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   VGH Bayern, 02.03.2000 - 3 ZB 00.61   

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VGH Bayern, 02.03.2000 - 3 ZB 00.61 (https://dejure.org/2000,22188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2000 - 3 ZB 00.61 (https://dejure.org/2000,22188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2000 - 3 ZB 00.61 (https://dejure.org/2000,22188)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MedR 2001, 423
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01

    Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für

    b) Dagegen wird von anderer Seite stärker der Zusammenhang mit der Abrechnungsfähigkeit von Pflegesätzen betont und der stationäre Charakter einer ärztlichen Leistung danach beurteilt, ob sie im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung geschuldet und deshalb mit den auch von privatärztlich behandelten Patienten zu zahlenden allgemeinen Entgelten vergütet wird (vgl. Uleer/Miebach/Patt, § 6 a GOÄ Anm. 4.2; aus der Rechtsprechung die Entscheidung des Berufungsgerichts, MedR 2002, 91 f; ähnlich im Ergebnis BayVGH, MedR 2001, 423 f; OLG Hamm, MedR 2002, 90 f; vgl. auch OLG Karlsruhe, MedR 1990, 198, 199 f).
  • VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791

    Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch

    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - 111 ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.

    Dem kann der Beklagte auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) entgegenhalten, zumal dieser dem Kläger kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.

  • VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792

    Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch

    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - III ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.

    Der Beklagte kann in diesem Zusammenhang auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) verweisen, zumal dieser der Klägerin kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.

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