Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 22.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - I-8 U 110/03   

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https://dejure.org/2004,2265
OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - I-8 U 110/03 (https://dejure.org/2004,2265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2004 - I-8 U 110/03 (https://dejure.org/2004,2265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - I-8 U 110/03 (https://dejure.org/2004,2265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gerichtsstands für eine Honorarklage; Leistungsort bei einer zahnärztlichen Behandlung; Anerkennung eines einheitlichen Erfüllungsortes bei Dienstverträgen; Vergleichbarkeit eines Behandlungsvertrages mit einem Bauvertrag

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3

  • rpmed.de

    Gerichtsstand ist der Praxissitz des Zahnarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklagen des Zahnarztes gegen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Prozessrecht - Honorarklagen des Zahnarztes am Gericht des Praxissitzes möglich

  • IWW (Kurzinformation)

    Gerichtsstand ist der Praxissitz des Zahnarztes!

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 387 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Praxisort ist Gerichtsstand

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Praxissitz bestimmt Gerichtsstand

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 29
    Erfüllungsort bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der praktische Fall - Honorarklagen von Zahnärzten am Gericht des Praxissitzes möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 8 U 99/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 8 U 110/03
    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 13. Februar 2003 - 8 U 99/02 - entschieden, dass bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag der Praxissitz des Zahnarztes den gemeinsamen Erfüllungsort darstellt; die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2003, 192), nach der bei einem anwaltlichen Dienstvertrag im Regelfall kein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist, gibt keinen Anlass, von dieser Auffassung abzuweichen:.
  • BGH, 02.10.2002 - VIII ZR 163/01

    Erfüllungsort bei Versteigerungen im Groß- oder Zwischenhandel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 8 U 110/03
    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 13. Februar 2003 - 8 U 99/02 - entschieden, dass bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag der Praxissitz des Zahnarztes den gemeinsamen Erfüllungsort darstellt; die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW-RR 2003, 192), nach der bei einem anwaltlichen Dienstvertrag im Regelfall kein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist, gibt keinen Anlass, von dieser Auffassung abzuweichen:.
  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines

    Wegen der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung im Krankenhaus, die den Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses bildet, wird von Teilen der Rechtsprechung ein einheitlicher Leistungsort am Ort des Krankenhauses angenommen (vgl. OLG Celle, NJW 1990, 777 und MDR 2007, 604; BayObLG, MDR 2005, 677 und MDR 2005, 1397; OLG Karlsruhe, MedR 2010, 508, 509; LG München I, NJW-RR 2003, 488; LG Bremen, VersR 2005, 1260; vgl. auch OLG Düsseldorf, MedR 2005, 723, zum Behandlungsvertrag mit einem Zahnarzt).
  • OLG Schleswig, 25.11.2009 - 2 W 164/09

    Erfüllungsort bei einer Werklohnklage; Bindungswirkung einer Verweisung

    Auf die besondere Ortsbezogenheit der charakteristischen Leistung wird in Rechtsprechung und Literatur auch bei solchen Verträgen abgestellt, die keine Bauleistungen zum Gegenstand haben (vgl. nur BayObLGR 2000, S. 56, im Volltext bei Juris; OLGR Düsseldorf 2005, S. 28 f.; Roth in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung. 22. Auflage, § 29 Rn. 44; Heinrich in: Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 29 Rn. 36 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 27.11.2006 - 1 U 74/06

    Geltung des besonderen Gerichtsstands des Erfüllungsortes für Klagen aus einem

    Zur Diagnostik und zur Durchführung der Therapie ist der Patient stets gezwungen, die Klinik aufzusuchen und die ärztlichen Leistungen dort "abzunehmen" (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2005, 28 f. unter II.).

    Im Ergebnis bleibt es deshalb dabei, dass gemeinsamer Erfüllungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag der Ort des Krankenhauses ist, demnach also auch Honorarforderungen dort geltend zu machen sind (so auch die hM in Rechtsprechung und Literatur, vgl. BayObLG MDR 2005, 677 und 1397; LG München NJW-RR 2003, 488; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 28; MedR 2005, 410; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 29 Rn. 25; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 269 Rn. 14; a. A. LG Osnabrück NJW-RR 2003, 789).

  • AG Hamburg-Blankenese, 29.06.2016 - 531 C 241/15

    Zahnarztvertrag: Örtliche Zuständigkeit für Honorarklagen eines Zahnarztes;

    Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 3.6.2004 (Medizinrecht 2005, 723) entschieden:.
  • KG, 05.05.2011 - 20 U 251/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage eines Krankenhausträgers

    Dass die pflegerischen und ärztlichen Leistungen der Krankenhauses nur am Krankenhausort vorgenommen werden können (OLG Celle 27.11.2006 - I U 74/06 MDR 2007, 604; BayObLG 23.12.2004 1 Z AR 184/04, MDR 2005, 677; vgl. zum Zahnarzt OLG Düsseldorf 3.6.2004 8 U 110/03, MedR 2005, 723 und 18 U 110/03 14.7.2004 zit nach juris), ist insoweit kein solcher "zusätzlicher Umstand" (vgl. oben Ziffer 3 b aa die zitierte BGH-Rspr; a.A. Staudinger/Bittner (2009), § 269 Rn 50 sowie MüKo/Krüger (2007), § 269 Rn 30, beide unter Berufung auf OLG Celle 14.0.1989 1 W 23/89 - NJW 1990, 771; Jauernig (2009), § 269 Rn. 8 unter Berufung auf das BayObLG und OLG Celle).
  • LG Mannheim, 13.03.2009 - 1 S 142/08

    Örtliche Zuständigkeit bei ärztlicher Honorarklage

    Der Kläger ist unter Bezugnahme auf zwei Urteile des OLG Düsseldorf vom 13.02.2003 (Az.: I-8 U 99/02) und 03.06.2004 (Az.: I-8 U 110/03) der Ansicht gewesen, bei einem zahnärztlichen Behandlungsvertrag sei der Praxissitz des Zahnarztes der gemeinsame Erfüllungsort beider Vertragspartner.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.02.2005 - 4 U 813/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33271
OLG Koblenz, 22.02.2005 - 4 U 813/04 (https://dejure.org/2005,33271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2005 - 4 U 813/04 (https://dejure.org/2005,33271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 4 U 813/04 (https://dejure.org/2005,33271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme einer Rückenstütze in das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen ; Schutz des ärztlichen Standesrechts; Traditionelle Trennung der Tätigkeit von Ärzten einerseits und Herstellern von medizinischen Hilfsmitteln oder sonstigen ...

  • kkh.de PDF

    Unzulässigkeit der Abgabe von Hilfsmitteln durch den Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2005, 723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 04.11.2003 - 6 U 17/03

    Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2005 - 4 U 813/04
    Dies gilt auch für das ärztliche Standesrecht, das neben dem Schutz der Ärzteschaft bei deren Wettbewerb untereinander auch den Schutz der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung und die Abwehr langfristiger negativer Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung bezweckt (OLG Schleswig, WRP 2004, 126-129 = GRUR 2004, 171-174 m.w.N.; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdnr. 11.74 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 113/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Plakatwerbung, der Auslegung von Werbeflyern und

    Bei der zuletzt genannten Regelung, die der Muster-BOÄ entspricht, handelt es sich um eine Marktverhaltensreglung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. zutr. OLG Koblenz MedR 2005, 723; und MMR 2006, 312; Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 4 Rn. 11.74 m.w.N.).

    Vielmehr kann das besondere Vertrauen in den Arztberuf zur Verkaufsförderung auch dadurch missbraucht werden, dass Empfehlungen, Hinweise und Vorschläge mit Aufforderungscharakter getätigt werden, die zum einen mit der gebotenen Trennung zu merkantilen Gesichtspunkten nicht mehr vereinbar sind und die den Patienten aufgrund seines Vertrauens in die ärztliche Kompetenz dann faktisch doch aus nicht gerechtfertigten Gründen in seiner Auswahlentscheidung entsprechend beeinflussen können (s.a. OLG Koblenz MedR 2005, 723; MMR 2006, 312).

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