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   LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10   

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https://dejure.org/2010,12650
LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10 (https://dejure.org/2010,12650)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2010 - 325 O 111/10 (https://dejure.org/2010,12650)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2010 - 325 O 111/10 (https://dejure.org/2010,12650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Ärztebewertung" - zulässige Erhebung und Speicherung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Personenbezogene Daten auf einem Ärzte-Bewertungsportal sind nicht rechtswidrig

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2 GG
    Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Bewertungsportal, wenn diese öffentlich zugänglich sind

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Personenbezogene Daten auf einem Ärzteportal nicht rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung von Daten für Online-Bewertungsportal für Ärzte zulässig

  • auw.de (Kurzinformation)

    Arztbewertungsportale dürfen persönliche Daten veröffentlichen

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anonyme Bewertungen eines Arztes auf einer Internetplattform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10
    Hierfür sei das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08 - spickmich.de ) maßgeblich.
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Beklagten verfolgten Zweck erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 24 und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 25; siehe auch LG Hamburg, MMR 2011, 488, 489; Roggenkamp, K&R 2009, 571).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Beklagten verfolgten Zweck erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 25; siehe auch LG Hamburg, MMR 2011, 488, 489; Roggenkamp, K&R 2009, 571).
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