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   EuGH, 03.06.2010 - C-569/08   

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https://dejure.org/2010,441
EuGH, 03.06.2010 - C-569/08 (https://dejure.org/2010,441)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2010 - C-569/08 (https://dejure.org/2010,441)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - C-569/08 (https://dejure.org/2010,441)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Internet - Domäne oberster Stufe'. eu' - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Domänennamen - Gestaffelte Registrierung - Sonderzeichen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen - Begriff 'Bösgläubigkeit'

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen einer spekulativen und missbräuchlichen, also "bösgläubigen” Domain-Registrierung / eu-Domain

  • Telemedicus

    Reifen.eu

  • Telemedicus

    Reifen.eu

  • webshoprecht.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Internetportal und Marketing

    Internet - Domäne oberster Stufe ".eu" - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Domänennamen - Gestaffelte Registrierung - Sonderzeichen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen - Begriff "Bösgläubigkeit"

  • EU-Kommission PDF

    Internetportal und Marketing

    Internet - Domäne oberster Stufe ".eu" - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Domänennamen - Gestaffelte Registrierung - Sonderzeichen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen - Begriff "Bösgläubigkeit"

  • EU-Kommission

    Internetportal und Marketing

    Internet - Domäne oberster Stufe ‚.eu‘ - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Domänennamen - Gestaffelte Registrierung - Sonderzeichen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen - Begriff ‚Bösgläubigkeit‘“

  • JurPC

    Eu-Domainnamen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen

  • Wolters Kluwer

    Durchführung und Funktionen der Domäne oberster Stufe '.eu'; Spekulative und missbräuchliche Registrierungen; Begriff 'Bösgläubigkeit'; Internetportal und Marketing GmbH gegen Richard Schlicht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beim Widerruf spekulativer und missbräuchlicher Registrierungen von Domainnamen der toplevel domain ".eu" wegen Bösgläubigkeit sind alle im Einzelfall erheblichen Umstände zu berücksichtigen

  • kanzlei.biz

    Rechtsmissbrauch bei "eu"-Domain-Registrierungen

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der missbräuchlichen Registrierung einer .eu-Domain; Kriterien Bösgläubigkeit (hier: reifen.eu)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung und Funktionen der Domäne oberster Stufe '.eu'; Spekulative und missbräuchliche Registrierungen; Begriff 'Bösgläubigkeit'; Internetportal und Marketing GmbH gegen Richard Schlicht

  • rechtsportal.de

    Durchführung und Funktionen der Domäne oberster Stufe '.eu'; Spekulative und missbräuchliche Registrierungen; Begriff 'Bösgläubigkeit'; Internetportal und Marketing GmbH gegen Richard Schlicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Geistiges und gewerbliches Eigentum - Der Gerichtshof präzisiert die Kriterien, die für den Widerruf spekulativer oder missbräuchlicher Registrierungen von Namen der Domäne oberster Stufe ".eu" gelten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wann wird eine Internetadresse bösgläubig erworben?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bösgläubige Registrierung einer .eu-Domain - reifen.eu

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Internetportal und Marketing

    Internet - Domäne oberster Stufe ".eu" - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Domänennamen - Gestaffelte Registrierung - Sonderzeichen - Spekulative und missbräuchliche Registrierungen - Begriff "Bösgläubigkeit"

  • faz.net (Pressemeldung, 03.06.2010)

    Internetadresse "bösgläubig erwirkt"

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Art. 21 Abs. 1, Abs. 3 VO (EG) Nr. 874/2004
    "www.reifen.eu" - zur bösgläubigen Eintragung durch Sonderzeichen-Trick

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Domain-Registrierung bei Vielzahl von Gattungsbegriff-Anmeldungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Registrierung von "eu"-Domain bei Anmeldung von vielen Gattungsbegriffen

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bösgläubigkeit bei Domainregistrierung im Einzelfall zu bewerten!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum Widerruf spekulativer oder missbräuchlicher Registrierungen von "eu"-Domainnamen - Bei Erfüllung der vom Gericht aufgestellten Missbrauchskriterien kann Domainname entzogen werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.6.2010)

    Missbrauchsgrenzen für begehrte EU-Internetadressen // Domain "www.reifen.eu" wird wohl den Besitzer wechseln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlichkeit bei der Durchsetzung von Europarecht?

Sonstiges (4)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    EuGH bestätigt Verbot von Internet-Glücksspielen zur Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 22. Dezember 2008 - Internetportal und Marketing GmbH gegen Richard Schlicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) - Auslegung von Art. 21 Abs. 1 Buchst. a und b, Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 733
  • GRUR Int. 2010, 849
  • MMR 2010, 538
  • K&R 2010, 24
  • K&R 2010, 480
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Dabei ist Bösgläubigkeit unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren umfassend zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli, C-529/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).

    Insoweit ist erstens als ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das anhand der objektiven Fallumstände bestimmt werden muss, die Absicht der Klägerin des Ausgangsverfahrens zum Zeitpunkt der Anmeldung zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli, Randnrn.

    Zweitens kann für die Beurteilung der Frage, ob ein bösgläubiges Verhalten im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 874/2004 vorliegt, auch die Gestaltung der in Frage stehenden Marke relevant sein (vgl. entsprechend Urteil Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli, Randnr. 50).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, steht nämlich das Unionsrecht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1), der Eintragung eines Wortes als nationale Marke in einem Mitgliedstaat nicht entgegen, das der Sprache eines anderen Mitgliedstaats, in der es keine Unterscheidungskraft hat oder die für die Anmeldemarke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, entlehnt ist, es sei denn, dass die beteiligten Verkehrskreise in dem Mitgliedstaat, in dem die Marke zur Eintragung angemeldet worden ist, imstande sind, die Bedeutung dieses Wortes zu erkennen (vgl. Urteil vom 9. März 2006, Matratzen Concord, C-421/04, Slg. 2006, I-2303, Randnrn.
  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54, und vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54, und vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54, und vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-295/97

    Piaggio

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Obgleich das vorlegende Gericht zu diesem Aspekt keine Frage gestellt hat, ist es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, da das Vorbringen der Klägerin des Ausgangsverfahrens nicht ohne Bedeutung für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ist, Aufgabe des Gerichtshofs, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, die ihm die Entscheidung über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit ermöglicht (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juni 1999, Piaggio, C-295/57, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Jedoch ist diese Bestimmung nicht nur in ihrer deutschen Fassung zu prüfen, da die Bestimmungen des Unionsrechts im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 31, und vom 3. April 2008, Endendijk, C-187/07, Slg. 2008, I-2115, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Jedoch ist diese Bestimmung nicht nur in ihrer deutschen Fassung zu prüfen, da die Bestimmungen des Unionsrechts im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 31, und vom 3. April 2008, Endendijk, C-187/07, Slg. 2008, I-2115, Randnr. 22).
  • BFH, 25.06.1959 - V 295/57 U

    Tätigwerden einer Genossenschaft als Handelsvertreter

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-569/08
    Obgleich das vorlegende Gericht zu diesem Aspekt keine Frage gestellt hat, ist es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, da das Vorbringen der Klägerin des Ausgangsverfahrens nicht ohne Bedeutung für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ist, Aufgabe des Gerichtshofs, dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, die ihm die Entscheidung über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit ermöglicht (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juni 1999, Piaggio, C-295/57, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 25).
  • BGH, 05.11.2013 - II ZB 28/12

    Aktiengesellschaft: Umfang der Auskunftspflicht des Vorstands in der

    Aus den vom Senat in den Blick genommenen weiteren Sprachfassungen der Richtlinie, die bei der Auslegung ebenfalls heranzuziehen sind (vgl. EuGH, Slg. 2010, I-4871 Rn. 35; Slg. 2011, I-4973 Rn. 23; NJW 2013, 2579 Rn. 25; ZIP 2013, 1971 Rn. 27), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Ob die Verfügungsklägerin hierdurch ggf. in ihren Kennzeichen- und Namensrechten verletzt wurde (vgl. u.a.: EuGH , Urteil vom 03.06.2010, Az.: C-569/08, u.a. in: MMR 2010, Seiten 538 ff.; OLG München , Urteil vom 05.10.2006, Az.: 29 U 3143/06, u.a. in: MMR 2007, Seiten 115 f. ) und ob das Verwenden des Domainnamens " www.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-104/18

    Koton Magazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    5 Urteile vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Goldhase, C-529/07, EU:C:2009:361, Rn. 37), vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 42), und vom 27. Juni 2013, Malaysia Dairy Industries (Yakult, C-320/12, EU:C:2013:435, Rn. 36).

    6 Urteile vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Goldhase, C-529/07, EU:C:2009:361, Rn. 42), vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 45), und vom 27. Juni 2013, Malaysia Dairy Industries (Yakult, C-320/12, EU:C:2013:435, Rn. 36).

    7 Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, insbesondere Rn. 37 bis 39).

    Siehe auch Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 46 bis 48).

    15 Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 46 und 47).

    27 Vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Goldhase, C-529/07, EU:C:2009:361, Rn. 46 bis 52), und vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 47).

  • EuG, 21.04.2021 - T-663/19

    Hasbro/ EUIPO - Kreativni Dogadaji (MONOPOLY)

    Das im Allgemeininteresse liegende Ziel dieser Vorschrift, das darin besteht, missbräuchliche oder den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel zuwiderlaufende Markeneintragungen zu verhindern, würde gefährdet, wenn Bösgläubigkeit nur durch im Urteil vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (C-529/07, EU:C:2009:361), erschöpfend aufgeführte Umstände nachgewiesen werden könnte (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 37).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-488/11

    Asbeek Brusse und de Man Garabito - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, Slg. 2010, I-4871, Randnr. 35, und vom 9. Juni 2011, Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, Slg. 2011, I-4973, Randnr. 23).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-515/12

    4finance - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. Urteil Internetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.05.2019 - T-3/18

    Holzer y Cia/ EUIPO - Annco (ANN TAYLOR)

    Somit entspricht Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 dem im Allgemeininteresse liegenden Ziel, missbräuchliche oder im Widerspruch zu den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel stehende Markeneintragungen zu verhindern (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 36 und 37).

    Das oben in Rn. 33 angeführte im Allgemeininteresse liegende Ziel dieser Bestimmungen, missbräuchliche oder den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel zuwiderlaufende Markeneintragungen zu verhindern, wäre nämlich gefährdet, wenn Bösgläubigkeit nur durch die im Urteil vom 11. Juni 2009, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (C-529/07, EU:C:2009:361), erschöpfend aufgeführten Umstände nachgewiesen werden könnte (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 37).

  • EuGH, 15.05.2014 - C-359/12

    Timmel - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2003/71/EG -

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (vgl. Urteil Internetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2019 - C-371/18

    Sky u.a.

    48 Vgl. Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Vgl. auch Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 27 bis 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuG, 11.07.2013 - T-321/10

    SA.PAR. / OHMI - Salini Costruttori (GRUPPO SALINI) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 03.10.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2016 - C-113/15

    Breitsamer und Ulrich - Richtlinie 2001/110/EG - Art. 2 Abs. 4 - Angabe des

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12

    4finance - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen

  • EuG, 13.02.2015 - T-287/13

    Husky CZ / OHMI - Husky of Tostock (HUSKY) - Gemeinschaftsmarke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-359/12

    Timmel - Richtlinie 2003/71/EG und Verordnung (EG) Nr. 809/2004 - Basisprospekt -

  • EuG, 21.05.2015 - T-635/14

    Urb Rulmenti Suceava / OHMI - Adiguzel (URB)

  • EuG, 07.11.2014 - T-506/13

    Urb Rulmenti Suceava / OHMI - Adiguzel (URB)

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