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   OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09   

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OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09 (https://dejure.org/2009,1180)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 3 U 23/09 (https://dejure.org/2009,1180)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 3 U 23/09 (https://dejure.org/2009,1180)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Garantiezeit 5 Jahre" - Ein rechtsgeschäftlich bindendes Verkaufsangebot (hier: im Rahmen von eBay), dass eine unselbständige Garantie enthält, muss den Anforderungen von § 477 BGB genügen.

  • damm-legal.de

    §§ 443, 477 Abs. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Unzureichende Garantieerklärung ist doch ein Wettbewerbsverstoß

  • openjur.de

    §§ 443, 477 Abs. 1 BGB; §§ 4 Nr. 1, 3, 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur ausführlichen Darstellung des Inhalts eines Garantieversprechens auf einer Internetseite

  • JurPC

    Garantieerklärung im Rahmen eines Verkaufes über eBay

  • aufrecht.de

    Werbung mit 5 Jahren Garantie bei ebay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der unklaren Abfassung einer Garantie bei einem Angebot im Rahmen der Internet-Auktionsplattform Ebay; Rechtlicher Umfang eines Garantieversprechens

  • info-it-recht.de

    Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit 5 Jahren Garantie bei ebay

  • kanzlei.biz

    Zur Richtigkeit von Garantieerklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der unklaren Abfassung einer Garantie bei einem Angebot im Rahmen der Internet-Auktionsplattform Ebay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG, § 477 BGB
    Abmahnung wegen einer unzureichenden Garantieerläuterung unzulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 477, 443 BGB; 2, 3, 4 UWG
    Unzureichende Garantieerläuterung bei eBay ist ein Wettbewerbsverstoß

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Garantie-Zusage noch unverbindlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Garantien

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbswidriges Verhalten mit Garantie-Zusage in Reklame

  • juracontent.de PDF, S. 11 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Reklame auf eBay mit Garantiezusage

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine Garantieerklärung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    § 477 BGB keine Marketingvorschrift und somit bei Werbung mit Garantien nicht anwendbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Garantie-Zusage!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 400
  • MIR 2010, Dok. 016
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 4 U 71/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer dreijährigen Garantie für

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09
    Mithin ist ein Angebot der vorliegenden Art dahingehend zu verstehen, dass die genannte Garantie gerade Teil des Kaufvertrags werden sollte (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.8.2009, Az. 4 U 71/09, juris-Rz. 28).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09
    Die Einstellung einer Ware in eine Internet-Auktion auf der Ebay-Website ist das rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot an denjenigen Bieter, der innerhalb der Laufzeit das höchste Gebot abgibt (siehe nur BGH NJW 2005, 53, 54).
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 241/06

    Erstattungsfähige Abmahnkosten in Kennzeichenstreitsachen - Nichtanwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09
    Für die Wirksamkeit der Abmahnung, welche nicht nur eine einseitige Erklärung, sondern auch das Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags enthielt, bedurfte es nicht der Beifügung einer Originalvollmacht gemäß § 174 BGB (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 370).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Die Bestimmung des § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient dem Schutz der Verbraucher und zählt damit zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 342; OLG Hamburg, MMR 2010, 400, 401; MünchKomm.BGB/Lorenz, 5. Aufl., § 477 Rn. 15; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Bearb. 2004, § 477 Rn. 40; vgl. auch BT-Drucks. 14/6040, S. 247).

    Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB fallen nur Willenserklärungen, die zum Abschluss eines Kaufvertrags (unselbständige Garantie) oder eines eigenständigen Garantievertrags führen, nicht dagegen die Werbung, die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen (ebenso OLG Hamburg, MMR 2010, 400, 401; Pfeiffer in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, BGB, Bd. 2/2, Art. 6 Kauf-RL Rn. 6; Vander, K&R 2011, 86, 89 f.; wohl auch Leible in Gebauer/Wiedmann, Zivilrecht unter europäischem Einfluss, 2. Aufl., Kap. 10 Rn. 176; aA OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 342; Schlömer/Dittrich, K&R 2009, 145, 151).

  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das Urteil des BGH GRUR 2011, 638 - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der eBay-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713, Senat, Urteil vom 22.11.2011 - 4 U 98/11 - s. auch Köhler/ Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.143: "Irreführend ist es, wenn ein Anbieter bei eBay unter der Option "sofort kaufen" eine Ware anbietet und damit dem Verkehr signalisiert, dass es sich um ein bindendes Angebot handelt, obwohl seine AGB deutlich machen, dass sein Angebot nicht bindend sein soll (OLG Hamburg MMR 2008, 44, 45 = CR 2008, 116)").

    Die Aufspaltung des einheitlichen Geschehens "Kauf mit Garantie" in einerseits "Kauf" und andererseits "Ankündigung eines noch abzuschließenden Garantievertrags" ist mit der Verkehrsanschauung nicht zu vereinbaren (vgl. OLG Hamburg, MMR 2010, 400).

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 4 U 221/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produktes mit einer Herstellergarantie;

    Abschließend weist die Beklagte darauf hin, dass die Entscheidungen des Senats vom 13. August 2009 -4 U 71/09 und des OLG Hamburg vom 26. November 2009 -3 U 23/09, die die sich aus § 477 BGB ergebenden Pflichten auch auf eine Garantiewerbung erstreckt hätten, nicht über eine Werbung mit Garantien eines Dritten zu entscheiden gehabt hätten.

    Die Frage, welche Bedeutung dem Hinweis auf eine Garantie zukommt, ist nämlich durch Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts zu beantworten (OLG Hamburg, Urteil vom 26. November 2009 -3 U 23/09 juris Rdn. 32 für den Fall einer Verkäufergarantie).

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH GRUR 2011, 638) - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der Y-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713).
  • OLG Hamm, 15.12.2011 - 4 U 116/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer "Garantie"

    Abweichend vom übrigen Onlinehandel, wo eine vom Unternehmer auf seiner Internetseite angepriesene Ware oder Dienstleistung im Zweifel als bloße invitatio ad offerendum - und allein hierüber verhält sich das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH GRUR 2011, 638) - nur zu Angeboten der Verbraucher einlädt, ist nämlich die Einstellung der Ware auf der F-Webseite ein rechtsgeschäftlich bindendes Angebot an den Interessenten, der dieses Angebot lediglich noch durch Betätigen der "Sofort-Kaufen"-Funktion annehmen kann (vgl. BGH NJW 2005, 53; OLG Hamburg MMR 2010, 400; OLG Köln MMR 2007, 713).
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