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   VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09   

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VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09 (https://dejure.org/2012,8182)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.03.2012 - 9 K 63.09 (https://dejure.org/2012,8182)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. März 2012 - 9 K 63.09 (https://dejure.org/2012,8182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvr-online.com

    § 2 Abs. 1 Satz 1 ÄKammerG BE, § 4 Abs. 1 Nr. 2 ÄKammerG BE, § 4 Abs. 3 ÄKammerG BE, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ÄKammerG BE, § 1 Abs. 2 ÄBerufsO BE, § 2 Abs. 1 Satz 1 ÄBerufsO BE, § ... 13 Abs. 1 ÄBerufsO BE, § 16 Satz 2 ÄBerufsO BE
    Sterbehilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 ÄKammerG BE, § 4 Abs 1 ÄKammerG BE, § 4a Abs 1 ÄKammerG BE, § 2 Abs 1 ÄBerufsO BE, § 13 Abs 1 ÄBerufsO BE
    Untersagungsverfügung einer Ärztekammer wegen Überlassung tödlicher Substanzen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung der Ärztekammer Berlin gegenüber einem Arzt hinsichtlich der Überlassung todbringender Substanzen an Suizidwillige; Vorliegen eines generellen berufsrechtlichen Verbots der Beihilfe zum Suizid im Berliner Recht der Heilberufe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige

  • taz.de (Pressemeldung, 03.04.2012)

    Ärztlich assistierter Suizid nach Urteil erlaubt

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Arzt darf Medikamente für Suizid überlassen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Wackelt das ausnahmslose Sterbehilfeverbot der Ärztekammern?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht kippt Sterbehilfe-Verbot

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ärztekammer kann nicht uneingeschränkt die Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige verbieten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein uneingeschränktes Verbot zur Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige - Uneingeschränktes Verbot mit verfassungsrechtlichem Maßstab der Freiheit der Berufsausübung und der Gewissensfreiheit des Arztes nicht vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mediziner darf Todesarznei überlassen: Instanzgericht will Ärzten Suizidbeihilfe erlauben

Sonstiges

  • wollmann.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Berliner Ärztekammer nimmt Berufung gegen Urteil im Sterbehilfeprozess zurück

Papierfundstellen

  • MedR 2013, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Die Überwachungspflicht bezüglich des beruflichen Verhaltens ihrer Mitglieder dient dazu, die ordnungsgemäße Berufsausübung im Allgemeininteresse zu gewährleisten (BVerfG, Facharzt-Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, juris Rn. 104).

    Bei der Regelung von Berufspflichten ist zu ermitteln, ob und in welchen Grenzen bestimmte Verbote auch heute noch von einer gemeinsamen Standesauffassung der deutschen Ärzte getragen werden; es ist auch zu entscheiden, ob und inwieweit sie unter den Bedingungen der heutigen Gesellschaft auch gegenüber etwa abweichenden Standesauffassungen aufrechterhalten werden können und sollen (so BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, juris Rn. 118 zur Regelung von Berufspflichten durch den Gesetzgeber).

    Grundlegend und noch heute maßgeblich in dieser Frage ist der Facharztbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1972 (- 1 BvR 518/62 u.a. -, juris Rn. 101 ff.).

  • VG Hamburg, 06.02.2009 - 8 E 3301/08

    Polizeiliches Verbot der Sterbehilfe vorläufig weiter wirksam

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Nach wohl herrschender Meinung ist die Polizei generell verpflichtet, Suizide zu unterbinden, da diese als Unglücksfall eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstellen, selbst wenn sie auf einem freiwilligen Entschluss beruhen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 K 205/87 -, juris zum Fall Hackethal; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris Rn. 60 m.w.N. im Fall Kusch; dieser dazu kritisch in ZRP 2011, 124).

    Die Verschreibung todbringender verschreibungspflichtiger Medikamente für einen geplanten Suizid dürfte zwar Sinn und Zweck der arzneimittelrechtlichen Verschreibungspflicht gemäß § 48 Arzneimittelgesetz (AMG) widersprechen, die gerade eine nicht indizierte, missbräuchliche Verwendung von Medikamenten verhindern will (so auch VG Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, Rn. 50).

    Das VG Hamburg hat zu dieser Frage entschieden, dass die kommerziell betriebene Suizidbegleitung kein erlaubtes Gewerbe sei (Beschluss vom 6. Februar 2009 - 8 E 3301/08 -, juris Rn. 44).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Für diese Auffassung lässt sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anführen, derzufolge Standesrichtlinien keine ausreichende Grundlage für die Einschränkung der Berufsausübung bilden (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 537/81 u.a. -, juris Rn. 48 ff.).

    Als Niederschlag vorhandener Standesauffassungen bewirken sie aber in Zweifelsfragen weder Rechtsklarheit noch Rechtssicherheit noch sind sie geeignet, auf umstrittenen Gebieten - wie das hier der Fall ist - Lösungen herbeizuführen (so das Bundesverfassungsgericht zu anwaltlichen Standesrichtlinien, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 537/81 u.a. -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 18.07.1967 - I C 9.66

    Verpflichtung zur Teilnahme am örtlichen ärztlichen Notfalldienst eines

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Es ist Aufgabe der Ärztekammer, Sorge für die sittliche Grundhaltung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Heilkunde zu tragen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1967 - I C 9.66 -, juris Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss eine Standesorganisation bei ihren Anordnungen und Maßnahmen in gewissem Maße die Gewissensentscheidung eines Arztes respektieren; in entscheidenden Augenblicken seiner Tätigkeit befinde sich der Arzt in einer unvertretbaren Einsamkeit, in der er - gestützt auf sein fachliches Können - allein auf sein Gewissen gestellt sei (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1967 - I C 9.66 -, juris Rn. 20; in dieser Entscheidung wird die ärztliche Gewissensfreiheit im Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Art. 2 Abs. 1 GG - verankert, a.a.O. Rn. 19).

  • VG Gera, 07.10.2008 - 3 K 538/08

    ; Erledigung der Hauptsache; Ärztekammer; Pflichtmitgliedschaft in mehreren

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Nach Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Gera hat dieses die Klage mit Urteil vom 7. Oktober 2008 (-3 K 538/08 Ge -, juris) abgewiesen.

    Die aufgezeigten Belastungen zwingen auch nicht im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG zu einer verfassungskonformen Auslegung, wonach nur eine einzige Kammermitgliedschaft zulässig wäre (ebenso VG Gera im Parallelverfahren, Urteil vom 7. Oktober 2008 - 3 K 538/08 Ge -, juris Rn. 78-80 und OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 6 A 10799/09.OVG -, beck-online).

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen hat dazu ausgeführt, dass das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ein starkes Vertrauen voraussetze und in starkem Maße in der menschlichen Beziehung wurzele und daher weit mehr als eine juristische Vertragsbeziehung sei (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 203/57 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Auch der Bundesgerichtshof in Strafsachen respektiert bei der Frage der Pflichten eines Arztes beim Selbstmord eines Patienten die ärztliche Gewissensentscheidung, die der Arzt in der Grenzsituation eines Konflikts zwischen der Verpflichtung zum Lebensschutz und der Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten trifft (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84 -, juris Rn. 34; dazu kritisch Verrel, a.a.O., C 113).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Der Arzt ist durch Berufsethos und Berufsrecht darauf verpflichtet, sich grundsätzlich für die Erhaltung menschlichen Lebens einzusetzen (BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993, Schwangerschaftsabbruch II, - 2 BvF 2/90 u.a., juris Rn. 250 f.).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG hat seine Grenzen in den von der Verfassung selbst geschützten Rechtsgütern und Werten (zur ärztlichen Gewissensfreiheit vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris Rn. 86-88).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09
    Den an das Vorliegen eines Gewissenskonflikts zu stellenden Beweisanforderungen kann nur genügt werden, wenn gewisse objektive konkrete Anhaltspunkte dargetan und erwiesen sind, die eine echte Gewissensnot bei dem betreffenden Arzt zu motivieren vermögen (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1972 - I C 30.69 -, juris Rn. 30 f., 32).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der

  • EGMR, 20.01.2011 - 31322/07

    HAAS c. SUISSE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1997 - 13 A 7291/95

    Tierarzt; Begriff; Tierimpfstoffverordnung; Ausnahmegenehmigung;

  • VGH Bayern, 27.10.2008 - 21 ZB 07.247

    Ärztliches Berufsrecht: Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" // praktischer Arzt;

  • RG, 21.09.1907 - I 502/06

    Firma als Individualrecht eines Gesellschafters

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 13 B 161/97

    Werbung ; Apotheke ; Ärzte ; Impfstoffe; Vorsorgeimpfungen; Heilberufskammer;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2009 - 6 A 10799/09

    Verpflichtung der Befreiung eines Arztes von der Pflichtmitgliedschaft in einer

  • VG Karlsruhe, 11.12.1987 - 8 K 205/87

    Polizeiliche Untersagung der Leistung aktiver Sterbehilfe

  • VG Weimar, 18.05.2010 - 8 K 46/09

    Rechts der freien Berufe einschließlich Kammerrechts

  • BVerwG, 21.10.2004 - 6 B 60.04

    Industrie- und Handelskammer; Steuerberaterkammer; Pflichtzugehörigkeit;

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    (???) Für die handlungsleitende Wirkung der berufsrechtlichen Verbote der ärztlichen Suizidhilfe kommt es nicht darauf an, ob die Verbote in ihrer derzeitigen Form als bloßes Satzungsrecht formell verfassungswidrig sind, weil sie in einem förmlichen Gesetz geregelt werden müssten (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. März 2012 - 9 K 63.09 -, juris, Rn. 54; Antoine, Aktive Sterbehilfe in der Grundrechtsordnung, 2004, S. 385 ff.; Lindner, NJW 2013, S. 136 ; Lipp, in: Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl. 2015, Abschnitt II Rn. 9; im Ergebnis ebenso: Freund/Timm, GA 2012, S. 491 ; Freund, in: Festschrift für Bohl, 2015, S. 569 ; Hillenkamp, in: Festschrift für Kühl, 2014, S. 521 ; Jäger, JZ 2015, S. 875 ).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dies ist bereits zweifelhaft, da das ärztliche Standesrecht grundsätzlich auf die Statuierung berufsethischer (Verhaltens-) Standards und nicht auf den Schutz von Rechtsgütern gerichtet ist (vgl. BVerfGE 76, 171, 187 für anwaltliche Standesrichtlinien; siehe auch VG Berlin, Urteil vom 30. März 2012 - 9 K 63.09; MüKoStGB/Schneider, aaO, Vor § 211 Rn. 76; Eser, JZ 1986, 786, 789; Freund/Timm, GA 2012, 491, 494).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Das gilt sowohl im Hinblick auf eine etwaige Strafbarkeit (dazu OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 Ws 13/16 - NStZ 2016, 530 m.w.N.; Jäger, JZ 2015, 875 ) als auch unter dem Gesichtspunkt des ärztlichen Berufsrechts (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. März 2012 - 9 K 63.09 - MedR 2013, 58; Hilgendorf, JZ 2014, 545 ; Lindner, NJW 2013, 136 ; Roxin, NStZ 2016, 185 ; Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung, BT-Drs. 18/5374 S. 8).
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

    Die Pflicht der Landesärztekammer zur Überwachung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen Ärztinnen und Ärzte schließt zwar das Recht der Landesärztekammer ein - anders als im Fall des Pathologen Dr. H. zunächst geschehen - Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Berufspflichten auch in der Absicht zu erlassen, Patienten zu schützen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. März 2012 - 9 K 63.09 -, juris Rn. 34).
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