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   BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97   

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BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97 (https://dejure.org/1999,90)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1999 - I ZB 19/97 (https://dejure.org/1999,90)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1999 - I ZB 19/97 (https://dejure.org/1999,90)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten eigenständigen Wortbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 345
  • GRUR 2000, 231
  • afp 2000, 312
  • MarkenR 1999, 400
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Ob dieser Auffassung beigetreten werden kann (vgl. bezüglich einer Ziffer: HABM MarkenR 1999, 323, 324 Tz. 14 - "7"; s. auch PrüfRL HABM Nr. 8.3) oder ob nicht auch bei einer einzelnen Zahl oder Ziffer eine Einzelfallprüfung stattzufinden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 21/92, GRUR 1997, 366, 367 - quattro II; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 8 Rdn. 116c), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Es wird dabei aber insbesondere auch zu prüfen haben, ob die in dem Wort "Fünfer" enthaltene Mengenangabe nach den Gepflogenheiten auf dem Gebiet der in Anspruch genommenen Waren auch ohne weitergehende Angaben (vgl. BGH GRUR 1997, 366 - quattro II; BGH, Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95, GRUR 1997, 627, 628 = WRP 1997, 739 - à la Carte) verständlich und wichtig sowie für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsam sein kann.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Dabei wird es davon auszugehen haben, daß die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Versagung der Eintragung auch dann zuläßt, wenn zwar eine Benutzung der in Frage stehenden Bezeichnung als Sachangabe (bisher noch) nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den gegebenen Umständen in Zukunft erfolgen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, Umdr.

    Es wird des weiteren berücksichtigen können, daß über die in der Bestimmung selbst genannten Angaben und die dort ebenfalls erwähnten sonstigen Merkmale der Ware selbst hinaus unter das Eintragungsverbot auch solche Angaben fallen, die andere - als die aufgeführten - für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren beschreiben (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein so gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, daß es vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl. BGH, Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97 - YES, Umdr. S. 9 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Dabei wird es davon auszugehen haben, daß die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Versagung der Eintragung auch dann zuläßt, wenn zwar eine Benutzung der in Frage stehenden Bezeichnung als Sachangabe (bisher noch) nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den gegebenen Umständen in Zukunft erfolgen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, Umdr.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Es wird des weiteren berücksichtigen können, daß über die in der Bestimmung selbst genannten Angaben und die dort ebenfalls erwähnten sonstigen Merkmale der Ware selbst hinaus unter das Eintragungsverbot auch solche Angaben fallen, die andere - als die aufgeführten - für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren beschreiben (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein so gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, daß es vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl. BGH, Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97 - YES, Umdr. S. 9 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Dabei wird es davon auszugehen haben, daß die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Versagung der Eintragung auch dann zuläßt, wenn zwar eine Benutzung der in Frage stehenden Bezeichnung als Sachangabe (bisher noch) nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den gegebenen Umständen in Zukunft erfolgen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, Umdr.
  • BPatG, 05.02.1997 - 32 W (pat) 67/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten eigenständigen

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 38, 57 = BPatG GRUR 1998, 52).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
    Es wird dabei aber insbesondere auch zu prüfen haben, ob die in dem Wort "Fünfer" enthaltene Mengenangabe nach den Gepflogenheiten auf dem Gebiet der in Anspruch genommenen Waren auch ohne weitergehende Angaben (vgl. BGH GRUR 1997, 366 - quattro II; BGH, Beschl. v. 27.2.1997 - I ZB 2/95, GRUR 1997, 627, 628 = WRP 1997, 739 - à la Carte) verständlich und wichtig sowie für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsam sein kann.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Dieser nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so auf, wie es ihm entgegentritt, unterzieht es keiner analysierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, GRUR 1999, 1089, 1091 = WRP 1999, 1167 - YES; Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 25/97, GRUR 2000, 502, 503 = WRP 2000, 520 - St. Pauli Girl, jeweils m.w.N.) und stellt auch keine rechtlichen Erwägungen an.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Dabei ist, wie das Bundespatentgericht in anderem Zusammenhang zutreffend angeführt hat, davon auszugehen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, und es keiner analysierenden Betrachtungsweise unterzieht (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97 - FÜNFER, Umdr. S. 7).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Da auch sonstige Gründe, dem angemeldeten Zeichen jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen, nicht ersichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, GRUR 1999, 1093 = WRP 1999, 1169 - FOR YOU; Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 17.2.2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt), kann der angefochtene Beschluß keinen Bestand haben.
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