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   VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06   

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https://dejure.org/2006,7537
VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06 (https://dejure.org/2006,7537)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.10.2006 - 14 A 28.06 (https://dejure.org/2006,7537)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 14 A 28.06 (https://dejure.org/2006,7537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung eines sicherungsfähigen Anspruchs auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis; Anforderungen an einen Verstoß gegen das Verbot partiarischer Rechtsverhältnisse; Vereinbarung eines extrem hohen Mietzinses für die zum Betrieb einer Apotheke vorgesehenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    MVZ-Betreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    MVZ-Betreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Apotheke erhält keine Betriebserlaubnis in Ärztehaus - Zu hoher Mietzins birgt Gefahr des illegalen Medikamentenverkaufs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot von Umsatz-Beteiligungen

Papierfundstellen

  • MedR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-1/03

    Van de Walle u.a. - Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG -

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06
    Für den Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dann auch, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen der Miethöhe und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und dass diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (BGH, Urt. v. 27. Nov. 2003, NJW 2004, 1523; BGH; Urt. v. 22. Okt. 1997, NJW-RR 1998, 804; vgl. a. Geldmacher, DWW 1999, 109, 112; Burgardt, A/ZuR 2005, 83, 86).

    Der Antragsteller ist so den Beigeladenen völlig preisgegeben, da diese, in Gestalt der Beigeladenen zu 1., nicht nur einen erheblichen Teil des Umsatzes durch eine ungewöhnlich hohe Miete abschöpfen, sondern, in Gestalt der weitgehend personenidentischen Beigeladenen zu 3., zugleich den abzuschöpfenden Umsatz durch Betreiben des MVZ auch generieren - und dies, obwohl § 11 ApoG eine Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ausdrücklich und § 7 HWG Umsatzrückflüsse zumindest seinem Sinn und Zweck nach verbietet (vgl. Burgardt, A/ZuR 2005, S. 83, 86 f. 90).

  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 76/00

    Anwaltsverschulden bei Verhandlungen zwischen Mietvertragsparteien über

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06
    Für den Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dann auch, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen der Miethöhe und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und dass diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (BGH, Urt. v. 27. Nov. 2003, NJW 2004, 1523; BGH; Urt. v. 22. Okt. 1997, NJW-RR 1998, 804; vgl. a. Geldmacher, DWW 1999, 109, 112; Burgardt, A/ZuR 2005, 83, 86).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06
    Durch § 8 ApoG soll bereits die bloße Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung der Berufsausübung des Apothekers vermieden werden (Burgardt, A1ZuR 2005, 83, 87), denn bei den vom Apothekengesetz geschützten Rechtsgütern der Gesundheit der Bevölkerung und ihrer sachgerechten Versorgung mit Arzneimitteln handelt es sich um besonders hochwertige Rechtsgüter, die weitreichenden und umfassenden Schutzes bedürfen (vgl. a. VG Saarland, Beschl. v. 12. September 2006, 3 F 38/06, Rn. 53, Juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist - auch mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - indessen nur dann zulässig und geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74,77; BVerfG, NVwZ 1997, 479,480 ff.; OVG Berlin, InfAuslR 2001, 81; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 211 ff., 235).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist - auch mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - indessen nur dann zulässig und geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74,77; BVerfG, NVwZ 1997, 479,480 ff.; OVG Berlin, InfAuslR 2001, 81; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 211 ff., 235).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Die berufliche Verantwortung und Entscheidungsfreiheit des Apothekers sollen nicht durch unangemessene vertragliche Bedingungen, die ihn in wirtschaftliche Abhängigkeit von Dritten bringen, beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 322/95 - NJW 1997, 3091 f.; VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 14 A 28.06 - MedR 2007, 56 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22

    Apotheke: Online-Verkauf von OTC-Medikamenten gegen Entgelt von 10% des

    Vielmehr sind nach dem Gesetzeswortlaut, der damit in Einklang stehend keine bestimmte Höhe einer untersagten Umsatzbeteiligung vorsieht, die verbotenen Verhaltensweisen generell als abstrakt-gefährlich für die Unabhängigkeit der Apotheker zu qualifizieren (VG Berlin, MedR 2007, 56, 58; Mand. A&R 2022, 219, 224).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Ein solcher an den Umsatz anknüpfender Maßstab ist vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, weil er in angemessener Weise vorteilsbezogen ist (Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 8 LA 24/07 -, V.n.b.; VGH München, Beschl. v. 17.8.2005 - 21 ZB 05.257 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urt. v. 30.1.2007 - 1 A 242/04 - APR 2007, 70 ff u. juris; VG Braunschweig, Urt. v. 26.10.2006 - 1 A 218/06 -, V.n.b.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 4.8 2006 - 19 K 2180/05 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.4.2006 - 26 K 6092/04 -, juris).Denn er erfasst zum einen alle Mitglieder gleichermaßen.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 31/07

    Erheben eines Kammerbeitrags eines Apothekeninhabers uneingeschränkt nach dem

    Ein solcher an den Umsatz anknüpfender Maßstab ist vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, weil er in angemessener Weise vorteilsbezogen ist (Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 8 LA 24/07 -, V.n.b.; VGH München, Beschl. v. 17.8.2005 - 21 ZB 05.257 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urt. v. 30.1.2007 - 1 A 242/04 - APR 2007, 70 ff u. juris; VG Braunschweig, Urt. v. 26.10.2006 - 1 A 218/06 -, V.n.b.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 4.8 2006 - 19 K 2180/05 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7.4.2006 - 26 K 6092/04 -, juris).
  • VG Münster, 29.06.2012 - 3 K 2391/11

    Heranziehung eines Apothekers zu einem Kammerbeitrag durch Ermittlung der Höhe

    Denn die Gefahr einer Beeinflussung der Entscheidungen des Apothekers durch Dritte, welcher durch § 8 Satz 2 ApoG begegnet werden soll, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 14 A 28.06 -, Juris, Randnummer 17, m.w.N.; Deutscher Bundestag, Drucksache 8/1812, S. 14, besteht nicht oder jedenfalls nicht in vergleichbarem Maß bei der Beitragsbemessung durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
  • VG Münster, 29.06.2012 - 3 K 1589/11

    Beachtung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitssatzes bei der

    Denn die Gefahr einer Beeinflussung der Entscheidungen des Apothekers durch Dritte, welcher durch § 8 Satz 2 ApoG begegnet werden soll, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 14 A 28.06 -, Juris, Randnummer 17, m.w.N.; Deutscher Bundestag, Drucksache 8/1812, S. 14, besteht nicht oder jedenfalls nicht in vergleichbarem Maß bei der Beitragsbemessung durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
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