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   EuGH, 19.04.2007 - C-273/05 P   

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https://dejure.org/2007,4217
EuGH, 19.04.2007 - C-273/05 P (https://dejure.org/2007,4217)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - C-273/05 P (https://dejure.org/2007,4217)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - C-273/05 P (https://dejure.org/2007,4217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke CELLTECH - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    HABM / Celltech

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke CELLTECH - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter

  • EU-Kommission PDF

    HABM / Celltech

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke CELLTECH - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter

  • EU-Kommission

    HABM / Celltech

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Wortzeichens CELLTECH als Gemeinschaftsmarke für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zelltechnologie; Zurückweisung der Anmeldung aufgrund eines lediglich die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Zelltechnologie und die im Rahmen dieser Tätigkeiten ...

  • Judicialis

    Satzung des Gerichtshofs Art. 56; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke CELLTECH - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    HABM / Celltech

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke CELLTECH - Absolute Eintragungshindernisse - Keine Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 14. April 2005 in der Rechtssache T-260/03, Celltech R&D Ltd gegen Harmonisierungsamt für ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. April 2005 in der Rechtssache T-260/03, Celltech R&D Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), mit dem das Gericht die Entscheidung R659/2002-2 der Zweiten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MarkenR 2007, 204
 
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Wird zitiert von ... (424)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Diese Beurteilung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, wonach es nicht darauf ankomme, ob die beschriebenen Merkmale wesentlich oder nebensächlich seien (Urteil vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.

    Im Urteil Koninklijke KPN Nederland habe der Gerichtshof lediglich darauf hingewiesen, dass die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder die Merkmale der Waren beschreibe, "im Allgemeinen" diese Merkmale beschreibe.

    Es muss vielmehr festgestellt werden, dass das Wort selbst beschreibenden Charakter hat (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1], der im Wesentlichen mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 identisch ist, Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 96, und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 37).

    Wie das HABM ausgeführt hat, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für diese Merkmale selbst beschreibend im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 ist (Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 98, und Campina Melkunie, Randnr. 39).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch festgestellt, dass einer solchen Kombination der beschreibende Charakter im Sinne dieser Bestimmung fehlen kann, sofern der von ihr erweckte Eindruck hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenfügung ihrer Bestandteile entsteht (Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 99, und Campina Melkunie, Randnr. 40).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Es muss vielmehr festgestellt werden, dass das Wort selbst beschreibenden Charakter hat (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1], der im Wesentlichen mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 identisch ist, Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 96, und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 37).

    Wie das HABM ausgeführt hat, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für diese Merkmale selbst beschreibend im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 ist (Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 98, und Campina Melkunie, Randnr. 39).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch festgestellt, dass einer solchen Kombination der beschreibende Charakter im Sinne dieser Bestimmung fehlen kann, sofern der von ihr erweckte Eindruck hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenfügung ihrer Bestandteile entsteht (Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 99, und Campina Melkunie, Randnr. 40).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Außerdem sei die Würdigung des Gerichts vor dem Hintergrund des in Randnr. 43 des angefochtenen Urteils genannten Urteils des Gerichtshofs vom 16. September 2004, SAT.1/HABM (C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317), nicht gerechtfertigt.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Diese Vorschrift schließt daher aus, dass die betreffenden Zeichen oder Angaben aufgrund der Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (Urteil vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Die verschiedenen in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Eintragungshindernisse sind im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das jedem von ihnen zugrunde liegt (Urteil vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Denn eine solche Verwendung wäre allenfalls eines der vielfachen Anwendungsgebiete, nicht aber eine technische Funktion (Urteil [des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM] CARCARD [T-356/00, Slg. 2002, II-1963], Randnr. 40).
  • EuG, 08.06.2005 - T-315/03

    Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    44 bis 49) und des Gerichts (Urteil vom 8. Juni 2005, Wilfer/HABM [ROCKBASS], T-315/03, Slg. 2005, II-1981, Randnr. 21).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs daher auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. u. a. Urteile vom 11. November 2004, Ramondín u. a./Kommission, C-186/02 P und C-188/02 P, Slg. 2004, I-10653, Randnr. 60, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 61).
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Die Beschwerdekammer hat jedoch nicht aufgezeigt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken eine konkrete und unmittelbare Verbindung zwischen den beanspruchten pharmazeutischen Waren und Dienstleistungen und dem Bedeutungsgehalt des Wortzeichens CELLTECH herstellen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 35).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
    Diese Auslegung werde bestätigt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, Slg. 2004, I-10107, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.2004 - C-186/02

    Ramondín und Ramondín Cápsulas / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen

  • EuG, 14.04.2005 - T-260/03

    Celltech / HABM (CELLTECH) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CELLTECH - Absolute

  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    In Bezug auf sprachliche Ausdrücke, die aus einer Kombination von Bestandteilen bestehen, hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein etwaiger beschreibender Charakter teilweise für jeden dieser Bestandteile getrennt geprüft werden kann, aber auf jeden Fall auch für das durch die Bestandteile gebildete Ganze festgestellt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, HABM/Celltech R&D, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnrn.
  • EuG, 28.01.2009 - T-174/07

    Volkswagen / HABM (TDI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Diese Vorschrift schließt es daher aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 62, und vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnr. 75).

    Insoweit sei auf das Urteil HABM/Celltech (oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 37 ff.) zu verweisen.

    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 50, und HABM/Celltech, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 38).

    Wenn diese Stellen auch grundsätzlich in ihren Entscheidungen belegen müssen, dass diese Tatsachen richtig sind, gilt dies doch nicht, soweit sie allgemein bekannte Tatsachen anführen (Urteile Storck/HABM, Randnr. 51, und HABM/Celltech, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 39).

  • EuGH, 20.09.2017 - C-673/15

    The Tea Board / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Diese Vorschrift erlaubt daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Individualmarke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, EU:C:1999:230, Rn. 25, und vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 75 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die von The Tea Board gegen diese Randnummer erhobene Rüge geht folglich ins Leere und ist zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, EU:C:2007:224, Rn. 56 und 57).

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