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   OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00   

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https://dejure.org/2001,5273
OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00 (https://dejure.org/2001,5273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Herkunftsbezeichnung; Abkommen mit Kuba; Gewerbliche Schutzrechte; Kubanische Zigarren; Havannas

  • Judicialis

    MarkenG § 127 Abs. 3; ; MarkenG § 127; ; WZG § 4 Abs. 1 Nr. 1 u. 4; ; WZG § 26; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (BGBl. II 1954, 1112; 1955, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • preubohlig.de (Leitsatz)

    Habana

    Bezeichnung eines Motorrollers durch Ortsangabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 64
  • MarkenR 2001, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (siehe BGH GRUR 1957, 430-Havana) sind die in der Folgezeit mit anderen Staaten abgeschlossenen zweiseitigen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben ohne Bedeutung.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 6.4.2000 die Beklagte antragsgemäß verurteilt und zur Begründung ausgeführt: Die beanstandete Bezeichnung dürfe nach dem deutsch-kubanischen Abkommen nicht verwendet werden und die angegriffene Benutzung sei daher nach den Gründen der Entscheidung BGH GRUR 1957, 430 - Havana zu unterlassen.

    Die Beklagte zieht nicht in Zweifel, daß die Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen für die von ihr vertriebenen Motorroller im Widerspruch zu Art. 13 Abs. b des deutsch-kubanischen Herkunfsabkommens in der Auslegung durch den Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.3.1957 (GRUR 1957, 430, 432-Havana) steht.

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67

    Champagner-Weizenbier

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragsschließenden Staaten maßgeblich (BGHZ 52, 216, 219 ff= GRUR 1969, 611 - Champanger-Weizenbier; BGHZ 143, 290, 297 m.w N. = GRUR 2000.1035 = WRP 2000, 1157 - NJW 2000, 1035 -PLAYBOY; jeweils m.w.N.).

    Eine solche restriktive Auslegung wäre nur dann statthaft, wenn festgestellt werden könnte, daß der wirkliche Wille der Vertragsschließenden sich nicht mit dem weitergehenden Wortlaut deckt (BGHZ 52, 216, 223 unter 21 = GRUR 1969, 611 -Champagner-Weizenbier), wovon aber vorliegend nicht ausgegangen werden kann.

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 26/68

    Streit zwischen Getränkeherstellern über die Verwendung von Warenzeichen -

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Für die Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen ist nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie der aus dem Gesamtinhalt, dem Zweck und der Entstehungsgeschichte zu ermittelnde übereinstimmende Wille der vertragsschließenden Staaten maßgeblich (BGHZ 52, 216, 219 ff= GRUR 1969, 611 - Champanger-Weizenbier; BGHZ 143, 290, 297 m.w N. = GRUR 2000.1035 = WRP 2000, 1157 - NJW 2000, 1035 -PLAYBOY; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Es ist in der Rechtsprechung zu den Fällen der Rufausbeutung bei berühmten Kennzeichnungen (§ 1 UWG) mehrfach darauf abgestellt worden, daß eine Rufübertragung ("Imagetransfer") auch auf sehr weit entfernte Produktgruppen in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - Rolls Royce; GRUB 1985, 550, 552-Dimple; GRUR 1991, 4651466 - Salomon; GRUR 1994, 635, 636Pulloverbeschriftung; Piper, GRUR 1996, 429, 434 f; Starck, MarkenR 2000, 73), und zwar um so eher, je bekannter bzw. berühmter die fragliche Kennzeichnung ist.
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Es ist in der Rechtsprechung zu den Fällen der Rufausbeutung bei berühmten Kennzeichnungen (§ 1 UWG) mehrfach darauf abgestellt worden, daß eine Rufübertragung ("Imagetransfer") auch auf sehr weit entfernte Produktgruppen in Betracht kommen kann (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - Rolls Royce; GRUB 1985, 550, 552-Dimple; GRUR 1991, 4651466 - Salomon; GRUR 1994, 635, 636Pulloverbeschriftung; Piper, GRUR 1996, 429, 434 f; Starck, MarkenR 2000, 73), und zwar um so eher, je bekannter bzw. berühmter die fragliche Kennzeichnung ist.
  • BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Dies wurde vor allem aus dem in der Präambel und in Art. 1 des Abkommens zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck des Abkommens - Verstärkung des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb - hergeleitet (vgl. auch BGH GRUR 1970, 311, 312 Samos, zum deutsch-griechischen Herkunftsabkommen sowie BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne, zum deutsch-italienischen Herkunftsabkommen; BGH GRUR 1995, 95, 96-Produktionsstätte, zum deutsch-schweizerischen Abkommen).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    Dies wurde vor allem aus dem in der Präambel und in Art. 1 des Abkommens zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck des Abkommens - Verstärkung des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb - hergeleitet (vgl. auch BGH GRUR 1970, 311, 312 Samos, zum deutsch-griechischen Herkunftsabkommen sowie BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne, zum deutsch-italienischen Herkunftsabkommen; BGH GRUR 1995, 95, 96-Produktionsstätte, zum deutsch-schweizerischen Abkommen).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 6 U 86/99

    Wettbewerbsrecht; Champagner bekommen, Sekt bezahlen

    Auszug aus OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00
    In der Entscheidung "Champagner-Weizenbier" (a.a.O.) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (BGH GRUR 1969, 615 - Champi-Krone; GRUR 1988, 453 = NJW 1988, 644 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 42 = GRURInt. 2000, 796 ; LG Hamburg GRURInt. 1996, 155, 157) wurde der Schutz zwar nicht auf die in der Anlage B zu dem Abkommen aufgeführten Waren bzw. Warengebiete beschränkt, ein Schutz auf allen denkbaren Warengebieten wurde dagegen verneint.
  • LG Hamburg, 20.12.1994 - 312 O 585/94
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Danach waren alle Unternehmen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus § 128 Abs. 1 MarkenG berechtigt, die die geographische Herkunftsangabe zulässigerweise im geschäftlichen Verkehr nutzten (OLG München MarkenR 2001, 218, 223; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 128 Rdn. 5; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 128 Rdn. 6; v. Schultz/Gruber, Markenrecht, § 128 Rdn. 4).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Ausreichend dafür ist, dass die geographische Herkunftsangabe ein besonderes Ansehen genießt, ohne dass dies durch objektive Eigenschaften der mit der geographischen Herkunftsangabe gekennzeichneten Produkte begründet sein muss (vgl. zum Schutz der bekannten Marke BGH, Urteil vom 9. Dezember 1982 - I ZR 133/80, BGHZ 86, 90, 95 f. - Rolls-Royce; zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe mit besonderen Ruf OLG München, GRUR-RR 2002, 64, 66; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 127 MarkenG Rn. 31; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 127 Rn. 22; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 127 Rn. 29; Omsels, Geografische Herkunftsangaben, 2007, Rn. 612).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18

    Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit

    Unerheblich ist allerdings - anders als bei § 127 Absatz 1 MarkenG - das Vorliegen einer Irreführungsgefahr (Fezer, a.a.O., MarkenG § 127 Rn. 22; OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 58).

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).

  • OLG München, 25.10.2012 - 29 U 5084/03

    Verletzung der geschützten geografischen Herkunftsangabe "Bayerisches Bier" durch

    § 127 Abs. 3 MarkenG entspricht weitgehend dem von der Rechtsprechung in Anwendung von § 1 UWG a.F. entwickelten Schutz von bekannten Herkunftsangaben (Senat GRUR-RR 2002, 64 [66] m.w.N. - Habana).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18

    Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18

    Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke

    Anders als bei der Anwendung von § 127 Absatz 2 MarkenG, genügt für die Begründung des guten Rufs der geografischen Herkunftsangabe mithin die allgemeine Vorstellung, Produkte dieser Herkunft seien besonders gut (OLG München, Urteil vom 22. März 2001 - 29 U 3755/00, juris Rn. 59).
  • BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Der Frage, auf welche Waren das genannte Abkommen anwendbar ist (vgl dazu OLG München MarkenR 2001, 218 - Habana) braucht hier nicht nochmals nachgegangen zu werden.
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