Rechtsprechung
   LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4250
LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08 (https://dejure.org/2008,4250)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2008 - 310 S 1/08 (https://dejure.org/2008,4250)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2008 - 310 S 1/08 (https://dejure.org/2008,4250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Abmahnenden bei unberechtigter Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet

  • aufrecht.de

    Zu Unrecht Abgemahnter muss seinen Anwalt selber zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 677, 683, 670 BGB
    Filesharing - Kein Schadensersatz für zu Unrecht Abgemahnte

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abgemahnter hat bei unberechtigter Abmahnung keinen Anspruch auf Schadensersatz

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    In welchen Fällen kann ein zu Unrecht Abgemahnter die Erstattung seiner Anwaltskosten ersetzt verlangen?

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    In welchen Fällen kann ein zu Unrecht Abgemahnter die Erstattung seiner Anwaltskosten ersetzt verlangen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Abmahnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Abmahnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Tauschbörsen-Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doch keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Abmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Abmahnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07 abgeändert:.

    unter Abänderung des am 11.12.2007 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Az.: 316 C 127/07, die Klage abzuweisen.

  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
    Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
    Der Rechtswidrigkeit würde im Übrigen wohl entgegenstehen, dass die regelmäßig von den Gerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung geforderte Abmahnung im Rahmen eines staatlichen gesetzlich geregelten Verfahrens erfolgte (vgl. auch BGH NJW 1985, 1959, 1960).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (vgl. BGH NJW 2007, 1458, 1459).
  • OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten

    Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
    Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07).
  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei

    Denn bei ...de kam es zu einem Vertragsschluss entsprechend Ziff. 2 der AGB der Beklagten zu 1) erst nach Übermittlung einer Registrierungsbestätigung an den Kunden, sodass durch das Absenden der Registrierung in rechtlicher Hinsicht erst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages nach § 145 BGB gelegen hat (so auch Ellenbogen/Saerbeck, Kunde wider Willen - Vertragsfallen im Internet, abgedr. in CR 2009, 131 ff. m.w.N. im Freischalten der Homepage im Internet liegt nach h.M. noch kein Angebot, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum ).
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12983
AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08 (https://dejure.org/2009,12983)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.08.2009 - 57 C 14613/08 (https://dejure.org/2009,12983)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. August 2009 - 57 C 14613/08 (https://dejure.org/2009,12983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis der Urheberschaft an einem Foto durch Vorlage von Negativen / Auch die vollmachtslose Abmahnung kann erfolgreich sein

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Beweis und Vermutung der Urheberschaft an Bildern

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Urheberschaft bei analogen Bildern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorlage von Negativen kann als Nachweis der Urheberschaft für ein Foto dienen - Fotograf steht Anspruch auf Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 165 (Ls.)
  • MMR 2009, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Dem Kläger steht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine angemessene und übliche Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern zu (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1377; NJW-RR 1999, 194).

    In derartigen Fällen können im Rahmen der Schadensbemessung gemäß § 287 ZPO bei der Ermittlung der üblichen Vergütung die Honorarempfehlungen der MFM zu Grunde gelegt werden (BGH, NJW-RR 1999, 194).

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Wie im Wettbewerbsrecht werden auch im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt (BGH GRUR 1998, 568, 569).
  • AG Oldenburg, 24.02.1998 - E3 C 3273/97
    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Dem Lichtbildner im Sinne von § 72 UrhG ist eine gleiche Rechtsposition zuzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999 S. 196).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Dem Kläger steht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie eine angemessene und übliche Vergütung bei der Verwertung von Lichtbildern zu (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1377; NJW-RR 1999, 194).
  • LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07

    Urheberrechtsverletzung in Internet durch ungenehmigte Verwendung von Fotos:

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Bei einer Gesamtwürdigung aller Indizien ist bei fehlendem Vortrag zu Aspekten, die gegen die Urheberschaft sprechen, eine hinreichende Überzeugung des Gerichts im Sinne des § 286 ZPO von der Aktivlegitimation des Klägers gegeben (vgl. hierzu auch LG München MMR 2008, 622, welches den Anscheinsbeweis sogar bei Digitalfotos, also ohne Original-Negative/Positive, anerkannt hat).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08
    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH GRUR 1995, 671, 672).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Ein Indizienbeweis ist zulässig (vgl. zB OLG Hamm BeckRS 2006, 06870, S. 12 - Kircheninnenraumgestaltung; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33 f.; LG Bielefeld ZUM-RD 2005, 149 - Urheberschaft an Liedtext; LG Düsseldorf ZUM-RD 2010, 696 - Kaugummi-Bilder; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos).
  • AG Düsseldorf, 14.12.2011 - 57 C 4871/11

    Schadensersatz wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern im Internet beim

    18.08.2009, Az. 57 C 14613/08) ist die Vorlage des Originalbildes alleine nicht als Beweis der Urheberschaft anerkannt worden; vielmehr wurde im Einzelfall bejaht, dass.
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Insbesondere dann, wenn ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos aus einem Fotoshooting im Prozess vorlegen kann, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen und kann der Verletzer die Urheberschaft nicht lediglich bestreiten, sondern muss zu einer konkreten anderweitigen Urheberschaft vortragen (Wandtke/Bullinger/Thum, 5. Aufl. 2019, UrhG § 7 Rn. 39; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27947
LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08 (https://dejure.org/2008,27947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 312 O 733/08 (https://dejure.org/2008,27947)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 312 O 733/08 (https://dejure.org/2008,27947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Lieferfristklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlinehändlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 308 Nr. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB-InfoV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Die Klausel "Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang” ist nicht wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08
    Die Kammer kann die Beurteilung des Kammergerichts Berlin in dem Beschluss vom 3.4.2007 (NJW 2007, 2266), wonach mit dieser Klausel sich der Verwender gleichsam beliebig die Festlegung der Leistungszeit vorbehält, nicht teilen.
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08
    Das ist etwas, womit der verständige Verbraucher ohnehin rechnet, der wie der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1986 (BGH, Urt.v. 4.6.86 - I ZR 43/84 "Tomatenmark"; WRP 87, 101 = GRUR 87, 52) ausgeführt hat, durchaus damit rechnet, dass es im Geschäftsverkehr fast unvermeidlich zu vereinzelten Fehlleistungen kommen kann.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Landgerichts Hamburg (Entscheidung vom 12.11.2008, Az. 312 O 733/08) bedeutet die mit dieser Formulierung einhergehende Relativierung nicht nur, dass der Verwender nicht immer hundertprozentig gewährleisten kann, dass die Versendung binnen dieser Frist stattfinden kann.
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    § 308 Nr. 1 BGB will verhindern, dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des AGB-Verwenders gestellt wird (LG Hamburg MMR 2009, 871).
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Rechtsprechung
   AG Fürth/Bayern, 11.08.2009 - 360 C 2932/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71560
AG Fürth/Bayern, 11.08.2009 - 360 C 2932/08 (https://dejure.org/2009,71560)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 11.08.2009 - 360 C 2932/08 (https://dejure.org/2009,71560)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 11. August 2009 - 360 C 2932/08 (https://dejure.org/2009,71560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Internethandel: Anfechtbarkeit eines Vertragsschlusses wegen irrtümlicher Preisangabe im Onlineshop

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Quelle muss Fernseher für 199 Euro liefern

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 871 (Ls.)
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