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   OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15   

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https://dejure.org/2016,47311
OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15 (https://dejure.org/2016,47311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2016 - 6 U 2/15 (https://dejure.org/2016,47311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 6 U 2/15 (https://dejure.org/2016,47311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei.biz

    Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 TMG, § 10 Abs 1 TMG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Beobachtungspflicht eines Suchmaschinenbetreibers hinsichtlich des Auftretens eventuell persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergebnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte

  • rechtsportal.de

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Google für die Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google und andere Suchmaschinenbetreiber haften nur nach konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung auf Unterlassung wegen Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Klage gegen Google abgewiesen

  • heise.de (Pressebericht, 23.12.2016)

    Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Links bei Suchmaschine: Google muss nicht selber googlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos

  • versr.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf generelles "Verlinkungsverbot" für Suchmaschine zu bestimmter Domain Adresse

  • arcor.de (Pressemeldung, 22.12.2016)

    Google muss verletzenden Link nicht löschen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung von Google zur Aufspürung von persönlichkeitsrechts verletzender Beiträge

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verletzt die Bezeichnung einer Person als Rassist deren allgemeines Persönlichkeitsrecht?

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was zu beachten ist, wenn von Suchmaschinenbetreiber verlangt wird, Links zu einem persönlichkeitsrechtsverletzenden Artikel zu sperren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Google wegen Verlinkung zu Artikeln mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Google: Keine Verpflichtung zur Überprüfung von Links

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google haftet erst Kenntnis konkreter Rechtsverletzung, keine eigene Beobachtungspflicht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Pflichten von Google bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos - Suchmaschinenbetreiber haftet nur nach konkretem Hinweis auf klare Rechtsverletzung auf Unterlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 487
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Das gilt insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälsche (BGH AfP 2015, 425 Rn. 24; BGH AfP 2015, 41 Rn. 8 - Hochleistungsmagneten; BGH GRUR 2016, 855 Rn. 33 - jameda.de II).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH GRUR 2016, 855 Rn. 30 - jameda.de II; BGHZ 199, 237 Rn. 22 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    a) Nachdem die Beklagte als Betreiberin einer Suchmaschine die beiden von den Klägern als rechtswidrig und persönlichkeitsverletzend angesehenen Berichte nicht selbst verfasst oder veröffentlicht hat, würde eine Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin bzw. Täterin voraussetzen, dass sie nicht nur eine adäquat-kausale Ursache zur Rechtsverletzung durch das Auffindbar-Machen der Berichte gesetzt hat, sondern sich die beanstandeten Äußerung zu eigen gemacht hat (vgl. BGH AfP 2012, 264 Rn. 10f. RSS-Feeds; BGH AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - jameda.de II).

    Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches, der seine Grundlage - wie hier - in einer vorangegangenen Rechtsverletzung findet, wird durch das Haftungsprivileg der §§ 8 - 10 TMG nicht eingeschränkt (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 19 - jameda.de II mit weiteren Nachweisen; vgl. auch EuGH, Urt. v. 15.09.2016 - C-484/14 GRUR 2016, 1146 Rn. 76 f. (zu Art. 12 Abs. 3 d. RL 2000/31)).

    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 22 - jameda.de II mit weiteren Nachweisen).

    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch den Nutzer seines Angebots hin, kann der Hostprovider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern (BGH GRUR 2016, 855 Rn. 23 - jameda.de II).

  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 189/15

    Beeinträchtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Der Anzeige der Suchergebnisse ist daher aus Sicht des verständigen Durchschnittsnutzers lediglich die Aussage zu entnehmen, dass sich die vom Nutzer eingegebenen Suchbegriffe in irgendeiner Weise in den über die angegebenen Links erreichbaren Texten auf den dortigen Internetseiten befinden, nicht aber, dass die Beklagte damit in irgendeiner Form inhaltlich eine Aussage oder Stellungnahme zu den dortigen Veröffentlichungen abgeben will (ebenso: OLG Köln, Urt. v. 13.10.2016 - 15 U 189/15, Juris Rn84).

    Ob der Betreiber einer Suchmaschine nur dann zur Sperrung der betreffenden Links verpflichtet werden kann, wenn die behauptete Rechtsverletzung im Rahmen der Prüfung als "klarer Rechtsverstoß" offensichtlich erkennbar ist und ob diesem die Durchführung eines Stellungnahmeverfahrens regelmäßig unmöglich ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 13.10.2016 - 15 U 189/15 Juris Rn. 97 u. 98), kann im Streitfall dahingestellt bleiben.

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    a) Nachdem die Beklagte als Betreiberin einer Suchmaschine die beiden von den Klägern als rechtswidrig und persönlichkeitsverletzend angesehenen Berichte nicht selbst verfasst oder veröffentlicht hat, würde eine Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin bzw. Täterin voraussetzen, dass sie nicht nur eine adäquat-kausale Ursache zur Rechtsverletzung durch das Auffindbar-Machen der Berichte gesetzt hat, sondern sich die beanstandeten Äußerung zu eigen gemacht hat (vgl. BGH AfP 2012, 264 Rn. 10f. RSS-Feeds; BGH AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - jameda.de II).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGHZ 191, 219 Rn. 22 -Blogg-Eintrag; BGH AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; BGH AfP 2011, 156 Rn. 15; BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; BGH NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III; BGH GRR 2016, 855 Rn. 22 - jameda.de II).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Als mittelbare Störerin aber haftet sie nicht auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor I; BGH WRP 2000, 1263, 1266 - Neu in Bielefeld I).

    Denn der (mittelbare) Störer haftet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, analog § 1004 BGB allenfalls auf Unterlassung und Beseitigung, nicht aber auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor I; BGH WRP 2000, 1263, 1266 - Neu in Bielefeld I).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Als mittelbare Störerin aber haftet sie nicht auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor I; BGH WRP 2000, 1263, 1266 - Neu in Bielefeld I).

    Denn der (mittelbare) Störer haftet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, analog § 1004 BGB allenfalls auf Unterlassung und Beseitigung, nicht aber auf Schadensersatz (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor I; BGH WRP 2000, 1263, 1266 - Neu in Bielefeld I).

  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Auf die Frage der Beweislast bei streitigen ehrenrührigen Tatsachen im Fall der Geltendmachung einer rechtswidrigen Persönlichkeitsverletzung durch die Anzeige von Suchergebnissen gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber (vgl. hierzu die Überlegungen des OLG Köln, Urt. v. 13.10.2016 , I-15 U 173/15 Juris Rn. 148), kommt es daher im Streitfall nicht an.

    Die Beklagte steht als Betreiberin der Suchmaschine nicht näher im Lager des Dritten, der rechtsverletzende Inhalte im Internet veröffentlicht, als der Betroffenen selbst (ebenso: OLG Köln, Urt. v. 13.10.2016 - I-15 U 173/15 Juris Rn. 194).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Die Verantwortlichkeit der Beklagten sei im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als im Fall der von der Suchmaschine der Beklagten bei Eingabe eines Suchbegriffes angezeigten ergänzenden Suchvorschläge (BGHZ 197, 213 - Autocomplete-Funktion).

    Über den Mittelpunkt der Interessen der Kläger im Inland hinaus ist vielmehr erforderlich, dass die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse der Kläger an der Achtung ihres Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse der Beklagten an der Darstellung ihrer Suchergebnisse andererseits - nach den Umständen des konkreten Falles, insbesondere aufgrund des Inhalts der konkreten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten ist oder eintreten kann (BGH NJW 2011, 2059; BGHZ 184, 313, BGHZ 197, 213 Rn. 7 -Autocomplete-Funktion).

  • LG Heidelberg, 09.12.2014 - 2 O 162/13

    Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Suchmaschine: Anzeige von Links durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 09.12.2014 - 2 O 162/13 -, berichtigt mit Beschluss vom 12.2.2015, im Kostenpunkt aufgehoben und - soweit darin zu Lasten der Beklagten erkannt wird - wie folgt abgeändert:.

    Das Landgericht, auf dessen Entscheidung wegen der Feststellungen und aller Einzelheiten - auch hinsichtlich der Kostenentscheidung - verwiesen wird (veröffentlicht u.a. in CR 2015, 326), hat wie folgt entschieden:.

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    a) Nachdem die Beklagte als Betreiberin einer Suchmaschine die beiden von den Klägern als rechtswidrig und persönlichkeitsverletzend angesehenen Berichte nicht selbst verfasst oder veröffentlicht hat, würde eine Haftung der Beklagten als unmittelbare Störerin bzw. Täterin voraussetzen, dass sie nicht nur eine adäquat-kausale Ursache zur Rechtsverletzung durch das Auffindbar-Machen der Berichte gesetzt hat, sondern sich die beanstandeten Äußerung zu eigen gemacht hat (vgl. BGH AfP 2012, 264 Rn. 10f. RSS-Feeds; BGH AfP 2009, 494 Rn. 19 - Domainverpächter; BGH NJW 2015, 3443 Rn. 25 - Hotelbewertungsportal; BGH GRUR 2016, 855 Rn. 17 - jameda.de II).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (BGHZ 191, 219 Rn. 22 -Blogg-Eintrag; BGH AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; BGH AfP 2011, 156 Rn. 15; BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; BGH NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III; BGH GRR 2016, 855 Rn. 22 - jameda.de II).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

  • LG Flensburg, 02.06.2014 - 2 O 163/13

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterverfahrensfähigkeit von positiven

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2020 - 6 U 129/18

    Artikel in Magazin "M" - Datenschutzgrundverordnung: Anspruch auf Entfernung

    Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - dem Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, dem Interesse der Beklagten an der Gestaltung ihres Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder noch eintreten kann (BGH, Urteil vom 27.02.2018, VI ZR 489/16 - juris Rn. 15-19; Senat, Urteile vom 14.12.2016, 6 U 2/15 - juris Rn. 49-51, und vom 13.03.2018, 6 U 13/17 - nicht veröffentlicht).

    Das folgt aus Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, dem auch der Persönlichkeitsschutz einschließlich sich daraus herleitender Unterlassungsansprüche unterfällt (BGH, Urteil vom 27.02.2018, VI ZR 489/16 - juris Rn. 20-24; Senat, Urteile vom 14.12.2016, 6 U 2/15 - juris Rn. 52f., und vom 13.03.2018, 6 U 13/17 - nicht veröffentlicht).

    Das Haftungsprivileg der §§ 8-10 TMG steht dem geltend gemachten Anspruch nicht entgegen, da dieser nicht auf eine nach § 7 Abs. 2 TMG unzulässige Begründung einer allgemeinen Überwachungs- oder Nachforschungspflicht der Beklagten zielt (Senat, Urteil vom 14.12.2016, 6 U 2/15 - juris Rn. 110).

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Dies ist vorliegend anzunehmen, weil eine Kenntnisnahme von den beanstandeten Suchergebnissen in Gestalt von Verlinkungen und dazu gehörenden Textauszügen (Schnipseln, "Snippets") nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09, BGHZ 184, 313; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

    Als solche wäre die Beklagte nur dann anzusehen, wenn es sich bei den vom Kläger beanstandeten Seiten und den darauf befindlichen Inhalten um einen eigenen Inhalt der Beklagten handelte, wozu auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich die Beklagte aber zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

    Ihre Haftung als unmittelbare Störerin bzw. Täterin würde bei dieser Sachlage jedoch voraussetzen, dass sie nicht nur eine adäquat-kausale Ursache zur Rechtsverletzung durch das Auffindbar-Machen der Berichte gesetzt hat, sondern dass sie sich die beanstandeten Äußerung auch zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1419; Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

    Dies ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung festzustellen; dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487; OLG Köln, MMR 2017, 549).

    Einer Anzeige von Suchergebnissen in Gestalt von entsprechenden Links und dazu gehörenden Textauszügen ist daher aus Sicht des verständigen Durchschnittsnutzers lediglich die Aussage zu entnehmen, dass sich die vom Nutzer eingegebenen Suchbegriffe in irgendeiner Weise in den über die angegebenen Links erreichbaren Texten auf den dortigen Internetseiten befinden, nicht aber, dass die Beklagte damit in irgendeiner Form inhaltlich eine Aussage oder Stellungnahme zu den dortigen Veröffentlichungen abgeben will (wie hier OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487; OLG Köln, MMR 2017, 549; vgl. auch Pressemitteilung zu BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, juris).

    Soweit hiernach die Auferlegung einer anlasslosen, allgemeinen Überwachungs- oder Nachforschungspflicht zur Vermeidung einer Haftung der Beklagten als mittelbarer Störer nicht in Betracht kommt, kann eine Prüfpflicht der Beklagten im Hinblick auf die Vermittlung des Zugangs zu bestimmten Inhalten nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten, vom Senat geteilten Auffassung erst dann entstehen, wenn diese vom Betroffenen konkret auf eine bestimmte Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487; OLG Köln, MMR 2017, 549; vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139).

    In Ermangelung allgemein bekannter Umstände, die Verstöße offensichtlich erscheinen lassen, ist sein Tätigwerden deshalb nur veranlasst, wenn der erforderliche Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann (OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487; OLG Köln, MMR 2017, 549; vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219).

    Erforderlich ist eine "anlassbezogene, konkrete und belegte Beanstandung, die hinreichend qualifiziert ist, die Beklagte in die Lage zu versetzen, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers zu überprüfen (OLG München, NJW-RR 2016, 162; vgl. OLG Köln, MMR 2017, 549; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487; OLG Nürnberg, MMR 2009, 131).

  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2017 - 3 S 16/16

    Beweislast beim Recht auf Vergessenwerden

    Der Kläger hat vorliegend zwei konkrete Links in Bezug genommen (vgl. zur Problematik, ob Suchmaschinen nur konkrete Links sperren müssen OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2016 - 6 U 2/15 (Pressemitteilung)).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 117/21

    Kieferchirurgie - Prüfpflichten eines Hostproviders bei Beanstandung einer

    Als solche wäre die Beklagte nur dann anzusehen, wenn es sich bei der vom Kläger beanstandeten Bewertung um einen eigenen Inhalt der Beklagten handelte, wozu auch solche Inhalte gehören, die zwar von einem Dritten eingestellt wurden, die sich die Beklagte aber zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16 Rn. 28, BGHZ 217, 350; Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).
  • VG München, 14.12.2017 - M 17 K 16.4916

    Beanstandung von Werbung im Internet: Jugendmedienschutz

    Die Klägerin hat somit auch durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung übernommen und zumindest den zurechenbaren Anschein erweckt, sich mit den fremden Inhalten zu identifizieren und sich diese zu eigen zu machen (vgl. BGH, U.v. 12.11.2009 - I ZR166/07 - juris Rn. 24 ff.; OLG Karlsruhe, U.v. 14.12.2016 - 6 U 2/15 - juris Rn. 105).

    Aufgrund des hier tangierten Jugendschutzes als hohem Rechtsgut könnte daher sogar der Einsatz von Filtersoftware oder vergleichbaren technischen Hilfsmitteln geboten sein, um die Wiederholung von erkennbar gewordenen Rechtsverletzungen abzustellen (vgl. BGH, U.v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 - juris Rn. 53 f.; BGH, U.v. 17.12.2010 - V ZR 44/10 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.5.2013 - VI ZR 269/12 - juris Rn. 30 zu Kinderpornographie; OLG Karlsruhe, U.v.14.12.2016 - 6 U 2/15 - juris Rn. 113 f.).

  • LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung eines Vertreters einer politischen

    Im politischen Diskurs, um den es hier geht, wird der Begriff "Rassist" bzw. "Rassismus" inzwischen auch zur Beschreibung einer Haltung gebraucht, die bewusst und offensiv diskriminiert, nicht nur anhand der Hautfarbe oder Herkunft, sondern auch anhand der Religion oder Gesinnung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016, Az. 6 U 2/15, MMR 2017, 487).

    Die Bezeichnung einer Person, hier des Antragstellers, als "Rassist" ist schwerpunktmäßig eine Meinungsäußerung (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

  • LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17

    Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen nach

    In der Folge der zitierten Entscheidung des EuGH wurde die Störereigenschaft von Suchmaschinen vielfach festgestellt (vgl. u.a. OLG München, 18 W 826/17, OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).
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