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   LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 2-03 O 194/19   

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https://dejure.org/2019,42406
LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 2-03 O 194/19 (https://dejure.org/2019,42406)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.12.2019 - 2-03 O 194/19 (https://dejure.org/2019,42406)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - 2-03 O 194/19 (https://dejure.org/2019,42406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 935 ff. ZPO
    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

  • JurPC

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Renate Künast kann Untersagung eines Falschzitats verlangen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundestagsabgeordnete wehrt sich erfolgreich gegen Beleidigung im Netz

  • heise.de (Pressebericht, 06.12.2019)

    Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Renate Künast kann Untersagung eines Falschzitats verlangen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.12.2019)

    Renate Künast gewinnt vor Gericht gegen Halle-Leaks

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Renate Künast kann Untersagung eines Falschzitats bei Facebook verlangen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20

    Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht

    KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20

    Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine

    LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19

    Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Renate Künast

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 256
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).

    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen - abgesehen von solchen Tatsachenbehauptungen, die von vornherein Dritten nicht zur Meinungsbildung dienen können (BGH GRUR-RR 2008, 257 Rn. 12 m.w.N.) - aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH GRUR 2013, 312 - IM Christoph; BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Im Jahr 1986 nahm die Klägerin an einer Debatte im [ Landesparlament Z ] über häusliche Gewalt teil, wie der Kammer aus einem Hauptsacheverfahren zwischen den Parteien zum Az. 2-03 O 90/19 bekannt ist.

    Am 24.05.2015 veröffentlichte die "B" einen Artikel mit der Überschrift "A-Politikerin K gerät in Erklärungsnot" (Anlage B3, Bl. 62 d.A. zum Az. 2-03 O 90/19).

    Die Klägerin reichte unter dem 22.02.2019 Hauptsacheklage gegen den Beklagten wegen der Veröffentlichung in seinem Blog ein (Az. 2-03 O 90/19).

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2018, 3506 Rn. 26 - Direkt-Mailing; BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17; jew. m.w.N.).

    Im Allgemeinen gelingt eine Widerlegung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17), die jedoch beklagtenseits verweigert wurde.

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09

    Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BGH NJW 2011, 3516 - Das Prinzip Arche Noah; BVerfG NJW 2013, 774 - Das Prinzip Arche Noah; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 96).

    Zulässig kann ein Zitat sein, wenn es ein zutreffendes Bild von der Aussage des Zitierten zeichnet (BGH NJW 2011, 3516; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 97).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2018, 3506 Rn. 26 - Direkt-Mailing; BGH NJOZ 2018, 194 Rn. 17; jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Damit zeigt der Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 2720/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen ein angebliches Falschzitat

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des wörtlichen Zitats enthält die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so geäußert, wie er zitiert wird (BGH NJW 2011, 3516 - Das Prinzip Arche Noah; BVerfG NJW 2013, 774 - Das Prinzip Arche Noah; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 96).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Er ist insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen (BVerfG NJW 1992, 1439, 1442 - Bayer; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 12 Rn. 136).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2007 - 6 U 43/07

    Wettbewerbsrecht; einstweilige Verfügung: Widerlegen der Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Nicht ausreichen soll hingegen die bloße Wiederholung gleichartiger Verletzungshandlungen (OLG Hamburg MD 2007, 1053; OLG Karlsruhe WRP 2007, 822, 823; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Aufl. 2016, § 12 Rn. 331).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
    Wesentlich kann aber insoweit auch eine angebliche besondere Wortwahl des Betroffenen sein, zumal er als "Zeuge gegen sich selbst" angeführt wird (vgl. BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 112/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Konsumententest

  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2012 - 6 O 538/11
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08

    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12

    Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Somit wird der Klägerin, oder dem Autor [...], bei genauester Betrachtung keine Aussage untergeschoben, die sie tatsächlich nicht getätigt haben - was eine Persönlichkeitsverletzung wäre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.12.2016, I-15 W 46/16 - juris Rn. 83; zur Verbindung von Porträt und Text auch LG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.12.2019, 2-03 O 194/19).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Auf den Antrag der Klägerin hat die Kammer dem Beklagten mit Beschluss vom 15.05.2019 (Az. 2-03 O 194/19) die Äußerung gemäß dem Klageantrag zu I.2, die er zusätzlich bei Facebook veröffentlicht hatte, untersagt.

    Auf den Widerspruch des Beklagten hin hat die Kammer die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 05.12.2019 bestätigt (veröffentlicht unter BeckRS 2019, 31428 und JurPC Web-Dok.

    Zusätzlich hat er - wie der Kammer aus dem Verfahren zwischen den Parteien zum Az. 2-03 O 194/19 bekannt ist - die Äußerung gemäß dem Klageantrag zu I.2 nach Erhebung der hiesigen Klage bei Facebook wiederholt und sogar durch entsprechende Werbung für eine größere Reichweite gesorgt, wobei weitere 28.500 Personen mit dem Post interagierten, wie die Klägerin unbestritten vorgetragen hat.

  • OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20

    Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht

    Der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019, Az. 2-03 O 194/19, wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Es werden auch private kleine Forenbetreiber begünstigt (Senat v. 22.11.2011 - 15 U 91/11, MMR 2012, 197), all dies aber nur, wenn es nicht um Fragen aus dem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich geht (allg. dazu auch BeckOK/InfoMedienR/ Söder , Ed. 29, § 823 Rn. 67 f.) oder sonst selbst erkennbare und so auch selbst steuerbare Dinge (zu unvollständiger Tatsachenbehauptung etwa LG Frankfurt a.M. v. 30.01.2020 - 2-03 O 142/19, GRUR-RS 2020, 1831 für Twitter-Beiträge; v. 05.12.2019 - 2-03 O 194/19, MMR 2020, 256 für Facebook-Beiträge; gegen Laienprivileg in diesem Bereich auch LG Saarbrücken v. 23.11.2017 - 4 O 328/17, MMR 2018, 483 Rn. 53).
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