136, 138; Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR, 2011, Art. 5 Brüssel I-VO, Rdn. 57c; Nagel/Gottwald in: Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., § 3, Rdn. 75), sodass es auf die zwischen den Parteien diskutierte und vom Landgericht verneinte Frage, ob die Parteien eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 EuGVVO getroffen haben, nicht mehr ankommt.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Diese Grundsätze gelten auch im internationalen kaufmännischen Verkehr; die nach deutschem Recht im Verkehr zwischen Unternehmen ausreichende Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt hier grundsätzlich nicht; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen regelmäßig übersandt werden, da in Anbetracht der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und Gepflogenheiten erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen nationalen Klauselwerken bestehen, so dass der Gegner des Klauselverwenders vielfach nicht absehen kann, mit welchem Klauselinhalt er sich im Einzelnen einverstanden erklärt (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2001, VIII ZR 60/01 , Rn. 15 bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009, 13 W 48/09 , Rn. 17 bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2005, 16 U 47/05 , Rn. 7 bei juris; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 27.02.1998, 3 U 176/96 BSch , Rn. 53 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 31; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.69).
  • OLG Jena, 10.11.2010 - 7 U 303/10

    Internationaler Warenkauf: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der

    Übersehen habe das Landgericht - ebenso wie das OLG Celle in der von dem Landgericht zitierten Entscheidung vom 24.07.2009 (NJW-RR 2010, 136ff) -, dass nach § 305 Abs. 2 BGB selbst im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht in jedem Fall die körperliche Übergabe eines Textes mit AGB verlangt werde, sondern die Einstellung in das Internet ausreiche, wenn der Kunde die Möglichkeit habe, diese durch Herunterladen kostenlos zu kopieren.

    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (so auch: OLG Celle NJW-RR 2010, 136).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2015 - 23 U 11/14

    Internationale Zuständigkeit nach Art. 23 I EuGVVO

    23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO schließt für den Fall einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung die nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO begründete allgemeine Zuständigkeit aus und verdrängt in seinem Anwendungsbereich das nationale Recht vollkommen (OLG Celle, Beschluss vom 24.7.2009, 13 W 48/09 - bei juris, unter Verweis auf OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2009, 309 ff., zitiert nach juris Tz. 24; zur Verdrängung nationalen Rechts Zöller-Geimer Art. Art. 23 EuGVVO Rn 32).

    Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin ist die Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 EuGVVO (verordnungs)autonom auszulegen (vgl. etwa zur autonomen Auslegung der EuGVVO BGH mit Urteil vom 28.2.2012, XI ZR 9/11 - bei juris sowie mit Urteil vom 18.7.2008, V ZR 11/08 - bei juris), d.h. anhand der Zielsetzung und Systematik des EuGVVO (OLG Celle, Beschluss vom 24.7.2009, 13 W 48/09 - bei juris).

    Eine (zusätzliche) Kontrolle nach nationalem Recht etwa hinsichtlich deutscher oder luxemburgischer Rechtsnormen zu AGB findet hingegen nicht statt (im Ergebnis ebenso BGH mit Urteil vom 18.7.2008, V ZR 11/08 - bei juris); wie oben dargelegt verdrängt Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO in seinem Anwendungsbereich das nationale Recht vollkommen (OLG Celle, Beschluss vom 24.7.2009, 13 W 48/09 - bei juris, unter Verweis auf OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2009, 309 ff., zitiert nach juris Tz. 24), also auch § 38 ZPO (Zöller-Geimer Art. Art. 23 EuGVVO Rn 3, 12), auf den sich die Klägerin unzutreffend beruft.

  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus Nr. 14 der Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klägerin, in der es heißt: "Gerichtsstand ist Köln." Denn die Voraussetzungen des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO, der für den Fall einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung die nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO begründete allgemeine Zuständigkeit ausschließt und in seinem Anwendungsbereich das nationale Recht verdrängt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137), sind nicht erfüllt.

    Denn Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b) EuGVVO verzichtet nur auf die Schriftform, setzt aber ebenso wie lit. a) eine rechtsgeschäftliche Willenseinigung der Parteien hinsichtlich der Gerichtsstandsklausel voraus (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).

    Nach Art. 5 Nr. 1 lit. b) EuGVVO ist der Erfüllungsort für Kaufverträge über bewegliche Sachen prozessrechtlich autonom danach zu bestimmen, an welchen Ort die Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen (vgl. BGH, NJW 2009, 2606; OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 U 130/13

    Werklohnklage: Prüfung der Stellvertretung auf der Zulässigkeits- und

    Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO a.F. schließt für den Fall einer wirksamen Gerichtsstandvereinbarung die nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO a.F. begründete allgemeine Zuständigkeit am Wohnsitz des Beklagten aus und verdrängt in seinem Anwendungsbereich das nationale Recht vollkommen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.3.2015 - 23 U 11/14, bei Juris Rn. 45; OLG Celle NJW-RR 2010, 136, 137).

    (d) Neben dem ausdrücklichen Hinweis im Vertragstext ist erforderlich, dass die AGB dem Vertragspartner spätestens bei Vertragsschluss auch tatsächlich vorgelegen haben, also zB auf der Rückseite der Vertragsurkunde oder auf dem beigefügten Formular abgedruckt waren, denn andernfalls bringt das erklärte Einverständnis mit der Geltung der AGB nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass es sich auch auf eine in den AGB enthaltene Gerichtsstandklausel erstreckt (Reithmann/Martiny/Hausmann, aaO, 8. Teil Rn. 8.69; Rauscher/Mankowski, aaO, Art. 25 Bruessel-Ia-VO Rn. 92; ferner OLG Celle, NJW-RR 2010, 136, 137).

  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 3/11

    Intereuropäischer Warenkauf: Gerichtsstandsvereinbarung durch Einbeziehung

    Artikel 23 EuGVVO stellt eine in sich abgeschlossene Regelung des Rechts der Zuständigkeitsvereinbarungen dar, so dass Zulässigkeit, Form und Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich nach dieser Vorschrift in autonomer Auslegung zu prüfen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 24.07.2009, Az.: 13 W 48/09; NJW-RR 2010, 118; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 23 EuGVVO Rn. 16 ff; Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. 2010, Art. 23 EuGVVO Rn. 67 ff).

    Die Formerfordernisse sollen gewährleisten, dass die Einigung zwischen den Parteien tatsächlich feststeht (vgl. EuGH, Urteil v. 14.12.1976 a.a.O; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2004, Az.: 23 U 70/03, OLGR 2004, 208; OLG Celle, Beschluss v. 24.07.2009, a.a.O.; Geimer a.a.O. Rn. 77).

    Denn dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.01.2004 a.a.O., OLG Oldenburg, Urteil v. 20.12.2007, 8 U 138/07, OLGR 2008, 694; OLG Celle, Beschluss v. 24.07.2009 a.a.O.; Kropholler/von Hein a.a.O. Rn. 35).

  • OLG Naumburg, 13.02.2013 - 12 U 153/12

    Internationaler Warenkauf: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in

    Das OLG Celle hat in einem Beschluss vom 24. Juli 2009 (NJW-RR 2010, 136) ebenfalls unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des BGH ausgeführt, dass nach Art. 8 CISG erforderlich sei, dass der Empfänger eines Vertragsangebotes, dem AGB zugrunde gelegt werden sollen, die Möglichkeit haben müsse, von diesem in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
  • OLG Hamburg, 19.12.2012 - 6 Sch 18/12

    Schiedsvereinbarung beim internationalen Warenkauf: Zuständigkeitsvereinbarung

    Im Rahmen des CISG fordert der BGH, über die Anforderungen des deutschen unvereinheitlichten Rechts hinausgehend, dass der Verwender dem Erklärungsgegner eines Vertragsangebots, dem Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden sollen, den Text übersendet oder anderweitig zugänglich macht (BGH NJW 2002, 370, 371; OLG Celle, NJW-RR 2010, 136 Tz. 15 ff; MünchKommBGB/Westermann, a.a.O., Art. 4 CISG Rn. 5).

    Es kann auch offen bleiben, ob ein Verwender seine AGB dadurch "anderweitig zugänglich macht", dass er auf einen Internet-Link zu den AGB hinweist (vgl. zur Problematik OLG Celle, NJW-RR 2010, 136 Tz. 15 ff; MünchKommBGB/Gruber, 6. Aufl., Art. 14 CISG Rn. 30 f).

  • OLG Zweibrücken, 07.02.2013 - 4 U 78/12

    Wo muss der ausländische Auftragnehmer seinen Vertrag erfüllen?

    Die nach § 305 ff. BGB geltenden Regeln für eine Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Unternehmern können für die Frage der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit (hier nach EuGVVO ) nicht herangezogen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2009 - 13 W 48/09 - BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01 -zu einem dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertrag).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

  • OLG Hamburg, 15.07.2010 - 13 U 54/10
  • LG Bielefeld, 25.09.2014 - 12 O 132/13

    Gerichtsstandsvereinbarung bei Aushändigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 1 U 140/12

    Internationale Zuständigkeit: Amtsprüfung im Berufungsverfahren; konkludente

  • LG Hamburg, 17.07.2017 - 419 HKO 57/15

    Internationaler Warenkauf: Vertragliche Einbeziehung Allgemeiner

  • KG, 13.10.2016 - 20 Sch 3/16

    Internationaler Warenkauf: Vertragliche Einbeziehung allgemeiner

  • LG Berlin, 04.05.2017 - 20 O 448/15
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09   

Zitiervorschläge
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OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09 (https://dejure.org/2009,1596)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Disziplinierungsfunktion der Streitwertfestsetzung - Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung für ein Unterlassungsbegehren, den jeweiligen Unterlassungsschuldner im Rahmen eines nur gegen ihn wegen Urheberrechtsverletzungen geführten Rechtsstreits quasi als ...

  • openjur.de

    §§ 3, 4 ZPO; § 68 GKG

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung

  • webshoprecht.de

    Zur Streitwertfestsetzung bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nichtberücksichtigung präventiver Interessen bei der Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 68 GKG
    Streitwert in Urheberrechtssachen - Keine Erhöhung durch Abschreckungsfunktion

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung bei rechtswidriger Nutzung von Online-Stadtplandienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts bei Online-Stadtplänen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts bei Online Stadtplänen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung hat keine Disziplinarfunktion

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 368 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 126
  • MMR 2009, 799 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 191
  • ZUM 2010, 68
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • LG Münster, 13.07.2007 - 15 O 281/07

    Sachliche Zuständigkeit für eine einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04

    Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • LG München I, 28.06.2002 - 23 T 10223/02

    Streitwertbemessung bei Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • OLG Celle, 12.10.1992 - 13 W 81/92

    Streitwertfestsetzung bei Raub- kopien

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07

    Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Urheberrechtsverletzung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Soweit in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (KG Beschluss vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 - OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 - LG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 21 O 8723/08 -) das Gebot der Abschreckung zur Vermeidung einer Nachahmungsgefahr als streitwertbestimmender Faktor statuiert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09
    Soweit in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (KG Beschluss vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 - OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 - LG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 21 O 8723/08 -) das Gebot der Abschreckung zur Vermeidung einer Nachahmungsgefahr als streitwertbestimmender Faktor statuiert wird, überzeugt dies nicht.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der

    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Der Gedanke einer generellen Abschreckung oder einer Disziplinierungsfunktion für mögliche Nachahmer einer Urheberrechtsverletzung hat bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der Beklagten erhobene Anspruch entscheidet (Senat, Beschl. v. 23.08.2012, I-22 W 55/12; Beschl. v. 02.04.2012, I-22 U 164/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass diese Vervielfältigungsfaktoren lediglich Anhaltspunkte sein können, nicht aber pauschal angewendet werden dürfen, sondern stets auch bezogen auf den Einzelfall Art und Schwere des Eingriffs in das geschützte Recht sowie das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers zu berücksichtigen sind (OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10

    Elektronische Zugänglichmachung an Fernhochschule

    (a) Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachverständnis "kleine Teile eines Werkes" einen deutlich geringeren Umfang aufweisen müssen als die "Teile eines Werkes", für welche in der Literatur im Rahmen des § 46 UrhG teilweise eine Grenze von 3 bis 10 DIN A5-Seiten angenommenen wird (vgl. Prof. Dr. Berger, Anlage K 22! Seite 21 m. w. N.), kann im vorliegenden Fall zur Bestimmung des quantitativen Umfangs der zulässigen Entnahme eine relative Größe von 10 % des für den Unterricht ausschließlich relevanten Werkumfanges von 476Textseiten herangezogen werden (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, a. a. O., § 52a UrhG Rdnr. 7, § 53 UrhG Rdnr. 52, 61; OLG Karlsruhe, GRUR 1987, S. 818 - Referendarkurs; OLG München OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 W 12/09, Anlage K 35, Seite 4; a. A. Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 52a UrhG Rdnr. 5; Prof. Dr. Berger, Anlage K 22, Seite 21).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

  • OLG Schleswig, 20.01.2015 - 6 W 36/14

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16

    Streitwert Unterlassungsklage; File-Sharing; Urheberrechtsverletzung

  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

  • LG Flensburg, 17.03.2015 - 8 O 29/15

    Streitwert des Begehrens des Urhebers/ausschließlich Nutzungsberechtigten auf

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 22 W 55/12

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz wegen einer

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 22 W 42/13

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2574
OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2009 - 83 Ss OWi 63/09 (https://dejure.org/2009,2574)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung zum Abhören von Musikdateien

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1 a; ; StVO § ... 49; ; StVO § 23 Abs. 1 a); ; StVG § 24; ; OWiG § 46; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 2; ; OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a StVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Musikhören mit dem Handy ist ordnungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Mobiltelefon - Halten eines Handys ans Ohr zum Musikabhören

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy als MP3-Player am Ohr - Bußgeld

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Hand am Ohr oder doch Handy am Steuer?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Musik besser aus dem Radio

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot beim Autofahren: Ans-Ohr-Halten eines Mobiltelefons zum Musikhören ist nicht erlaubt - Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a) StVO

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    MP3 hören mit Handy am Steuer

Verfahrensgang

  • AG Köln - 811 OWi 75/09
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 88
  • NZV 2010, 270
  • MMR 2009, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Sinn der Regelung ist mithin nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall (vgl. SenE v. 24.01.2000 - Ss 191/99 Z - SenE v. 10.11.2000 - Ss 462/00 Z - = VRS 100, 33 = NZV 2001, 137 [138]; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 80 Rdnr. 16 f.; Steindorf, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rdnr. 1 m. w. Nachw.).

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs, die mit einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge geltend zu machen wäre (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE 04.02.1999 - Ss 45/99 Z - = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451; SenE v. 15.04.1999 - Ss 144/99 Z - = VRS 97, 187 = NZV 1999, 436; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; SenE v. 11.01.2001 - Ss 532/00 Z - = VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55 = NZV 1999, 437 L.; OLG Hamm VRS 98, 117 f.), ist weder dargetan noch sonst erkennbar.

  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00

    Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Sinn der Regelung ist mithin nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall (vgl. SenE v. 24.01.2000 - Ss 191/99 Z - SenE v. 10.11.2000 - Ss 462/00 Z - = VRS 100, 33 = NZV 2001, 137 [138]; SenE v. 08.01.2001 - Ss 545/00 Z - = DAR 2001, 179 = VRS 100, 189 [190]; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 80 Rdnr. 16 f.; Steindorf, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rdnr. 1 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09
    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302) hinreichend geklärt.
  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Der Begriff des Benutzens umfasst vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung (OLG Köln NZV 2010, 270 mwN) wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen (vgl. hierzu schon Beschluss des Senats vom 15. September 2010, Az.: 2 - 64/10 [RB]).
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    Die Fortbildung des Rechts kommt danach nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht; denn Sinn der Regelung ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung im Einzelfall (vgl. neben BGHSt 24, 15, 21 = NJW 1971, 389, 391 = DAR 1971, 81 ff. = VerkMitt 1971, Nr. 12 aus der neueren Rspr. zuletzt u.a. OLG Hamm DAR 2010, 99 = VRR 2010, 75 f. OLG Köln DAR 2009, 408 und OLG Köln NStZ-RR 2010, 88 = NZV 2010, 270 = VerkMitt 2009, Nr. 85 = VRR 2009, 468; siehe auch die einschlägigen Kommentierungen u.a. bei Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rdnr. 1, 1a, 3 und 16 f ff.; KK- Senge OWiG 3. Aufl. § 80 Rn. 36 f., 43 f.; Bohnert OWiG 3. Aufl. § 80 Rn. 13, 28 ff. sowie Burhoff- Junker , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl. Rn. 2219, insbesondere Rn. 2222 und 2237, jeweils m.w.N.).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Denn der Sinn der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung in dem jeweiligen Einzelfall (vgl. OLG Bamberg DAR 2011, 212 ; OLG Köln NStZ-RR 2010, 88 ; Senat VRR 2012, 115).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19

    Zur Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für die sofortige Kostenbeschwerde

    Denn der Sinn der gesetzlichen Zulassungsregelungen besteht gerade nicht in der Herstellung der rechtlich 'richtigen' Entscheidung im Einzelfall (vgl. neben BGHSt 24, 15, 21 = NJW 1971, 389, 391 = DAR 1971, 81 ff. = VerkMitt 1971, Nr. 12 u.a. OLG Hamm DAR 2010, 99; OLG Köln DAR 2009, 408 und NStZ-RR 2010, 88 = NZV 2010, 270 = VerkMitt 2009, Nr. 85; siehe auch die einschlägigen Kommentierungen u.a. bei Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 80 Rn. 1 f., 3, 16 ff. und KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 36 f., 43, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Welche Handlungen im Einzelnen der Vorschrift unterfallen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch zahlreiche Entscheidungen (vgl. die umfangreichen Nachweise in der SenE v. 26. Juni 2008 - 81 Ss-OWi 49/08 - = NJW 2008, 3368 f.; vgl. auch SenE v. 18.02.2009 - 83 Ss-OWi 11/09 - = DAR 2009, 408; SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 - = NZV 2009, 302; SenE v. 12.08.2009 - 83 Ss-Owi 63/09 - 214 -) hinreichend geklärt.
  • KG, 17.11.2011 - 3 Ws (B) 561/11

    Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der durch eine Kamera beim

    Die Fortbildung des Rechts kommt danach nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht, denn der Sinn der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht die Herstellung der rechtlich richtigen Entscheidung in dem jeweiligen Einzelfall (OLG Bamberg DAR 2011, 212, 213; Seitz in Göhler, OWiG , 15. Aufl. Rdn. 3;OLG Köln, NStZ-RR 2010, 88 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4354
OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2008 - 2 U 41/08 (https://dejure.org/2008,4354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 157, 133 BGB

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet

  • info-it-recht.de

    Auslegung Unterlassungserklärung (hier: Kerngleicher Verstoß durch Zeitungsanzeige versus wortgleiche Werbung im Internet)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157
    Erstreckung eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens hinsichtlich einer Zeitungsanzeige auf wortgleiche Werbung im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 133, 157 BGB
    Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Printmedien gilt auch für das Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungstitel bei Online-Werbung

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Kerngleicher Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Internet-Reklame

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Reichweite eines Vertragsstrafeversprechens nach den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist und dabei nicht ohne weiteres auf die Grundsätze zur Auslegung von Unterlassungstiteln zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag), sondern für die Auslegung die allgemeinen Regeln gelten (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Hierbei komme der Frage, was der Gläubiger im Abmahnschreiben beanstande, maßgebliche Bedeutung zu (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; ebenso bereits auch BGH NJW-RR 1991, 1318, 1319 - Preisvergleichsliste).

    Der Bundesgerichtshof hat schließlich insbesondere angenommen, es entspreche im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch des Schuldners, durch eine Unterlassungsverpflichtung schlechter als durch ein entsprechendes Urteil gestellt zu werden (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 21 - Vertragsstrafevereinbarung), denn der Zweck des Unterlassungsvertrags bestehe regelmäßig darin, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin).

    Da die Vermutung der Wiederholungsgefahr jedoch nicht allein für die identische Verletzungsform gilt, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst, erstrecke sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung wie ein entsprechender Unterlassungstitel im Allgemeinen nicht allein auf identische, sondern auf alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufwiesen (BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus), es sei denn, der Unterlassungsvertrag sei im konkreten Fall wegen seines Zustandekommens bewusst eng auf die konkrete Verletzungsform bezogen auszulegen (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Dabei hat er betont, dass es für die Auslegung eines Unterlassungsvertrags maßgeblich darauf ankomme, wie ein vom Gläubiger formulierter Erklärungsinhalt aus der Sicht des Schuldners zu verstehen gewesen sei (BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

    Da die Vermutung der Wiederholungsgefahr jedoch nicht allein für die identische Verletzungsform gilt, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst, erstrecke sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung wie ein entsprechender Unterlassungstitel im Allgemeinen nicht allein auf identische, sondern auf alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufwiesen (BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus), es sei denn, der Unterlassungsvertrag sei im konkreten Fall wegen seines Zustandekommens bewusst eng auf die konkrete Verletzungsform bezogen auszulegen (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

    In der von der Beklagten wiederholt zitierten Entscheidung "Sekundenschnell" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1997, 931) ging es hingegen um verschiedene Werbesprüche, wobei die dortige Klägerin nur einen konkret beanstandet hat, obwohl ihr der andere aus Sicht der dortigen Beklagten bekannt sein musste und die dortige Klägerin im Abmahnschreiben auch auf Umstände abgestellt hat, welche nur in der konkret beanstandeten Werbung, nicht aber in der im Kern inhaltsgleichen, wenn auch etwas anders formulierten, nicht konkret angegriffenen anderen Werbung eine Rolle spielen konnten (GRUR 1997, 931, 932 - unter II. 1. d) der Gründe).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Reichweite eines Vertragsstrafeversprechens nach den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist und dabei nicht ohne weiteres auf die Grundsätze zur Auslegung von Unterlassungstiteln zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag), sondern für die Auslegung die allgemeinen Regeln gelten (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Der Bundesgerichtshof hat weiter klargestellt, dass bei der Auslegung neben dem Wortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen seien (BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 18 - Vertragsstrafevereinbarung - m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat schließlich insbesondere angenommen, es entspreche im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch des Schuldners, durch eine Unterlassungsverpflichtung schlechter als durch ein entsprechendes Urteil gestellt zu werden (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 21 - Vertragsstrafevereinbarung), denn der Zweck des Unterlassungsvertrags bestehe regelmäßig darin, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Reichweite eines Vertragsstrafeversprechens nach den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist und dabei nicht ohne weiteres auf die Grundsätze zur Auslegung von Unterlassungstiteln zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag), sondern für die Auslegung die allgemeinen Regeln gelten (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Hierbei komme der Frage, was der Gläubiger im Abmahnschreiben beanstande, maßgebliche Bedeutung zu (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; ebenso bereits auch BGH NJW-RR 1991, 1318, 1319 - Preisvergleichsliste).

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Wie die genannten Entscheidungen zeigen, hat der BGH die mit der Entscheidung "Preisvergleichsliste" (NJW-RR 1991, 1318), welche vom Landgericht im angefochtenen Urteil wiederholt angeführt wird, aufgestellten Grundsätze zur Auslegung von Vertragsstrafeversprechen nicht aufgegeben.

    Hierbei komme der Frage, was der Gläubiger im Abmahnschreiben beanstande, maßgebliche Bedeutung zu (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; ebenso bereits auch BGH NJW-RR 1991, 1318, 1319 - Preisvergleichsliste).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Reichweite eines Vertragsstrafeversprechens nach den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist und dabei nicht ohne weiteres auf die Grundsätze zur Auslegung von Unterlassungstiteln zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag), sondern für die Auslegung die allgemeinen Regeln gelten (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Der Bundesgerichtshof hat schließlich insbesondere angenommen, es entspreche im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch des Schuldners, durch eine Unterlassungsverpflichtung schlechter als durch ein entsprechendes Urteil gestellt zu werden (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 21 - Vertragsstrafevereinbarung), denn der Zweck des Unterlassungsvertrags bestehe regelmäßig darin, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin).

  • OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87

    Unterlassungspflicht des Werbens unter dem Gesichtspunkt irreführender Werbung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Der Umstand allein, dass das Landgericht als erste Instanz einen Verstoß verneint hat, vermag die Beklagte nicht zu entlasten (OLG Köln GRUR 1987, 652; OLG Hamm WRP 1978, 223, 225; Harte/Henning/Brüning, a.a.O., vor § 12 Rn. 303).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
    Da die Vermutung der Wiederholungsgefahr jedoch nicht allein für die identische Verletzungsform gilt, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst, erstrecke sich eine die konkrete Verletzungsform wiedergebende Unterwerfungserklärung wie ein entsprechender Unterlassungstitel im Allgemeinen nicht allein auf identische, sondern auf alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufwiesen (BGH GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus), es sei denn, der Unterlassungsvertrag sei im konkreten Fall wegen seines Zustandekommens bewusst eng auf die konkrete Verletzungsform bezogen auszulegen (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dabei hat das Landgericht unter II. 1. b) aa) der Entscheidungsgründe (LGU S. 17 f.) die für die Auslegung eines Unterlassungsvertrags mit Vertragsstrafeversprechen geltenden Grundsätze zutreffend dargestellt (ferner etwa BGH GRUR 2010, 167 Tz. 19 - Unrichtige Aufsichtsbehörde - und GRUR 2009, 181 Tz. 32 - Kinderwärmekissen ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1804 f.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Auslegung der Unterlassungserklärung ergibt, dass diese bewusst eng allein auf die konkrete Verletzungsform unter Ausschluss der kerngleichen Erweiterungsformen abgegeben werden sollte (BGH NJW-RR 2003, 1278, 1279 - Olympiasiegerin ; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell ; Senat, NJOZ 2009, 1803, 1805).

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Rechtsprechung
   KG, 11.08.2009 - 5 W 88/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6295
KG, 11.08.2009 - 5 W 88/09 (https://dejure.org/2009,6295)
KG, Entscheidung vom 11.08.2009 - 5 W 88/09 (https://dejure.org/2009,6295)
KG, Entscheidung vom 11. August 2009 - 5 W 88/09 (https://dejure.org/2009,6295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 5a, 5 UWG

  • webshoprecht.de

    Abgrenzung der Werbebegriffe Konfektionskleidung, Maßhemden und maßgeschneidert

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der werbenden Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" und "maßgeschneiderte Hemden" im Internet

  • kanzlei.biz

    Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" und "maßgeschneiderte Hemden" im Internet

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; UWG § 5 Abs. 2; ; UWG § 5a Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" und "maßgeschneiderte Hemden" im Internet

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der werbenden Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" und "maßgeschneiderte Hemden" im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Reklame "maßgeschneiderte Hemden" für Konfektionsware unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung "Maßhemd" für Konfektionsbekleidung unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Wahl von Begrifflichkeiten in der Werbung

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbung: Konfektionsware, "Maßhemd" oder "maßgeschneidert"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus KG, 11.08.2009 - 5 W 88/09
    b) Eine spätere Aufklärung auf der - vom Verbraucher nach Ansicht der Trefferliste aufgerufenen - Internetseite der Antragsgegnerin wäre zum einen wettbewerbsrechtlich unzureichend, weil dem irreführenden Unternehmen dabei schon der werbliche Vorteil verbliebene, dass der Verbraucher sich näher mit seinem Angebot beschäftigt (vgl. hierzu etwa BGH, GRUR 2007, 65, TZ. 19).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 42/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11

    Haftung der anlageberatenden Bank

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 07.02.2012 - 18 U 135/11

    Anforderungen an die Darstellung des Verlustrisikos im Prospekt eines

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 24.05.2012 - 18 U 308/11

    Abweisung der Klage gegen die Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 158/11

    Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 20.03.2012 - 18 U 147/11

    Haftung des Treuhandkommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds wegen

    Ob Kosten zu hoch gewesen sind, kann hier im Übrigen offen bleiben, da dies allein eine Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des Projekts ist, an welche die Prospekthaftung nicht anknüpft (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 109/08, OLG-Report 2009, 871, 873, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 09.02.2012 - 18 U 95/11

    Abweisung der Klage gegen die Verantwortlichen eines geschlossenen

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