Rechtsprechung
   OLG München, 22.04.1996 - 17 U 5531/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7766
OLG München, 22.04.1996 - 17 U 5531/95 (https://dejure.org/1996,7766)
OLG München, Entscheidung vom 22.04.1996 - 17 U 5531/95 (https://dejure.org/1996,7766)
OLG München, Entscheidung vom 22. April 1996 - 17 U 5531/95 (https://dejure.org/1996,7766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Konkurrenzklausel bei Chirurgen; Gegenständliche, zeitliche und örtliche Grenzen einer Wettbewerbsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, § 339

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 1996, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92

    Nichtigkeit eines in einem Gesellschaftsvertrag normierten Wettbewerbsverbot;

    Auszug aus OLG München, 22.04.1996 - 17 U 5531/95
    2.2.1 Diese Grenze des aus Art. 12 GG folgenden Kernbereichs der beruflichen Betätigungsfreiheit des Beklagten überschreitet das Konkurrenzverbot des Vertrages der Parteien vom 31.12.1992, zumal der Beklagte keinen Ausgleich für die Dauer des darin liegenden (beschränkten) Berufsverbotes erhalten soll (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1314 ff. - 1315).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 241/89

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus OLG München, 22.04.1996 - 17 U 5531/95
    Dabei ist stets die Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 12) für die Freiheit der Berufswahl bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit zu achten, wenn sich ein Vertragspartner (hier der Beklagte) verpflichtet, seinen Beruf nur unter Beobachtung bestimmter Beschränkungen auszuüben (BGH NJW 1991, 699 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 90/01

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Dem Urteil des Senats vom 14. Juli 1997 (II ZR 238/96, WM 1997, 1707) ist ebenfalls mangels Vergleichbarkeit des Sachverhalts eine Sittenwidrigkeit des Zulassungsverzichts nicht zu entnehmen: Wie bei einer vergleichbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts München (MedR 1996, 567 ff.) ging es dort um einen Fall des Ausscheidens eines Praxispartners nach langjähriger Zusammenarbeit, nicht aber während der ersten Monate; zum anderen lag der Senatsentscheidung ein zeitlich unbefristetes Wettbewerbsverbot für den ausgeschiedenen Tierarzt zugrunde, was mit der vorliegenden Konstellation nicht verglichen werden kann.
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 265/00

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Dem Urteil des Senats vom 14. Juli 1997 (II ZR 238/96, WM 1997, 1707) ist ebenfalls mangels Vergleichbarkeit des Sachverhalts eine Sittenwidrigkeit des Zulassungsverzichts nicht zu entnehmen: Wie bei einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (MedR 1996, 567 ff.) ging es dort um einen Fall des Ausscheidens eines Praxispartners nach langjähriger Zusammenarbeit, nicht aber nach relativ kurzer Zeit; zum anderen lag der Senatsentscheidung ein zeitlich unbefristetes Wettbewerbsverbot für den ausgeschiedenen Tierarzt zugrunde, was mit der vorliegenden Konstellation nicht verglichen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2004 - 19 U 34/04

    Praxisübernahmevertrag: Wirksamkeit eines vereinbarten Wettbewerbsverbots

    Schon dies allein wird in der Literatur teilweise als auf jeden Fall unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit angesehen (so Laufs-Uhlenbruck, Hdb. des Arztrechts, 3. A. § 19 RZ 5; Spoerr NJW 1997, 3056, ebenso OLG Mündchen MedR 1996, 567).
  • BGH, 22.11.2002 - II ZR 265/00
    Das Senatsurteil vom 22. Juli 2002 wird dahingehend berichtigt, daß das Zitat auf Seite 9 in der letzten Zeile statt "MedR 1997, 221" richtig lautet: "MedR 1996, 567 ff.
  • BGH, 22.11.2002 - II ZR 90/01

    Berichtigung eines Urteils

    Das Senatsurteil vom 22. Juli 2002 wird dahingehend berichtigt, daß das Zitat auf Seite 10 in der vierten Zeile von unten statt "MedR 1997, 221" richtig lautet: "MedR 1996, 567 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht