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   OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09   

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OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09 (https://dejure.org/2009,2585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2009 - 2 U 51/09 (https://dejure.org/2009,2585)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09 (https://dejure.org/2009,2585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 355 Abs. 2 Satz 1, 357 Abs. 2 Satz 3, 312c Abs. 2, 312d Abs. 2, 312e Abs. 1 Satz 1 BGB; §§ 12 Abs. 1 Satz 2, 4 Nr. 11, 5a Abs. 3 UWG
    Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Kostenerstattungsanspruch bei teilberechtigten Abmahnungen

  • webshoprecht.de

    Zur Kostenverteilung bei teilweise berechtigter und teilweise unberechtigter Abmahnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kosten bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Bei teilweise berechtigter Abmahnung richtet sich der Streitwert nach dem berechtigten Teil / Keine Quotelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die sog. "40 Euro Klausel” in Widerrufsbelehrungen und AGB

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Kosten bei teilweise berechtigter Abmahnung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei nur teilweise berechtiger wettbewerbsrechtlicher Abmahnung auch nur teilweiser Kostenerstattungsanspruch des Mitbewerbers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen // Verbraucherschutzbestimmungen und AGB

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 276/07

    Widerrufsfolgenbelehrung beim Fernabsatz von Waren im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    Darüber ist zu belehren (§ 312 c Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; vgl. KG GRUR-RR 2008, 129 [juris Tz. 19 f]; allg. Grüneberg a.a.O. BGB-InfoV § 1, 1, insbes. 7; Schulte-Nölk a.a.O. § 312 c, 2).

    Die aufgezeigten Beklagtenverstöße unterfallen auch § 4 Nr. 11 UWG (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4, 11.170; vgl. ferner etwa zu § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB und § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV: KG GRUR-RR 2008, 129 [juris Tz. 24]; zu § 357 Abs. 2 BGB: Senat B. v. 10.11.2008 - 2 W 62/08).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    aa) Bei der Abmahnung ist eine Kostenpauschale eines Verbandes auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGHZ 177, 253 [Tz. 50]; U. v. 11.03.2009 - I ZR 194/06 [Tz. 47] - Geld-zurück-Garantie II; Bornkamm a.a.O. § 12, 1.99; Schmukle in Schuschke/ Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl. [2005], Anhang zu § 935, 35; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 41, 96; Brüning in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl. [2009], § 12, 86; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 12, 22).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    d) Die Klägerin kann auch die bloße Freistellung von diesen Kosten verlangen (BGH U. v. 22.04.2009 - I ZR 14/07 [Tz. 31] - 0, 00 Grundgebühr ).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    aa) Bei der Abmahnung ist eine Kostenpauschale eines Verbandes auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (BGHZ 177, 253 [Tz. 50]; U. v. 11.03.2009 - I ZR 194/06 [Tz. 47] - Geld-zurück-Garantie II; Bornkamm a.a.O. § 12, 1.99; Schmukle in Schuschke/ Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl. [2005], Anhang zu § 935, 35; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 41, 96; Brüning in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl. [2009], § 12, 86; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 12, 22).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 U 225/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    Die richtige Belehrung über ein Widerrufsrecht betrifft elementare Verbraucherschutzrechte (OLG Hamm U. v. 12.03.2009 - 4 U 225/08 [juris Tz. 34]; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56 [juris Tz. 15]).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    Die richtige Belehrung über ein Widerrufsrecht betrifft elementare Verbraucherschutzrechte (OLG Hamm U. v. 12.03.2009 - 4 U 225/08 [juris Tz. 34]; OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56 [juris Tz. 15]).
  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05

    Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    In den Fällen, in denen mit den Abmahnschreiben verschiedene Handlungen (etwa Werbeanzeigen unterschiedlichen Inhalts) beanstandet werden, sodass bezogen auf die Unterlassung unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen, kann das hinsichtlich der aufgewendeten Rechtsanwaltskosten problemlos dahin verstanden werden, dass lediglich nach Maßgabe der jeweiligen Gegenstandswerte die Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalts (anteilig) zu ersetzen sind (Scharen a.a.O. 8, auch unter Verweis auf Frankfurt OLG-Report 2008, 849; diese Entscheidung lässt sich unschwer aber auch dahin verstehen, dass nur nach dem Verhältnis von behaupteter und für begründet erachteter Verstoßzahl gequotelt worden ist, da es dort nur um zwei Verstöße ging, von denen nur einer für berechtigt angesehen worden ist, weshalb das OLG Frankfurt nur den hälftigen Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für die Abmahnkosten heranzog [Frankfurt a.a.O. {juris Tz. 26}]; Quotelung je nach der Zahl begründeter und unbegründeter Verstöße: Hess a.a.O. 35 und 35.1 [Aktualisierung 23.11.2009]; das von ihm für seine Meinung angeführte OLG Köln GRUR-RR 2006, 196 hat aber die Anwaltskosten entsprechend seiner Kostenquote aufgeteilt [OLG Köln, siehe Tenor I 2 und III und juris Tz. 3 und 39], was gerade für eine Quotelung nach Streitwertanteilen spricht; ebenfalls für die entsprechende Anwendung des § 92 ZPO: Kreft in Großkommentar, UWG [1991], Vor § 13, 164); so ebenfalls OLG Hamm U. v. 13.08.2009 - 4 U 71/09 [juris Tz. 31 i. V. m. 4]).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09
    Eine Bindung an den Einsatzwert des 1, 3-Fachen durch das landgerichtliche Urteil ist nicht eingetreten, da es sich selbst bei einer Anhebung auf den Faktor 1, 8 nicht um eine Klageänderung handeln würde (BGH NJW 2004, 148 so zu einer neuen Schlussrechnung) noch eine Bindung an Parameter einer Forderungsherleitung besteht (arg. BGH FamRZ 1993, 676, 679).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 152/88

    Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 320/75

    Widerrufsrecht beim Kauf gleichartiger Sachen

  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 15.06.2009 - II ZB 8/08

    Anfechtungsprozess - Kostenersatz für beigetretenen Aktionär

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung: Schmerzensgeld wegen einer

  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Ob im Sinne einer einheitlichen Belehrung umfassend darüber aufzuklären ist, dass nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Unternehmer mit der Pflicht zur Entgeltrückzahlung 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung ohne Mahnung in Verzug gerät (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 51/09, juris Rn. 34; a. A. OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 W 34/14, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2015 - 23 U 178/14, juris Rn. 55; OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 65 ff.), oder ob ein solcher Hinweis mit Blick auf § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV nur bei Fernabsatzverträgen geschuldet ist (Kammergericht, Beschluss vom 09.11.2007 - 5 W 276/07, juris Rn. 19), kann dahinstehen.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 4 U 212/09

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts

    An der fehlenden Eignung der Widerrufsbelehrung, eine vertragliche Kostenüberwälzung zu begründen, ändert es auch nichts, wenn eine solche Widerrufsbelehrung in sich abgeschlossen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untergebracht wird (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 -2 U 51/09).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 180/09

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 80/10

    Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag: Wirksamkeit der Angabe der Rücksendekosten

    Das Oberlandesgericht Hamm hat das Erfordernis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bejaht, ebenso haben das Oberlandesgericht Stuttgart (MMR 2010, 284), das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 320) und das Oberlandesgericht Koblenz (K&R 2010, 353) entschieden.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 134/21

    Grenze der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen

    Die Beweislast obliegt - im Freibeweis - der Beklagten, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 51/09, Rn 11, juris).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

    Eine Willenserklärung (Angebot) mit Rechtsbindungswillen geht über eine Wissensübermittlung deutlich hinaus (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 U 23/17 -, juris [Rn 32]) Dem entspricht es, dass der Verbraucher mit solchen Widerrufsbelehrungen bzw. -informationen lediglich die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet und kein einseitiges Vertragsangebot erwartet (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09 -, juris [Rn 31]).
  • LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16

    Girobest - Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein kostenloses

    Ist die von einem Anwalt ausgesprochene Abmahnung nur zum Teil berechtigt, können die Kosten der Abmahnung nur anteilig beansprucht werden (vgl. BGH GRUR 2010, 74 ; OLG Stuttgart MMR 2010, 284, 286), es sei denn, die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte Unterwerfungserklärung ist lediglich zu weit gefasst, denn die Formulierung der Unterwerfungserklärung ist grundsätzlich Sache des Schuldners (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12 Rn. 1.120).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 2 U 182/12

    Preiswerbung und Zugaben in der Apotheke - Heilmittelwerbung eines Apothekers:

    Eine Abmahnkostenpauschale ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt war (vgl. BGHZ 177, 253, bei juris Rz. 50, m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09, bei juris Rz. 47 f., m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 12.04.2017 - 1 O 392/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation in

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher mit solchen Widerrufsbelehrungen bzw. -informationen lediglich die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet und kein einseitiges Vertragsangebot erwartet (OLG Hamm, Urteil vom 30. März 2010 - I-4 U 212/09 -, juris [Rn 29]; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 51/09 -, juris [Rn 31]).
  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 4 U 207/09

    Wettbewerbswidrigkeit einer unrichtigen Belehrung über die Kosten der Rücksendung

  • LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11

    Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer rechtlich überholten

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