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   BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10   

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https://dejure.org/2010,23672
BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2010,23672)
BPatG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2010,23672)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 27 W (pat) 85/10 (https://dejure.org/2010,23672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu Gesprächsbezeichnungen als Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft auch für Dienstleistungen, die sich auf Angebote beziehen, die in einer mit der Marke bezeichneten Lokation stattfinden - zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu Gesprächsbezeichnungen als Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft auch für Dienstleistungen, die sich auf Angebote beziehen, die in einer mit der Marke bezeichneten Lokation stattfinden - zur ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu Gesprächsbezeichnungen als Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft auch für Dienstleistungen, die sich auf Angebote beziehen, die in einer mit der Marke bezeichneten Lokation stattfinden - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Konstanzer Konzilgespräch" - zu Gesprächsbezeichnungen als Herkunftshinweis - Unterscheidungskraft auch für Dienstleistungen, die sich auf Angebote beziehen, die in einer mit der Marke bezeichneten Lokation stattfinden - zur ...

Papierfundstellen

  • MarkenR 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10
    Selbst bei Sportstätten hat das Bundespatentgericht für Namen wie "Bodensee-Arena" angenommen, dass sie trotz örtlicher Bezüge auf einen bestimmten Anbieter hinweisen (BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01 - Bodensee-Arena).
  • BPatG, 15.07.2008 - 33 W (pat) 91/06
    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10
    Das Publikum wird deshalb auch in "Konstanzer Konzilgespräch" einen betrieblichen Herkunftshinweis sehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az: 33 W (pat) 91/06 - Gut Darß; Beschluss vom 27. Januar 2009, Az: 27 W (pat) 43/09 - Halle Münsterland).
  • BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 43/09

    Halle Münsterland

    Auszug aus BPatG, 13.07.2010 - 27 W (pat) 85/10
    Das Publikum wird deshalb auch in "Konstanzer Konzilgespräch" einen betrieblichen Herkunftshinweis sehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az: 33 W (pat) 91/06 - Gut Darß; Beschluss vom 27. Januar 2009, Az: 27 W (pat) 43/09 - Halle Münsterland).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    (2) Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die in einer bestimmten Branche bestehenden Kennzeichnungsgewohnheiten das Verkehrsverständnis des Publikums in einem Maße bestimmen, dass der Durchschnittsverbraucher derartige Bezeichnungen auch als Produktkennzeichen ansieht und sie deshalb über originäre Unterscheidungskraft verfügen (BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 32 W (pat) 11/01, juris Rn. 8; Beschluss vom 15. Juli 2008 - 33 W (pat) 91/06, juris Rn. 45; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 43/09, juris Rn. 18; MarkenR 2010, 403, 404).
  • BPatG, 18.07.2012 - 27 W (pat) 539/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Kölner Dom)" - Unterscheidungskraft -

    2) Dass Hinweise auf Gebäude von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11 - telespargel event), gilt erst recht für deren bildliche Darstellung.

    Soweit die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 41, zu denen z. B. Orgelkonzerte gehören, im Dom stattfinden können, ist zu beachten, dass Hinweise auf Veranstaltungsorte von allgemeinen Ortsangaben abzugrenzen sind, da Veranstaltungen dort nur im Einverständnis mit dem Inhaber des Hausrechts stattfinden können (BPatG MarkenR 2010, 403 - Konstanzer Konzilgespräch; Beschl. v. 8. März 2012 - 27 W (pat) 8/11, BeckRS 2012, 11120 - telespargel event).

  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center Neuss" - Unterscheidungskraft -

    Ferner weicht die vorliegende Entscheidung von drei Beschlüssen des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. September 2009 (27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau), 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) und 13. Juli 2010 (27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräch) ab (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), in welchen dieser entschieden hat, dass Kombinationen aus einer Ortsangabe und den Sachbegriffen "Stadtwerke" oder "Konzilgespräch" bzw. ein aus einem geographischen Wirkungsfeld und einem Sachgebiet zusammengesetzter Verbandsname von den angesprochenen Verkehrskreisen als unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangaben wahrgenommen würden.a.
  • BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 43/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dortmunder U" - freihaltungsbedürftige Ortsangabe -

    Freihaltungsbedürftige Ortangaben können auch Namen bekannter Gebäudekomplexe mit umgebender Areal sein, wenn die benannten Örtlichkeiten als Herstellungs- bzw. Vertriebsstätten sowie als Ort der Erbringung einer Dienstleistung in Betracht kommen (Abgrenzung zu 32 W (pat) 19/03 - Weltkulturerbe Zollverein; 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadien; 27 W (pat) 85/10  - Konstanzer Konzilsgespräch; 27 W (pat) 514/10  - Ulmer Münster).

    Ebenso fehlt bei "Dortmunder U" ein Hinweis auf eine dort stattfindende Veranstaltung, die als solche Markenschutz erfahren könnte wie "Konstanzer Konzilgespräch" (BPatG MarkenR 2010, 403).

  • BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 74/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "DüsseldorfCongress" (Wort-Bildmarke) - fehlende

    Soweit die Anmelderin auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu "Konstanzer Konzilgespräch" (Beschluss vom 13. Juli 2010, 27 W (pat) 85/10, BeckRS 2010, 19797, "Halle Münsterland" (Beschluss vom 27. Januar 2009, Az: 27 W (pat) 43/09), "Gut Darß" (Beschluss vom 15. Juli 2008, Az: 33 W (pat) 91/06), und "Bodensee-Arena" (Beschluss vom 30. Mai 2001, Az: 32 W (pat) 11/01) Bezug nimmt, ist eine unterschiedliche Beurteilung geboten, da es sich insoweit jeweils um Gebäude und andere Immobilien handelt.
  • BPatG, 18.07.2012 - 29 W (pat) 522/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fabrik Paderborn" - Freihaltungsbedürfnis

    Sie vertritt die Ansicht, das Bundespatentgericht habe in einer Vielzahl von Entscheidungen bestätigt, dass sich auch im Bereich von Veranstaltungsstätten die Übung herausgebildet habe, Kennzeichen zu verwenden, die sich aus dem Namen einer Region, Kommune und Einrichtungsbezeichnung, wie Stadion, Arena oder ähnliches - oder eben Fabrik - zusammensetzten (27 W (pat) 16/11 - Nordhessenhalle; 27 W (pat) 158/10 - Stadion an der Alten Försterei; 27 W (pat) 85/10 -Konstanzer Konzilgespräche; 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion; 27 W (pat) 43/09 -Halle Münsterland).

    Auf die (auch) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 27. Senats des Bundespatentgerichts zugelassene und eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2011 (a. a. O. - Rheinpark-Center Neuss) der Auffassung, dass das Publikum der Zusammensetzung einer Einrichtungsbezeichnung und einer geographischen Angabe regelmäßig einen betrieblichen Herkunftshinweis entnehme, wie dies in den Verfahren 27 W (pat) 16/11 - Nordhessenhalle, 27 W (pat) 158/10 - Stadion an der Alten Försterei, 27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräche, 27 W (pat) 218/09 - Ruhrstadion und 27 W (pat) 43/09 - Halle Münsterland angenommen wurde, eine Absage erteilt.

  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 521/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center" - Unterscheidungskraft -

    Ferner weicht die vorliegende Entscheidung von drei Beschlüssen des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. September 2009 (27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau), 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) und 13. Juli 2010 (27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräch) ab (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), in welchen dieser entschieden hat, dass Kombinationen aus einer Ortsangabe und den Sachbegriffen "Stadtwerke" oder "Konzilgespräch" bzw. ein aus einem geographischen Wirkungsfeld und einem Sachgebiet zusammengesetzter Verbandsname von den angesprochenen Verkehrskreisen als unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangaben wahrgenommen würden.
  • BPatG, 13.01.2015 - 27 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Wettenhausen" - Unterscheidungskraft - keine

    Ein unterscheidungskräftiger Gebäudename ist auch für Dienstleistungen, insbesondere Veranstaltungen, die dort nur im Einverständnis mit dem Betreiber stattfinden können, unterscheidungskräftig (BPatG BeckRS 2010, 19797 - Konstanzer Konzilgespräch).
  • BPatG, 09.03.2017 - 25 W (pat) 41/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "AUERBACH" - geographische Herkunftsangabe -

    Der Anmelder verweist auf die seiner Ansicht nach vergleichbaren Entscheidungen des Europäischen Gerichts zu der Wortmarke "Neuschwanstein" (EuG, Urteil vom 05.07.2016 - T-167/15, BeckRS 2016, 81444 - Neuschwanstein) sowie des Bundespatentgerichts zu der Eintragbarkeit der Bezeichnung "Konstanzer Konzilgespräch" (MarkenR 2010, 403).
  • BPatG, 08.04.2014 - 27 W (pat) 516/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss Neubeuern" - zur Schutzfähigkeit von

    Etablissementbezeichnungen, die für das Etablissement selbst unterscheidungskräftig sowie nicht beschreibend sind, sind ebenso für Dienstleistungen um Veranstaltungen, die dort nur im Einverständnis mit dem Betreiber, wer immer das im Zeitpunkt der Anmeldung oder später sein mag, stattfinden können, unterscheidungskräftig (BPatG Beschl. v. 13. Juli 2010, 27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräch).
  • BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 174/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "STADTANZEIGER WOLFSBURG (Wort-Bild-Marke)" - keine

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