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   OLG Köln, 11.09.2009 - I-6 W 95/09   

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https://dejure.org/2009,1284
OLG Köln, 11.09.2009 - I-6 W 95/09 (https://dejure.org/2009,1284)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2009 - I-6 W 95/09 (https://dejure.org/2009,1284)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2009 - I-6 W 95/09 (https://dejure.org/2009,1284)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Glaubhaftmachung des "öffentlich Zugänglichmachens" nach § 19a UrhG

  • aufrecht.de

    Entlohnung eines Zeugen für Hörvergleich bei Musiktauschbörsen nicht rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung eines Urheberrechtsberechtigten bei Anbieten seines Werks in einer sog. Internet-Tauschbörse

  • info-it-recht.de

    Zur Glaubhaftmachung des öffentlich Zugänglichmachens nach § 19a UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 10 Abs. 1; ; UrhG § 101 Abs. 9

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • kanzleibeier.eu

    Abmahnung RA Daniel Sebastian Gusttavo Lima - Balada (Tche Tcherere Tche Tche) für DigiRights Administration GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 10 Abs. 1; UrhG § 101 Abs. 9
    Rechtsstellung des Urheberrechtsberechtigten bei Anbieten des Werks in einer sog. Internet-Tauschbörse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 19a UrhG
    Wie das "öffentliche Zugänglichmachen” einer Musikdatei glaubhaft gemacht wird

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 19a UrhG
    WLAN allein zu Haus? Abwesenheitseinwand ist bei Filesharing-Fällen unerheblich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma bei P2P-Rechtsverletzungen nicht zwingend parteiisch

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Mitarbeiter einer beauftragten Ermittlungsfirma nicht zwangsläufig parteiisch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Musikindustrie-Mitarbeiter trotz Entlohnung für Hörvergleich bei P2P-Rechtsverletzung unparteiisch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parteilichkeit einer Ermittlungsfirma

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Angeblicher Missbrauch des W-LAN-Netzes zur Nutzung einer Musiktauschbörse - Bei Filesharing-Fällen reicht der Abwesenheitseinwand allein nicht aus

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Köln versagt Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 44
  • MIR 2009, Dok. 250
  • ZUM 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. OLG Köln MMR 2010, 44, 45; GRUR-RR 2010, 173, 174).
  • LG Berlin, 15.03.2016 - 16 S 35/14

    Keine Filesharing-Haftung wegen Abwesenheit

    Zwar ist für die Teilnahme am Filesharing die persönliche Anwesenheit des Anschlussinhabers nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Computer eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist (OLG Köln. MMR 2010, 44, 45 - Rechtsverletzung im - Filesharing-Verfahren; LG Hamburg MMR 2008, 685, 686 - Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen).
  • LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10

    Störerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige

    Auch andere technische Möglichkeiten, wie die Nutzung bestimmter Modems hat der Beklagte nicht dargelegt (vgl. hierzu insgesamt bestätigend, zuletzt, OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09).
  • AG Frankfurt/Main, 06.03.2015 - 30 C 1443/14

    Filesharing Klage abgewiesen wegen Sicherheitslücke in WPS-Router

    a) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Privatperson zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person als Täter oder Teilnehmer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGHZ 185 S. 330 ff. Rn. 12, OLG Köln MMR 2010 S. 44 f.).
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGHZ 185, 330 [Rn. 12] - Sommer unseres Lebens; vgl. Senat, MMR 2010, 44 [45]; GRUR-RR 2010, 173 [174]).
  • LG Düsseldorf, 24.11.2010 - 12 O 521/09

    Schadensersatzanspruch gegenüber dem Inhaber eines DSL-Anschlusses wegen des

    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (vgl. OLG Köln, MMR 2010, 44 [45]; GRUR-RR 2010, 173 [174] - Musikdateien zum Download).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2011 - 220 C 224/10

    510,00 EUR Schadensersatz für Filesharing eines Computerspiels

    Ist das geschützte Werk von einer dem Beklagten zugeteilten IP-Adresse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, spricht eine Vermutung dafür, dass der Beklagte für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist (OLG Köln, Beschluss vom 11.9.2009, Az. 6 W 95/09; BGH MDR 2010, 883 f., zitiert nach Juris).
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