Weitere Entscheidung unten: SG Berlin, 17.01.2007

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06   

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https://dejure.org/2007,14160
LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,14160)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2007 - L 5 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,14160)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - L 5 KA 9/06 (https://dejure.org/2007,14160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Kürzungen bei dem Sprechstundenbedarf zweier Augenärzte; Verordnungsfähigkeit des Medikaments Vision Blue als Sprechstundenbedarf; Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Sprechstundenbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BMV-Ä § 48 Abs. 2; EKV-Ä § 44 Abs. 2; SGB V § 106
    Rechtmäßigkeit von Kürzungen bei dem Sprechstundenbedarf in der vertragsärztlichren Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2007, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R

    Vertragsarzt - fehlerhafte Verteilung des Sprechstundenbedarfs zwischen Primär-

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 20.10.2004 (B 6 KA 65/03 R) die grundsätzliche Zuständigkeit der KÄV zur sachlich-rechnerischen Honorarberichtigung und zur Festsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen, wozu auch die Abwicklung des Sprechstundenbedarfs zu rechnen sei, bejaht.

    Dies habe das BSG in seinen beiden Urteilen vom 20.10.2004 (B 6 KA 41/03 R; B 6 KA 65/03 R) klargestellt.

    Sie trägt vor: Die Zuständigkeit der Prüfgremien für die Wirtschaftlichkeit für die Prüfung des Sprechstundenbedarfs ergebe sich nicht aus dem Urteil des BSG vom 20.10.2004 (B 6 KA 65/03 R).

    Dieser rechtlichen Beurteilung steht das Urteil des BSG vom 20.10.2004 (B 6 KA 65/03 R, juris Rn 21) nicht entgegen, wo lediglich zu entscheiden war, ob die unzutreffende Verteilung des Sprechstundenbedarfs auf die Primärkassen und Ersatzkassen ein sonstiger Schaden ist.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06
    Aus einem Urteil des BSG vom gleichen Tag (B 6 KA 41/03 R) gehe hervor, dass für die Schadensabwicklung auf Grund fehlerhafter Anlieferungen von Arzneimittelverordnungen der verordnende Arzt hafte.

    Dies habe das BSG in seinen beiden Urteilen vom 20.10.2004 (B 6 KA 41/03 R; B 6 KA 65/03 R) klargestellt.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 10/06 B

    Überprüfung berufungsgerichtlicher Auslegungen durch das Revisionsgericht,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06
    Es steht dem Vertragsarzt nicht frei, Materialien oder Arzneimittel, die nach den einschlägigen Regelungen der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarungen patientenbezogen verordnet werden müssen, über Sprechstundenbedarf zu verordnen (BSG 31.5.2006 B 6 KA 10/06 B, juris).
  • LSG Sachsen, 26.01.2005 - L 1 KA 30/02

    Regress wegen der Verordnung von Arzneimitteln; Arzneikostenregress bei Verstoß

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06
    Diese Regelung verstößt nicht gegen § 48 Abs. 1 BMV Ä bzw § 44 Abs. 1 EKV Ä (so im Ergebnis auch Sächsisches LSG 26.1.2005 L 1 KA 30/02).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 9/06
    Im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung sind Leistungen beanstandungsfähig, die sich in offensichtlichem Widerspruch zum Stand der medizinischen Erkenntnisse befinden; auf seine Therapiefreiheit kann sich der Arzt in diesem Fall nicht berufen (BSG 5.2.2003 B 6 KA 15/02 R, SozR 4 2500 § 95 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   SG Berlin, 17.01.2007 - S 83 KA 253/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23543
SG Berlin, 17.01.2007 - S 83 KA 253/04 (https://dejure.org/2007,23543)
SG Berlin, Entscheidung vom 17.01.2007 - S 83 KA 253/04 (https://dejure.org/2007,23543)
SG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - S 83 KA 253/04 (https://dejure.org/2007,23543)
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Papierfundstellen

  • MedR 2007, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 123/03 B

    Festlegung von Honorarkontingenten im Honorarverteilungsmaßstab, Ermittlung der

    Auszug aus SG Berlin, 17.01.2007 - S 83 KA 253/04
    Mit anderen Worten: Grundlage der Individualbudget-Berechnung muss der reale Honoraranspruch in diesem Zeitraum sein (vgl. BSG, Beschluss vom 10. März 2005, -B 6 KA 123/03 B- zit. n. juris, Rn. 9), wozu vorliegend auch die im Jahr 2002 erbrachten KO-Leistungen gehören.
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus SG Berlin, 17.01.2007 - S 83 KA 253/04
    Danach ist die Einführung von Individualbudgets grundsätzlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003, -B 6 KA 54/02 R-, BSGE 92, 10; juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus SG Berlin, 17.01.2007 - S 83 KA 253/04
    Dementsprechend kann sie auch - wie vorliegend - unabhängig von den einzelnen Honorarbescheiden angefochten werden und Gegenstand eines sozialgerichtlichen Rechtsstreits sein, was die Beklagte im Übrigen nicht bestreitet (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, -B 6 KA 71/97 R-, BSGE 83, 52, wo Streitgegenstand die Mitteilung über die Bemessungsgrundlage für das Budget war).
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