Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wirksamkeit eines erklärten und später widerrufenen Verzichts zur Kassenzulassung eines praktischen Arztes; Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Bestimmung des Wirksamkeitseintritts des Verzichts auf die Kassenzulassung eines Arztes; Widerrufsmöglichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verzicht auf die Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 31.03.2004 - S 1 KA 312/03
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04
Papierfundstellen
- MedR 2005, 671
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 20/95
Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters; Richter aus den Kreisen der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04
Das bedeute, dass der Arzt, der eine entsprechende Erklärung abgegeben habe, sich von ihr nicht mehr lösen könne (mit Hinweis auf BSG-Urteile vom 8. Mai 1996 - 6 RKa 16/95 und 6 RKa 20/95).Zur Begründung der Berufung in der Sache macht der Beklagte geltend, dass die Frage der Widerruflichkeit eines Verzichts im Sinne des § 103 Abs. 4 SGB V anders zu bewerten sei wie in den in der Rechtsprechung des BSG genannten Fällen (Urteil vom 8. Mai 1996 - 6 RKa 20/95 -).
Schließlich sei hier auch wie bereits vom SG auf die Entscheidung des BSG vom 8. Mai 1996 (Aktenzeichen 6 RKa 20/95) hinzuweisen, wonach unabhängig von einer späteren Willensänderung und auch unabhängig vom Zeitpunkt einer Beschlussfassung der Zulassungsgremien die Rechtsfolgen der Erklärung des Beigeladenen Ziff. 8 (nämlich das Wirksamwerden des Verzichtes der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung) eintreten (siehe auch Schiller in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2002, § 5d Rdnrn. 25 f.).
- BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95
Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04
Das bedeute, dass der Arzt, der eine entsprechende Erklärung abgegeben habe, sich von ihr nicht mehr lösen könne (mit Hinweis auf BSG-Urteile vom 8. Mai 1996 - 6 RKa 16/95 und 6 RKa 20/95). - BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R
Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04
Denn als Partner der mit dem Beigeladenen Ziff. 8) geführten Gemeinschaftspraxis steht ihnen nach § 103 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 SGB V die Befugnis zu, nach einem Zulassungsverzicht des Beigeladenen Ziff. 8) die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes und die Einleitung des Nachbesetzungsverfahrens zu beantragen (BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 3). - BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91
Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04
Denn der Bescheid des Berufungsausschusses tritt grundsätzlich als Regelung der Zulassungs- bzw. Ermächtigungssache an die Stelle des vorangegangenen Bescheides des Zulassungsausschusses und bildet den alleinigen Gegenstand der weiteren Beurteilung der Zulassungs- bzw. Ermächtigungssache (BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1).
- SG Marburg, 23.12.2015 - S 12 KA 815/15
Nach Zulassung einer Praxisnachfolgerin besteht kein Anspruch auf "Verlängerung" …
Er kann sich von ihr nicht mehr lösen, auch wenn die Rechtswirkungen der Verzichtserklärung erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04 - MedR 2005, 671, juris Rdnr. 30). - SG Aachen, 31.10.2014 - S 7 KA 1/13
Auslegung der Erklärung eines Arztes auf den Verzicht seiner Zulassung
Denn der Verzicht stellt eine einseitige empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Willenserklärung dar (hierzu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04 = juris, Rdnr. 30). - SG Aachen, 05.07.2013 - S 7 KA 6/13
Verzichtserklärung eines Laborfacharztes hinsichtlich Zulassung und …
Denn der Verzicht stellt eine einseitige empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Willenserklärung dar (hierzu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2005 - L 5 KA 3191/04 = juris, Rdnr. 30).