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   LG Hamburg, 26.07.2016 - 312 O 574/15   

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https://dejure.org/2016,27780
LG Hamburg, 26.07.2016 - 312 O 574/15 (https://dejure.org/2016,27780)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2016 - 312 O 574/15 (https://dejure.org/2016,27780)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 312 O 574/15 (https://dejure.org/2016,27780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 2 UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung eines Zahnarztes für irreführende Einträge in Online-Branchenverzeichnissen durch Dritte

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Dr.-Titel-Werbung eines Zahnarztes

  • damm-legal.de

    Löschungspflicht für rechtswidrige Einträge auf Drittseiten

  • IWW

    § 3 UWG § 5 Abs. 1 S. 1 UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG § 8 Abs. 1 S. 1 UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Kostenersatzanspruchs wegen irreführender Verwendung der Bezeichnung "Dr. med. dent." bzw. "Dr. dent"

  • kanzlei.biz

    Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

  • rabüro.de

    Zur Handlungspflicht eines Unternehmers bei Kenntnis von ihn betreffenden, wettbewerbswidrigen Angaben auf fremden Internetseiten

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflicht bei fehlerhaften Online-Einträgen auf Drittseiten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Löschungspflicht für rechtswidrige Einträge auf Drittseiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Löschung falscher Inhalte auf Drittseiten - Angabe von Dr. med. dent. durch Zahnarzt ohne Doktortitel bei Jameda und in Online-Branchenbüchern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unternehmer haftet für wettbewerbswidrige Interneteinträge Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflicht bei rechtswidrigen Online-Einträgen auf Seiten Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streit um unzulässige Titel: Dr. dent im Internet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.08.2016)

    250.000 Euro Strafe möglich: Haften Ärzte für Dritte?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 85 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Handlungspflicht ab Kenntnis von irreführendem Eintrag im Internet (Doktortitel)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 26.07.2016 - 312 O 574/15
    Insofern verweist der Kläger auf die Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" des BGH (BGH WRP 2007, 1173) und den darin aufgestellten Rechtsgrundsatz, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schaffe oder andauern lasse, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen müsse, die zur Abwendung der daraus drohenden Gefahren für Dritte notwendig seien.

    Dies ist erforderlich, "um einer unangemessenen Ausdehnung der Haftung für Rechtsverstöße Dritter entgegenzuwirken" (Feddersen/Köhler, a.a.O., § 8 Rn. 2.10, m.V. auf BGH GRUR 2007, 890 Rn 38 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).Ihrem Inhalt nach ist die Sorgfaltspflicht darauf gerichtet, den wettbewerbswidrigen Erfolg, also die Zuwiderhandlung des Dritten, abzuwenden.

    Insofern sind nach Auffassung der Kammer bei der Bestimmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht auch die allgemeinen Grundsätze zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten zu berücksichtigen, die der BGH in der Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" (Urteil vom 12.7.2007, Az.: I ZR 18/04, GRUR 2007, 890) formuliert hat.

  • OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19

    Wettbewerbsrecht: Haftung des Unternehmers für von ihm nicht veranlasste

    Der Senat teilt insoweit auch nicht die Auffassung des LG Hamburg (MMR 2017, 48), wonach die unternehmerische Sorgfalt im Sinne von § 3 II UWG eine Handlungspflicht bei offensichtlich fehlerhaften und irreführenden Äußerungen Dritter auslösen kann.
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