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   LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98   

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LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98 (https://dejure.org/1998,15400)
LG Kiel, Entscheidung vom 10.11.1998 - 16 O 19/98 (https://dejure.org/1998,15400)
LG Kiel, Entscheidung vom 10. November 1998 - 16 O 19/98 (https://dejure.org/1998,15400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen Arzt-Such-Services anhand des Wettbewerbsrechts; Umfang der zulässigen berufskonformen Werbung für Ärzte; Fehlen der subjektiven Voraussetzung für die Annahme einer Wettbewerbshandlung mangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werberecht für Krankenhäuser und Institute: Grenzüberschreitungen nicht erlaubt (Dr. jur. Cornelis Lehment; Dt Ärztebl 2000, 97)

Papierfundstellen

  • MedR 1999, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Tritt die Wettbewerbsförderungsabsicht hinter andere Beweggründe völlig zurück, so liegt kein Verstoß gegen § 1 UWG vor (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. GRUR 60, 384ff.; 68, 95f.; 90, 373f.; 92, 450 ff.).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Tritt die Wettbewerbsförderungsabsicht hinter andere Beweggründe völlig zurück, so liegt kein Verstoß gegen § 1 UWG vor (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. GRUR 60, 384ff.; 68, 95f.; 90, 373f.; 92, 450 ff.).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Tritt die Wettbewerbsförderungsabsicht hinter andere Beweggründe völlig zurück, so liegt kein Verstoß gegen § 1 UWG vor (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. GRUR 60, 384ff.; 68, 95f.; 90, 373f.; 92, 450 ff.).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Das ist jedoch subjektive Voraussetzung für die Annahme einer Wettbewerbshandlung i.S.d. § 1 UWG und damit eines Unterlassungsanspruchs (Baumbach/Hefermehl a.a.O., Einleitung, RdNr. 232; ständige Rechtsprechung des BGH -vgl. die Fundstellen bei Baumbach/Hefermehl a.a.O. sowie BGH GRUR 1989, 430f., wo ausdrücklich auf die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, abgestellt wird).
  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Insofern ist anerkannt, daß Ärzte wettbewerbswidrig handeln, die Vorschriften der einschlägigen Berufsordnung mißachten, welche ihrerseits -die Musterberufsordnung für Ärzte von 1997 z.B. in Teil B § 27 und Teil D Nrn. 3 u. 5- bei verfassungskonformer Auslegung (dazu BVerfG NJW 1986, 1533, 1992 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82] , 2341; 1994, 1591; Papier/Petz, Rechtliche Grenzen des ärztlichen Werbeverbots, NJW 1994, 1553ff.) zwar nicht jegliche Werbung, wohl aber berufswidrige Werbung untersagen.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Zum anderen enthält die noch fortgeltende alte Berufsordnung für Ärzte vom 10. Januar 1994 in den §§ 25, 33 und 34 keine Umschreibung der zulässigen Werbung wie die neue Berufsordnung in Teil D, was zur Folge hat, daß der Bereich der berufskonformen Werbung im Lichte der Art. 5 u. 12 GG zu bestimmen und zu prüfen wäre, welche Beschränkungen vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Arzt nicht übermäßig oder unzumutbar treffen (BVerfG NJW 1992, 2341f. [BVerfG 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90] ).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit seinem die Einrichtung eines Anwalts-Such-Service billigenden Beschluß vom 17.02.1992 (MDR 1992, 338 [BVerfG 17.02.1992 - 1 BvR 899/90] ) betont, daß die Angabe von Tätigkeitsbereichen in einem Anwalts-Such-Service, aufgrund dessen die Kontaktaufnahme vom Rechtsuchenden und nicht vom Anwalt ausgeht, einem Informationsbedürfnis der Rechtsuchenden entspricht.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Insofern ist anerkannt, daß Ärzte wettbewerbswidrig handeln, die Vorschriften der einschlägigen Berufsordnung mißachten, welche ihrerseits -die Musterberufsordnung für Ärzte von 1997 z.B. in Teil B § 27 und Teil D Nrn. 3 u. 5- bei verfassungskonformer Auslegung (dazu BVerfG NJW 1986, 1533, 1992 [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82] , 2341; 1994, 1591; Papier/Petz, Rechtliche Grenzen des ärztlichen Werbeverbots, NJW 1994, 1553ff.) zwar nicht jegliche Werbung, wohl aber berufswidrige Werbung untersagen.
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98
    Tritt die Wettbewerbsförderungsabsicht hinter andere Beweggründe völlig zurück, so liegt kein Verstoß gegen § 1 UWG vor (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. GRUR 60, 384ff.; 68, 95f.; 90, 373f.; 92, 450 ff.).
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

    Von den Zahnärzten eigenverantwortlich mitgeteilte Angaben über ihre Tätigkeit und fachliche Qualifikation können auch im Internet nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76; LG Kiel, MedR 1999, S. 279).

    Diese Angaben in dem Fragebogen entsprechen einem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten, weil nicht jeder Zahnarzt das gleiche Betätigungsfeld hat, sondern es unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen gibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, ZBW 2001, S. 10 mit Anm. von Maag; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76 ; LG Kiel, MedR 1999, S. 279 ).

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