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   OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07   

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OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07 (https://dejure.org/2008,5021)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2008 - 4 U 86/07 (https://dejure.org/2008,5021)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 4 U 86/07 (https://dejure.org/2008,5021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Auskunft/Verwertungsverbot - Datenschutz - IP-Adresse - Internet-Service-Provider

  • webshoprecht.de

    Zum Beweisverwertungsverbot bezüglich einer unzulässig erlangten IP-Adresse im späteren Zivilprozess

  • webshoprecht.de

    Zum Beweisverwertungsverbot bezüglich einer unzulässig erlangten IP-Adresse im späteren Zivilprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung dynamischer IP-Nummern zu bestimmten Internet-Anschlüssen im Zivilprozess

  • Judicialis

    TKG § 3 Nr. 30; ; TKG § 113; ; StPO § 100 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 3 Nr. 30; TKG § 113; StPO § 100g
    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung dynamischer IP-Nummern zu bestimmten Internet-Anschlüssen im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtswidrig gespeicherte IP-Adresse darf nicht zur Glaubhaftmachung eines Unterlassungsanspruchs per einstweiliger Verfügung verwendet werden / Beweisverwertungsverbot

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot von IP-Adresssen bei wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklage

Besprechungen u.ä. (3)

  • daten-speicherung.de (Kurzanmerkung)

    7-tägige Speicherung von IP-Adressen zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Verwertungsverbot von IP-Adressen bei wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklage

  • dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungsverbot von IP-Adressen bei wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/05

    Zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Flatrate-Tarif

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Dies trifft auf die Zuordnung der dynamischen IP-Nummern zu; denn aus der Zuordnung einer IP-Nummer zu einer bestimmten Person ergibt sich, dass diese Person zu einem bestimmten Zeitpunkt unter der angegebenen IP-Nummer im Internet elektronisch kommuniziert hat (vgl. zum Begriff der Verkehrsdaten gemäß §§ 3 Nr. 30, 96 TKG LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173).

    Eine Speicherung der genannten Daten für Abrechnungszwecke (§ 97 TKG) ist nach Beendigung einer bestimmten Telekommunikationsverbindung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173, 174 und die dort zitierte Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz).

    Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass aufgrund bestimmter Vorfälle eine Speicherung der Verbindungsdaten durch den Internet-Provider erforderlich gewesen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen einer Speicherung gemäß § 100 Abs. 1 TKG LG Darmstadt - GRUR-RR 2006, 173, 174; Dietrich, GRUR-RR 2006, 145).

  • LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07

    Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Die Gegenauffassung, die in Fällen der vorliegenden Art lediglich eine Auskunft über Bestandsdaten (§ 95 TKG) annehmen möchte (vgl. beispielsweise LG Offenburg, Beschluss v. 17.04.2008 - 3 Qs 83/07 -, zitiert nach JURIS) verkennt, dass es in Fällen der vorliegenden Art nicht nur um die Offenbarung von Name und Anschrift eines bestimmten Anschlussinhabers geht.

    In Literatur und Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, der Begriff der "Verkehrsdaten" müsse nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zum 01.01.2008 neu definiert werden (so beispielsweise LG Offenburg, Beschluss v. 17.04.2008 - 3 Qs 83/07 - zitiert nach JURIS).

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Das Bestreiten des Beklagten war selbst dann zulässig - und prozesserheblich -, wenn die Erklärungen des Beklagten inhaltlich unrichtig oder unvollständig gewesen sein sollten (vgl. Zöller/Greger aaO, § 138 ZPO Rdn. 3; Heinemann, MDR 2001, 137, 141 f.; noch weitergehend zu den Konsequenzen eines Beweisverwertungsverbotes: OLG Karlsruhe - 10. Senat - NJW 2000, 1577, 1578).
  • LG Hechingen, 19.04.2005 - 1 Qs 41/05

    Pflicht des Internet-Access-Providers zur Benennung eines diesem bekannten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Einen solchen richterlichen Beschluss zur Erhebung der entsprechenden Daten - Zuordnung von IP-Nummern und Personen - hat es vorliegend nicht gegeben (vgl. zur Anwendung von § 100 g StPO bei Auskünften über die Zuordnung dynamischer IP-Nummern OLG Düsseldorf OLGR 2006, 581, 583; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Auflage 2006, § 100 g StPO Rdn. 4; anders LG Hechingen, NJW-RR 2006, 1196 und - für die Rechtslage ab 01.01.2008 - wohl auch Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl. 2008, § 100 g StPO Rn. 5).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmers, der - wie die Klägerin - in seiner wirtschaftlichen Betätigung möglicherweise durch ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten gestört wird, gegenüber dem grundrechtlichen Schutz aus Artikel 10 Abs. 1 GG zurücktreten (vgl. zu Beweisverwertungsverboten in ähnlichen Fällen Leipold in Stein-Jonas, Band 3, 21. Auflage 1996, § 284 ZPO Rdn. 56 ff.; Heinemann, MDR 2001, 137; vgl. im Übrigen zur Bedeutung von Art. 10 GG BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 - Rn. 156, zitiert nach JURIS).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05

    Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Einen solchen richterlichen Beschluss zur Erhebung der entsprechenden Daten - Zuordnung von IP-Nummern und Personen - hat es vorliegend nicht gegeben (vgl. zur Anwendung von § 100 g StPO bei Auskünften über die Zuordnung dynamischer IP-Nummern OLG Düsseldorf OLGR 2006, 581, 583; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 49. Auflage 2006, § 100 g StPO Rdn. 4; anders LG Hechingen, NJW-RR 2006, 1196 und - für die Rechtslage ab 01.01.2008 - wohl auch Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 51. Aufl. 2008, § 100 g StPO Rn. 5).
  • LG Frankenthal, 21.05.2008 - 6 O 156/08

    Zivilrechtliches Verwertungsverbot für Providerauskunft bei dynamischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07
    Diese Auskunft über den Kommunikationsvorgang wird jedoch sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften von § 96 Abs. 1 TKG (Verkehrsdaten) und nicht von § 95 TKG (Bestandsdaten) erfasst (vgl. die Begriffsbestimmungen in § 3 Nr. 3 und Nr. 30 TKG; eingehend hierzu LG Frankenthal, Beschluss v. 21.05.2008 - 6 O 156/08 -, zitiert nach JURIS; ebenso Kitz, NJW 2008, 2374, 2376).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Nach überwiegender Auffassung durften Verkehrsdaten zur Erteilung von Auskünften über Inhaber von dynamischen IP Adressen nach § 113 Abs. 1 TKG auch schon vor Inkrafttreten der §§ 113a und 113b TKG verwendet werden (vgl. etwa LG Stuttgart, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 13 Qs 89/04 -, NJW 2005, S. 614 ; LG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 Qs 43/05 -, MMR 2005, S. 711 ; Sankol, MMR 2006, S. 361 ; a.A. LG Bonn, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 31 Qs 65/04 -, DuD 2004, S. 628 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 U 86/07 -, MMR 2009, S. 412 ; Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, 2007, S. 148, Rn. 212; Bock, in: Geppert/Piepenbrock/Schütz/Schuster, Beck'scher Kommentar zum TKG, 3. Aufl. 2006, § 113 Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Die Gegenauffassung hält dies für unzulässig und erlaubt entsprechende Auskünfte nur unter qualifizierten Voraussetzungen wie etwa im Strafrecht nach § 100g StPO (OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 U 86/07 -, CR 2009, S. 373 f.; Abdallah/ Gercke, ZUM 2005, S. 368 ; Bär, MMR 2005, S. 626 f.; Warg, MMR 2006, S. 77 ).
  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Unvereinbar mit diesen Rechtsprechungsgrundsätzen ist es aber, strafgerichtlichen Feststellungen in der Regel zu folgen, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (so aber OLG Köln, VersR 1992, 252; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 727, 728; KG, KGR 2006, 589, 590 und MDR 2010, 265, 266) und dem Beklagten für seine Behauptung, ein im Strafprozess abgelegtes und im folgenden Zivilverfahren widerrufenes Geständnis entspreche nicht der Wahrheit, die Darlegungs- und Beweislast aufzubürden (so aber OLG Köln, OLGR 2000, 491, 492; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2009, 411, 414).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07

    Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen

    Dies darf inzwischen auch als allgemein anerkannt bezeichnet werden (vgl.: EuGH in GRUR 2009, 579; OGH Wien in NJOZ 2010, 675; OLG Karlsruhe in MMR 2009, 412 sowie in GRUR-RR 2009, 379; OLG Köln in GRUR-RR 2009, 9; OLG Zweibrücken in GRUR-RR 2009, 12; Hanseat. OLG Hamburg, Urteil vom 17.02.2010 zum Aktz. 5 U 60/09, veröffentlich in juris, Das Rechtsportal; LG Frankenthal in MMR 2008, 687; LG München in MMR 2010, 111 m. w. N.; Landgericht Hamburg in MMR 2009, 570; die als Blatt 384 ff zu den Akten genommene Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 7.04.2005; vgl. ferner Nr. 15 der Erwägungen sowie Art. 2 b und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 12.07.2002; Lünenbürger in TKG-Kommentar von Scheuerle und Mayen, 2. Auflage, 2008, § 3 TKG, Rd. 81; Gramlich in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, lose Blattsammlung, Stand 6/2007, § 96 TKG, Rd. 30).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    S. des § 3 Nr. 30 TKG handelt (vgl. OLG Köln a.a.O. S. 9 - Ganz anders; OLG Karlsruhe MMR 2009, 412, 411; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 - Internet-Tauschbörse; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 377, 378 - Erheblicher Marktwert; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal MMR 2008, 687; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).

    Gleichwohl geht es der Sache nach um die Identifizierung der Teilnehmer an einem konkreten Telekommunikationsvorgang und nicht um Auskünfte über ein Vertragsverhältnis (so auch OLG Karlsruhe CR 2009, 373, 374; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 377, 378 - Erheblicher Marktwert).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    aa) Jedenfalls bei der dynamischen IP Adresse, deren Verknüpfung mit Zeitangaben und Bestandsdaten (Name und Anschrift des Kunden) zur Erteilung der Auskunft erforderlich ist, handelt es sich nach ganz herrschender Auffassung in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur um Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLGR Karlsruhe 2009, 411; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 und 68; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal CR 2008, 666; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Die beklagtenseits vorgelegten Verbindungsdaten sind als Beweismittel ohnehin nicht verwertbar, weil die Beklagte nach § 97 Abs. 3 S. 3 TKG zu deren Speicherung nicht über das Verbindungsende hinaus berechtigt war und das vermögensrechtliche Beweisinteresse der Beklagten nicht das Interesse des Klägers an der Vertraulichkeit seiner Internetnutzung überwiegt (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412).

  • AG Augsburg, 25.09.2015 - 71 C 949/15

    Internetanschluss, Schadensersatz, Filmwerk, Verkehrsdaten

    Da Verkehrsdaten solche Daten sind, die einem konkreten Kommunikationsvorgang zuzuordnen sind und die dementsprechend personenbezogene Informationen zu einer konkreten Kommunikation enthalten, handelt es sich vorliegend bei der Zuordnung um ein Verkehrsdatum (vgl. AG Augsburg, Urteil vom 22.06.2015, AZ 16 C 3030/14, Büttgen in Beck'scher TKG Kommentar, 4. Auflage 2013, Randnummer 6 zu § 3 TKG, OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, AZ 4 U 86/07, Randziffer 24, Braun in Beck'scher TKG Kommentar, 4. Auflage, München 2013, Randziffer 93, zu § 3 TKG).

    Liegen die Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsdaten einer elektronischen Kommunikation offenbart werden dürfen, nicht vor, müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens, das durch die Internetnutzung des Beklagten möglicherweise in seinen Rechten verletzt wurde, gegenüber dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 10 Abs. 1 GG zurücktreten (vgl. AG Augsburg, A. A. O., OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, AZ 4 U 86/07, OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2011, AZ 6 W 85/11).

  • AG Augsburg, 22.06.2015 - 16 C 3030/14

    Gesonderter Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren

    Somit handelt es sich bei der Zuordnung um ein Verkehrsdatum, da Verkehrsdaten solche Daten sind, die einem konkreten Kommunikationsvorgang zuzuordnen sind und die dementsprechend personenbezogene Informationen zu einer konkreten Kommunikation enthalten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen 4 U 86/07 Rdnr. 24 bei juris und ebenso Braun in Beckscher TKG-Kommentar, 4. Auflage, München 2013, Rdnr. 93 zu § 3 TKG).

    Liegen nämlich die Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsdaten einer elektronischen Kommunikation offenbart werden dürfen, nicht vor, müssen die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens, das durch die Internetnutzung des Beklagten möglicherweise in seinen Rechten verletzt wurde, gegenüber dem grundrechtlichen Schutz aus Artikel 10 Abs. 1 GG zurücktreten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen 4 U 86/07, Rdnr. 30 bei juris, OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2011, Aktenzeichen 6 W 85/11, Rdnr. 6 bei juris).

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