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   OLG München, 07.05.1998 - 1 W 1512/98   

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https://dejure.org/1998,22360
OLG München, 07.05.1998 - 1 W 1512/98 (https://dejure.org/1998,22360)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.1998 - 1 W 1512/98 (https://dejure.org/1998,22360)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 1 W 1512/98 (https://dejure.org/1998,22360)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Schutz des Patienten vor Selbstgefährdung

Papierfundstellen

  • MedR 1998, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    122 Deshalb konnten die Mitarbeiter der Beklagten es hier auch nach Überzeugung des erkennenden Gerichts für vertretbar erachten, die Streitverkündete einige Minuten vor dem Haupteingang des Seniorenheimes ohne ständige Aufsicht zu lassen (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256), zumal letztlich auch eine Kontrolle in geringen Zeitabständen - wenn überhaupt möglich und zumutbar in einem "normalen" Altersheim - letztlich wohl auch nicht geeignet gewesen wäre, hier noch zu verhindern, dass die Streitverkündete in einem unbewachten Augenblick plötzlich mit ihrem Rollstuhl los gerollt wäre (OLG Koblenz, Beschluss vom 30.12.2013, Az.: 5 U 1030/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008, Az.: I-24 U 45/07, u. a. in: OLG-Report 2009, Seiten 535 ff.; OLG München, MedR 1998, Seite 366).
  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Deshalb konnten die Mitarbeiter der Beklagten es hier auch nach Überzeugung des erkennenden Gerichts für vertretbar erachten, die Streitverkündete einige Minuten vor dem Haupteingang des Seniorenheimes ohne ständige Aufsicht zu lassen ( OLG Koblenz , Beschluss vom 11.08.2014, Az.: 5 U 788/14, u. a. in: ArztR 2014, Seite 256 ), zumal letztlich auch eine Kontrolle in geringen Zeitabständen - wenn überhaupt möglich und zumutbar in einem "normalen" Altersheim - letztlich wohl auch nicht geeignet gewesen wäre, hier noch zu verhindern, dass die Streitverkündete in einem unbewachten Augenblick plötzlich mit ihrem Rollstuhl los gerollt wäre ( OLG Koblenz , Beschluss vom 30.12.2013, Az.: 5 U 1030/13; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 14.10.2008, Az.: I-24 U 45/07, u. a. in: OLG-Report 2009, Seiten 535 ff.; OLG München , MedR 1998, Seite 366 ).
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