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   OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09   

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https://dejure.org/2010,13598
OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3 Abs. 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3 Abs. 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MPR 2010, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften

    Erkennbar/Vorhersehbar sein muss damit nicht etwa der Haarriss in einer konkreten Mineralwasserflasche oder hier die klinischen Auswirkungen, sondern das zugrunde liegende allgemeine Fehlerrisiko, d.h. die Gefahr, dass gläserne Mineralwasserflaschen Risse ziehen und unter Druck explodieren können - hier die grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Materialverlusts inklusive der Kenntnis der Auswirkung von Metallverlust im Körper - (BGH NJW 1995, 2162, 2163; BGHZ 181, 253 = NJW 2009, 2952 Rn 28 und 31; BGH NJW 2013, 1302 - Heißwasser-Untertischgerät Rn 9; OLG Frankfurt NJW 1995, 2498, 2499; OLG München Urteil vom 11.01.2011 - 5 U 3158/10 -, juris Rn 19: explodierende Piccoloflasche; vgl auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 -, MPR 2010, 311 - juris Rn 8 und OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 163/08 -, VersR 2011, 637, juris Rn 21 zu einem undichten Herzschrittmacher: Nicht die Undichtigkeit des einzelnen Herzschrittmachers ist ausschlaggebend, sondern der Fehler der Baureihe, der im Einzelfall die Gefahr der Undichtigkeit begründet).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10

    Kein Auskunftsanspruch in analoger Anwendung des § 84 a AMG zur Vorbereitung

    Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat sich in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2010 (Aktenzeichen: 1 U 99/09, zitiert nach Juris) mit der Frage eines Konstruktionsfehlers bei einem Herzschrittmacher befasst.
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