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   OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 24 U 221/01   

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https://dejure.org/2003,22982
OLG Frankfurt, 30.09.2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2003 - 24 U 221/01 (https://dejure.org/2003,22982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3; BGB § 779; GKG § 12
    Streitwert bei Streit um die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2004, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Das (den Wert des ursprünglichen Rechtsstreits übersteigende) Interesse an der Wirksamkeit des Vergleichs (für dessen Relevanz: OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 97; OLG Bamberg, JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2004, 122) oder der Wert des Vergleichs (so: MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rn. 127) ist nur maßgeblich, wenn neben der Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits nach § 256 Abs. 2 ZPO auch die Feststellung der Wirksamkeit des Vergleichs beantragt wird.
  • BGH, 08.02.2007 - V ZR 160/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Vergleichs

    In einer solchen Konstellation kann es nur auf das Interesse der anfechtenden Partei ankommen (OLG Bamberg JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt/Main, OLGR 2004, 122).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 52/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Streit über die Wirksamkeit eines

    Der Wertbestimmung habe daher eine Saldierung der mit dem Vergleichsabschluss verbundenen vermögensrechtlichen Vor- und Nachteile für den "Fortsetzungskläger" vorauszugehen (Schneider/Herget Streitwertkommentar 12. Aufl. Rdn. 5737; MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger 2. Aufl. § 3 Rdn. 127; OLG Bamberg JurBüro 1998, 541; OLG Frankfurt OLG-Report 2004, 122; OLG Stuttgart JurBüro 1978, 1654, 1655).
  • LG Halle, 16.03.2010 - 11 O 74/07

    Bemessung des Streitwerts: Nachverfahren über die Wirksamkeit eines

    Für den Fall, dass der Vergleich über die mit der Klage geltend gemachten prozessualen Ansprüche hinausgehende Leistungspflichten beinhaltet, nimmt eine starke Meinung in Literatur und Rechtsprechung an, dass für das Verfahren nach Anfechtung des Vergleiches bei der Bestimmung des Streitwertes auch der Wert dieser Interessen zu berücksichtigen sei (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Dezember 1979, 23 W 578/79, Rn. 12, wie auch in nachfolgend mit Rn. aufgeführten Entscheidungen zitiert nach Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Mai 1998, 3 U 149/97, Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2003, 24 U 221/01, Rn. 2; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 5737; Wöstmann, in: MünchKomm-ZPO, 3. Aufl., § 3 Rn. 127).
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