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   OLG Hamm, 20.11.2012 - I-4 U 95/12   

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https://dejure.org/2012,43118
OLG Hamm, 20.11.2012 - I-4 U 95/12 (https://dejure.org/2012,43118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2012 - I-4 U 95/12 (https://dejure.org/2012,43118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2012 - I-4 U 95/12 (https://dejure.org/2012,43118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein "Made in Germany" für Kondome, die im Wesentlichen im Ausland gefertigt werden

  • kanzlei.biz

    "Made in Germany' erfordert Herstellung in Deutschland

  • Betriebs-Berater

    Irreführende Werbung mit Herkunftshinweis "Made in Germany"

  • aufrecht.de

    Zur irreführenden Angabe "Made in Germany" bei Kondomen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das Kondom "Made in Germany”

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kondome dürfen nicht mit "Made in Germany" beworben werden, wenn die wesentlichen Herstellungsschritte im Ausland stattfinden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Made in Germany

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Made in Germany" in der Werbung nur beschränkt zulässig

  • heise.de (Pressemeldung, 08.03.2013)

    "Made in Germany" gibt's nicht aus dem Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kondome - made in Germany

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Unzulässige Werbung "KONDOME - Made in Germany"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kondom "Made in Germany" - Darf nicht aus dem Ausland kommen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Im Ausland gefertigte - in Deutschland lediglich befeuchtete und abgepackte - Kondome dürfen nicht als "Made in Germany" beworben werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kondom (not) "made in Germany" - Mit diesem Etikett dürfen Hersteller nur werben, wenn wesentliche Produktionsvorgänge in Deutschland stattfinden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Im Ausland gefertigte - in Deutschland lediglich befeuchtete und abgepackte - Kondome dürfen nicht als "Made in Germany" beworben werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung mit Hinweis "Made in Germany"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "KONDOME - Made in Germany" wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für Kondome Made in Germany wettbewerbswidrig?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Werbeaussage Made in Germany

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Strenge Regeln für "Made in Germany"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hochstapelndes Kondom - "Made in Germany" geht nur, wenn wesentlich hier gefertigt wurde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit der Werbung "Made in Germany"

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Was bedeutet "made in germany" - Kondome

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" bei Produktion im Ausland irreführend - Einsiegeln, Verpacken und eine Qualitätskontrolle sind nicht Teil der Herstellung des eigentlichen Endprodukts

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Deutsche" Kondome: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MPR 2013, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72

    Ski-Sicherheitsbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - 20 U 110/10

    Irreführung durch Benutzung der Bezeichnung "Hergestellt in Deutschland" in

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Stuttgart, 10.02.1995 - 2 U 238/94

    Irreführende Herkunftsvermutung eines Gerätes durch Typenschild mit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 4 U 121/13

    Unzulässige Werbung mit "deutsche Markenkondome"

    Die hiergegen gerichtete Berufung wies der Senat mit Urteil vom 20.11.2012 zurück (Az. 4 U 95/12).

    Eines besonderen Hinweises, dass die Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld vom 30.03.2012 (15 O 23/12) sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.11.2012 (4 U 95/12) im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen seien, habe es nicht bedurft.

    Die unauffällige produktbezogene Darstellung unterscheide sich von derjenigen, die dem Senatsurteil vom 20.12.2012 (Az. 4 U 95/12) zugrunde gelegen habe.

  • OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit "Made in Germany"

    Nach der Rechtsprechung (BGH, MDR 1973, 650 f. - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Hamm, MPR 2013, 68 ff. [Kondome]; OLG Düsseldorf, GRUR-Prax 2011, 280 [Besteckset]; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53) ist es in Übereinstimmung mit der Literatur (Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 ff.; Mey/Eberli, "Made in Germany" im europäischen und internationalen Kontext, GRUR-int 2014, 321 ff.; Dück, Kriterien für eine geographisch korrekte Benutzung von "Made in Germany", GRUR 2013, 576 ff.; Klein/Sieger, "Made in EU", "Germany" oder die deutsche Flagge - Alternativen zu "Made in Germany"?, GRUR-Prax 2013, 57 ff.; Slopek, Schwarz, rot, bunt - wie "deutsch" muss ein Produkt "Made in Germany" sein?, GRUR-Prax 2011, 291 f.) für die Bezeichnung "Made in Germany" nicht erforderlich, dass die Ware zu 100 %, vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung, in Deutschland produziert wird.
  • LG Bielefeld, 23.04.2013 - 15 O 37/13

    Unterlassungsanspruch der irreführenden Werbung von Kondomen mit der Bezeichnung

    Nach fruchtlos gebliebener Abmahnung erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte (Beschlussverfügung vom 21.02.2012, bestätigt durch Urteil der Kammer vom 30.03.2012 in Verbindung mit dem Berufungsurteil des OLG Hamm vom 20.11.2012, 15 O 23/12 LG Bielefeld/I-4 U 95/12 OLG Hamm), die inhaltlich Ziffer 1 und 2 dieses Urteils entspricht.

    Nach den Ausführungen des OLG Hamm im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 20.11.2012, I-4 U 95/12), denen die Kammer beitritt, beruht dies insbesondere auf folgendem:Die Aussage ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, da durch sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen ein unrichtiger, da von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichender Eindruck über die geografische Herkunft der von der Beklagten vertriebenen Kondome vermittelt wird.

  • OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Kondomen "Made in Germany"

    Im sich anschließenden Verfügungsverfahren 15 O 23/12 LG Bielefeld (= I-4 U 95/12 OLG Hamm) wurde der Beklagten letztlich unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, hinsichtlich der von ihr angebotenen Kondome im geschäftlichen Verkehr zu werben mit "KONDOME - Made in Germany", wie auf ihrer Homepage www.amor.ag abgebildet geschehen.
  • LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12

    Beurteilung der Richtigkeit der geografischen Herkunftsbezeichnung einer Ware;

    Hierdurch wird die Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieprodukts seien in Deutschland erfolgt, zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Waren die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2012, I-4 U 95/12, BeckRS 2013, 02121, m.w.N. - Gegenstand der Erörterung im letzten Termin).
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