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   OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08   

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https://dejure.org/2009,2619
OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08 (https://dejure.org/2009,2619)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 3 U 191/08 (https://dejure.org/2009,2619)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 3 U 191/08 (https://dejure.org/2009,2619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 8, 4, 3 UWG; § 19 GWB; § 21 LuftVG

  • webshoprecht.de

    Zur urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Screen Scrapings

  • aufrecht.de

    Kommerzielle Flugbuchungen mit dem Ziel des Weiterverkaufs wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Nutzung eines internetgestützten Flugbuchungssystems durch einen Mitbewerber zum Zwecke des kommerziellen Weiterverkaufs gebuchter Flüge; Umfang des Kontrahierungszwangs

  • reise-recht-wiki.de

    Screen-Scraping der Fluggesellschaft

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; LuftVG § 21; ; GWB § 19 Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Der kommerzielle Weiterverkauf ist nicht gestattet!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Nutzung eines internetzgestützten Flugbuchungssystems durch einen Mitbewerber zum Zwecke des kommerziellen Weiterverkaufs gebuchter Flüge; Umfang des Kontrahierungszwangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 8 UWG; 19 GWB; 21 LuftVG
    Zum gewerblichen Weiterverkauf von Flugtickets - Der unlautere Schleichbezug

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Inhalte von Ryanair dürfen nicht durch "Screen Scraping" benutzt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Screen Scraping von Ryanair-Inhalten durch Online-Reiseveranstalter verboten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Screen-scraping - OLG-Urteile im Widerspruch?

Besprechungen u.ä. (2)

  • silicon.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fremde Daten für eigene Online-Dienste nutzen?

  • gsk.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umfang und Grenzen des Datenbankschutzes bei dem Screen Scraping von Online-Datenbanken durch Online-Reiseportale (RA Dr. Jörg Kahler, RA Kathrin Helbig; WRP 1/2012, S. 48-55)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1125
  • MMR 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 28.08.2008 - 315 O 326/08

    Zulässigkeit von "Hausverboten" im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 28.8.2008 (Geschäfts-Nr. 315 O 326/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Verfügungsklägerin wird die einstweilige Verfügung dahingehend neu erlassen, dass der Verfügungsbeklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-- und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten wird, die Website www.r. zu kommerziellen Zwecken wie folgt zu nutzen und/oder nutzen zu lassen und/oder diesbezüglich zu werben:.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15, Az. 315 O 326/08, hat am 7.7.2008 antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15, hat mit Urteil vom 28.8.2008, Az. 315 O 326/08, die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Antragsteils "und/oder diesbezüglich zu werben" aufgehoben und den Antrag auf Erlass insoweit zurückgewiesen, im Übrigen aber die einstweilige Verfügung bestätigt.

    das angefochtene Urteil abzuändern und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 7.7.2008, Az. 315 O 326/08, vollständig zu bestätigen.

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Dieser Unterlassungsanspruch besteht jedoch nicht hinsichtlich künftiger, noch nicht geschlossener Verträge, weil § 280 Abs. 1 BGB das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraussetzt (BGH GRUR 2009, 173, 174 (Tz.17) - bundesligakarten.de m.w.N.).

    Danach gebührt dem Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, der sich in zulässiger Weise dafür entschieden hat, sein Angebot selbst oder über von ihm weisungsabhängige Vertreter oder Agenturen abzusetzen, gegenüber einer Täuschung über die Wiederverkaufsabsicht derselbe wettbewerbsrechtliche Schutz wie dem Lieferanten, der mit unabhängigen Händlern ein selektives Vertriebssystem errichtet hat (BGH GRUR 2009, 173, 175, Tz.27 - bundesligakarten.de).

    Ob die Beeinträchtigung durch Mitbewerber im Einzelfall den Tatbestand des unlauteren Schleichbezugs im Sinne einer unzulässigen individuellen Behinderung erfüllt, ist jeweils durch Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände und widerstreitenden Interessen zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 173, 175, Tz.27 - bundesligakarten.de; BGH, GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).

  • KG, 18.03.1998 - Kart 3/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    (aaa) Das Auffinden des sachlich relevanten Markts dient der Ermittlung von Substitutionsbeziehungen zwischen Gütern und Dienstleistungen, welche wiederum Rückschlüsse auf die Wettbewerbssituation und damit die Marktverhältnisse zulassen (s. KG, Urteil v. 18.3.1998, Az. Kart 3/95, WuW/E DE-R 94, 96; Paschke, in: Frankfurter Komm. zum Kartellrecht, Lfg. 60, Juni 2006, § 19 Rz. 77).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86

    PKW-Schleichbezug

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Anerkanntermaßen dient der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs nicht nur dem Schutz selektiver Vertriebssysteme, sondern findet auch auf Direktvertriebssysteme Anwendung (BGH, GRUR 1988, 916, 918 - PKW-Schleichbezug; GRUR 1991, 614, 615 - Eigenvertriebssystem).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Die Tatsache, dass die Verfügungsklägerin auf den Direktvertrieb ihrer Tickets - also den Ausschluss kommerzieller Zwischenhändler oder Vermittler - Wert legt, spricht nicht gegen die Annahme eines jeweiligen Eigengeschäfts der Verfügungsbeklagten (a.A. in einem allerdings nicht einen Pauschalreiseveranstalter, sondern eine reine "Vermittlungshompepage" betreffenden Fall OLG Frankfurt, Urteil v. 5.3.2009, Az. 6 U 221/08, juris-Rz. 17).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Ob die Beeinträchtigung durch Mitbewerber im Einzelfall den Tatbestand des unlauteren Schleichbezugs im Sinne einer unzulässigen individuellen Behinderung erfüllt, ist jeweils durch Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände und widerstreitenden Interessen zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 173, 175, Tz.27 - bundesligakarten.de; BGH, GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).
  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 104/89

    Eigenvertriebssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Anerkanntermaßen dient der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs nicht nur dem Schutz selektiver Vertriebssysteme, sondern findet auch auf Direktvertriebssysteme Anwendung (BGH, GRUR 1988, 916, 918 - PKW-Schleichbezug; GRUR 1991, 614, 615 - Eigenvertriebssystem).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Ob die Beeinträchtigung durch Mitbewerber im Einzelfall den Tatbestand des unlauteren Schleichbezugs im Sinne einer unzulässigen individuellen Behinderung erfüllt, ist jeweils durch Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände und widerstreitenden Interessen zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 173, 175, Tz.27 - bundesligakarten.de; BGH, GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08
    Ob die Beeinträchtigung durch Mitbewerber im Einzelfall den Tatbestand des unlauteren Schleichbezugs im Sinne einer unzulässigen individuellen Behinderung erfüllt, ist jeweils durch Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände und widerstreitenden Interessen zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 173, 175, Tz.27 - bundesligakarten.de; BGH, GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker).
  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10

    Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf

    Ein Anbieter, der sich in zulässiger Weise dafür entschieden hat, seine Waren oder Dienstleistungen ausschließlich selbst abzusetzen, kann sich gegen Täuschungshandlungen, welche die Wiederverkaufsabsicht des Abnehmers betreffen, ebenso zur Wehr setzen wie ein Lieferant, der mit unabhängigen Händlern ein selektives Vertriebssystem errichtet hat (BGH, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 28.05.2009 - 3 U 191/08 -Screen-Scraping I).

    Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat sich in seiner Entscheidung vom 28.05.2009 (3 U 191/08) bereits mit dem Buchungssystem der Klägerin befasst.

    Der 3. Senat hat hierzu ausgeführt (BeckRS 2009, 23514):.

  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß:

    Ein Zeitraum von ca. 1 Monat von der Kenntnis bis zur Abmahnung zuzüglich weiterer 2 Wochen bis zum Verfügungsantrag ist als "noch" nicht dringlichkeitsschädlich angesehen worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 178, juris Rn. 77).
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